Hallo liebe Wissenden,
folgende Frage ist mir in den Sinn gekommen. (Die Frage ist übrigens Theoretisch und hat keinen Bezug zu einem konkreten Fall)
Angenommen eine Person A gerät mit seinen Freunden (oder seinem Ehepartner) in eine Polizeikontrolle. Dabei wird z.B auch das Auto durchsucht. Oder es findet die Durchsuchung der Wohnung von Person A statt. Auf jeden Fall ist ein enger Freund oder sogar der Ehepartner von Person A dabei.
Kann sich Person A während so einer Durchsuchung mit seinem Ehepartner in einer für die Polizei unverständlichen Fremdsprache unterhalten? Dabei z.B etwas in der Fremdsprache zurufen.
Schließlich könnte die Polizei das ja als Absprache zwischen den beiden werten. Auf der anderen Seite können sie ja nichts beweisen, da sie ja nichts verstehen.
Dabei nehmen wir natürlich auch an, dass Person A, wie auch alle anderen Beteiligten, keinerlei Schwierigkeiten mit der Deutschen Sprache haben.
Oder anders gefragt. Gibt es in Anwesenheit von ermittelnden Staatsbeamten ein Deutschsprachgebot (soweit durch Sprachkenntnisse möglich)? Oder kann sich Person A mit seinem Ehepartner oder seinen Freunden grundsätzlich immer in der Sprache unterhalten, die sie möchten?
Danke schon Mal für die Info