Guten Tag,
mich beschäftigt gerade folgende fiktiver Fall und würde gerne erfahren wie Ihr das seht.
Käufer A bestellt etwas in Kanada. Auf dieses Produkt fällt eine Einfuhrumsatzsteuer an.
Nun würde die DHL hingehen, und diese Einfuhrumsatzsteuer für den Empfänger beim Zoll begleichen, und für diesen (nie in Auftrag gegebenen Service) eine Gebühr verlangen und diesen Service Kapitalbereitstellungsprovision nennen. Wenn man diese Gebühr beim Paketzusteller nicht entrichtet, erhält man das Paket nicht. Da er die Sendung wahrscheinlich dringend benötigt, zahlt er diese widerwillig.
Käufer A denkt nun er ist im falschen Film, denn normalerweise würde er eine Benachrichtigung vom Zollamt bekommen, dass Ware eingetroffen ist, die verzollt werden muss und diese dann persönlich vor Ort verzollen. Dazu benötigt der Käufer keine DHL.
Wahrscheinlich würde er jetzt der DHL schreiben, dass er die geleistete Unterschrift widerruft. Das er der DHL keine Vollmacht erteilt hat, für ihn den Zoll abzuwickeln und auch keinen Auftrag dazu erteilt hat. Und, dass er es als Nötigung empfand, dass Paket nur ausgehändigt zu bekommen, wenn er diese Gebühr zahlt.
Nun könnte es sein, dass die DHL wie folgt antworten würde:
Sonst hätte er das dringend benötigte Paket nicht bekommen. Die Unterschrift hätte er widerrufen in seinem Schreiben an die DHL
Der Käufer in diesem fiktiven Fall hätte aber bereits mehrfach selber Sendungen beim Zollamt verzollt. Ohne diese Vorgehensweise wie Sie die DHL beschreiben würde, sondern durch einfach persönliches abholen und Zoll anmelden beim Zollamt.
Wie seht ihr das? Wäre das nicht ein Vertrag zu Lasten Dritter? Wie würdet ihr der DHL in so einem Fall antworten?
Viele Grüße und Danke für´s „Gedanken machen“.
Jörg