Hallo zusammen.
Bei einer DGUV V3 Prüfung in einer Arbeitsstätte (Büro) wurden defekte Steckdosenabdeckungen festgestellt. Nun ist eine Diskussion entbrannt, ob diese Steckdosenabdeckungen zeitnah ausgestauscht werden müssen, oder ob das Zeit hat („ist ja nur ein Riss in der Abdeckung“).
Um eine Lösung zu finden und um der Diskussion ein Ende zu setzen, wurde ein Sachverständiger befragt. Erste Antwort SV: Geringe Mangel.
Die Fraktion „ist ja nur ein Riss in der Abdeckung“ freut sich. Die Instandsetzung kann ihrer Meinung nach herausgezögert werden, da es sich um einen geringen Mangel handelt.
Die Fraktion „auch Riss in Abdeckung erfordert ein Handeln nach BetrSichV dar“ ist der Meinung, dass auch ein geringer Mangel behoben werden muss.
Kennt jemand eine weitere Grundlage, auf die ich mich beziehen kann, um die Instandsetzungsverhinderer zu überzeugen, dass die Steckdosenabdeckungen zügig ausgetauscht werden?
Gleiches Problem bei den Stromlaufplänen. Häufig fehlen diese oder sind nicht aktuell. Die Sparer möchten mit der Neuerstellung der Stromlaufpläne warten bis bessere Zeiten kommen.
Danke für Eure Hilfe.
Hausmeister