Hallo,
bei der Suche nach Bahnverbindungen auf bahn.de erhalte ich öfters folgenden Text:
„Für Inhaber:innen des Deutschland-Tickets kann es günstiger sein, die Anfrage und Buchung auf die Fernverkehrsstrecke zu beschränken, da der Nahverkehr (z.B. RB) über dieses bereits abgedeckt ist. Weitere Infos (u.a. zu ggf. beschränkten Fahrgastrechten) erhalten Sie unter [bahn.de/deutschlandticket]“
Auf der angegebenen Unterseite kriege ich aber nur die allgemeine Information, dass das D-Ticket für Nahverkehrszüge ist (und dass selbst Züge mit „Nahverkehrsnamen“ wie „RB“ in Wirklichkeit dem Fernverkehr zugerechnet werden können).
Was sagt mir also der oben zitierte Text?
a) Die Nahverkehrszüge sind schon voll, deshalb darfst du mit dem 49-Euro-Ticket ohne Aufpreis die Fernverkehrszüge nutzen (sprich: Es ist unser Problem).
b) Die Nahverkehrszüge sind schon voll, deshalb kannst du die Fernverkehrszüge nutzen, musst dafür aber bezahlen (das mit dem 49-Euro-Ticket bringt dir also nichts, wenn du zu spät kommst und die entsprechenden Züge schon voll sind, sprich: Es ist unser Problem).
Was davon ist gemeint?
Weitere Fragen in dem Zusammenhang:
- Warum schreibt man es nicht gleich so hin, dass es eindeutig ist? Es betrifft ja nicht nur eine Handvoll Leute.
- Woran erkenne ich, ob ein als RB oder RE ausgezeichneter Zug dem Fernverkehr zugerechnet wird, ich ihn mit dem Deutschlandticket also gar nicht nutzen darf? (Auch dort die Frage, warum die Bahn nur die Information gibt, dass es solche „Züge unter falscher Flagge“ gibt, aber nicht die Information, wie man selbige erkennt.)
- Wie sind denn eure Erfahrungen mit dem D-Ticket? Komme ich damit gut von Stadt A in die 200km entfernte Stadt B?
Danke!