Deutschsprachgebot in Anwesenheit von Polizei?

Hallo liebe Wissenden,

folgende Frage ist mir in den Sinn gekommen. (Die Frage ist übrigens Theoretisch und hat keinen Bezug zu einem konkreten Fall)

Angenommen eine Person A gerät mit seinen Freunden (oder seinem Ehepartner) in eine Polizeikontrolle. Dabei wird z.B auch das Auto durchsucht. Oder es findet die Durchsuchung der Wohnung von Person A statt. Auf jeden Fall ist ein enger Freund oder sogar der Ehepartner von Person A dabei.
Kann sich Person A während so einer Durchsuchung mit seinem Ehepartner in einer für die Polizei unverständlichen Fremdsprache unterhalten? Dabei z.B etwas in der Fremdsprache zurufen.
Schließlich könnte die Polizei das ja als Absprache zwischen den beiden werten. Auf der anderen Seite können sie ja nichts beweisen, da sie ja nichts verstehen.
Dabei nehmen wir natürlich auch an, dass Person A, wie auch alle anderen Beteiligten, keinerlei Schwierigkeiten mit der Deutschen Sprache haben.

Oder anders gefragt. Gibt es in Anwesenheit von ermittelnden Staatsbeamten ein Deutschsprachgebot (soweit durch Sprachkenntnisse möglich)? Oder kann sich Person A mit seinem Ehepartner oder seinen Freunden grundsätzlich immer in der Sprache unterhalten, die sie möchten?

Danke schon Mal für die Info

Selbstverständlich.
es kann aber, je nach den Umständen der Polizeiaktion, die Folge haben, man bittet das zu unterlassen oder schickt die andere Person aus dem Raum.

MfG
duck313

Müsste man denn der Bitte nachkommen? Schließlich ruft Person A etwas seinem Ehepartner zu. Ist es denn nicht erlaubt in Anwesenheit von ermittelnden Polizisten mit seinem Ehepartner zu sprechen? Also gibt es ein Schweigegebot?

Ich hatte doch geschrieben, es kommt auf die Situation an, weswegen die Polizei dort ist und was sie dort macht/durchführt.

Natürlich kann (und wird) eine störende Person rausgeschickt und zwar mit Begleitung, notfalls auch vorläufig in Gewahrsam genommen.
Genauso wenn Absprachen zw. den Personen befürchtet werden, es also um Verdunkelung einer Straftat geht, wird man das durchsetzen. Also die Personen räumlich trennen und separat befragen oder die Befragung gleich auf der Wache getrennt voneinander durchführen.

Wenn die Polizisten der begründeten Ansicht sind, daß der Austausch in einer für sie unverständlichen Sprache den Erfolg der aktuellen Maßnahme gefährdet, können sie das unterbinden. Grundlage ist die Generalklausel des jeweils gültigen Landespolizeigesetzes, nach der die Beamten notwendige Maßnahmen anordnen und durchsetzen können, um eine im einzelnen Falle bestehende, konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Zitat aus PolG NRW, in anderen Ländern aber gleich oder ähnlich).

Gruß
C.

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Nein, es gibt kein Schweigegebot.
LG
Amokoma1

Inwiefern stellt diese Antwort eine hilfreiche Ergänzung der bisherigen Antworten dar?

Daß es kein Schweigegebot gibt, steht überhaupt nicht zur Debatte. Daß die Polizei darum bitten kann, von Unterhaltungen in anderer Sprache abzusehen und diese Bitte auch durchsetzen kann, wurde jedoch schon erwähnt.

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Der Fragesteller hatte danach gefragt. Und zwar unabhängig von einer für die ermittelnden Beamten unverständlichen Sprache oder die Möglichkeit, ein Gespräch durch räumliche Trennung unmöglich zu machen.
LG

Es ging immer nur um die Frage, ob man sich auf Deutsch unterhalten muß bzw. sich in einer fremden Sprache unterhalten darf. Wobei die schon gegebene Antwort auch für Unterhaltungen auf Deutsch gilt: wenn die Polizisten anordnen, daß man freundlicherweise die Klappe halten möchte, um den Erfolg der Maßnahme nicht zu gefährden, dann hat man sich daran zu halten oder mit Konsequenzen zu rechnen.

Okay. Die konkrete Frage des Fragestellers nach einem Schweigegebot war dann nach Deiner Auffassung durch andere Auskünfte erledigt.