Hallo zusammen,
ein Mitglied einer PKV erhält von einem Arzt eine Liquidation mit umfangreicher Diagnose:
„Vvv, Verdacht auf Www, Verdacht auf Xxx, Yyy, Ausschluss eines Zzz-Tumors“ (Einzeldiagnosen durch Buchstaben ersetzt.)
Die PKV will eine GOÄ-Ziffer (Ligandenassay) nicht anerkennen und fordert eine nähere Erläuterung, die deren Abrechnung begründet. Nachfrage bei der PKV ergibt, dass das Wort „Ausschluss“ als Wunschleistung bei manchen GOÄ-Ziffern angesehen wird. Würde der Arzt schreiben: „Ich ändere die angegebene Diagnose ,Ausschluss eines Zzz-Tumors’ in ,Verdacht auf einen Zzz-Tumor’, würde die PKV die GOÄ-Ziffer anerkennen. Denn dann sei sie medizinisch notwendig und keine Wunschleistung.
In den Versicherungsbedingungen steht nichts zu „Verdacht auf“ und „Ausschluss von“.
Ist das Wortklauberei?
Gruß
Black Eddy