Diamant bei ebay ersteigert, Schrott

ich habe über ebay eine losen Diamanten ersteigert, der Verkäufer schreibt über die Reinheit nichts im Angebot, nur Bilder ansehen, er weiß nicht Bescheid. Auf meine Mailanfrage während der Auktion ob der Diamant mit blossem Auge sichtbare Einschlüsse hätte gab dieser mir zur Antwort wörtlich " Natürlich nicht, der Diamant ist neu". Daraufhin habe ich in letzter Sekunde geboten. Jetzt erhalte ich den Diamanten und dieser weist von der Rundiste bis zur Tafel einen riesigen dunklen Einschluss auf, für die Fassung zu einem Ring absolut unbrauchbar, Ausschussware, was ist zu tun, Fall bei ebay ist eröffnet, der Verkäufer schreibt von Unwissenheit, ich muß jetzt antworten, eine Empfehlung dafür?

Herzlichen Dank und Gruss,
Alexander

Hallo, Ware zurückgeben und Geld zurückfordern. Wenn mit Paypal bezahlt, dann ist das recht einfach. Wenn nicht, Käuferschutz bei ebay beantragen.
Gruss kahlken

Hallo Alexander.

Da man auf Bildern solche Einschlüsse wahrscheinlich nicht erkennen kann ist die Nachfrage (hoffentlich schriftlich und noch vorhanden) berechtigt.

Wenn der Käufer so präzise antwortet (hoffentlich auch noch vorhanden) würde ich mich „arglistig getäuscht“ fühlen.

Ich empfehle Dir den Fall bei eBay zu öffnen und einen Anwalt aufzusuchen.

Viel Erfolg

Sven

sorry, aber mal grundsätzlich, da weiß ich jetzt wirklich nicht worüber du dich beschwerst.

Du hast doch das bekommen was im Angebot stand - oder ?

Und die Antwort auf deine Frage nach Einschlüssen …
wurde m.M. nach auch so dötsch beantwortet dass du da meiner Meinng nach auch nichts raus ableiten konntest.

Und wenn man dann als Käufer Topp oder Flopp spielt darf man sich über das was dabei herauskommt nicht beschweren.
Manchmal macht man dann eben ein Schnäppchen …
und manchmal eben nicht !

Also so meine Meinung.

Und falls ich da jetzt irgendwas falsch verstnden haben sollte an deiner Anfrage dann mal bitte Artikelnummer !

Gruß marita

Hallo CHARADE 22,

da bin ich leider nicht der richtige Ansprechpartner, das ist nicht mein Gebiet. Ich denke es gibt andere fachkundige Aktivisten.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo Alexander!

ich habe über ebay eine losen Diamanten ersteigert,
der Verkäufer schreibt über die Reinheit nichts im
Angebot, nur Bilder ansehen, er weiß nicht Bescheid.
[…]

Also ich weiß nicht, wie man sich (sowohl Du, als auch der Verkäufer) bei einer Sache, bei der absolute Echtheit gefordert ist, darauf einlassen kann, dies online zu (ver)kaufen. Und dann auf einem Auktionsportal.

Fall bei ebay ist eröffnet, der Verkäufer schreibt
von Unwissenheit, ich muß jetzt antworten, eine
Empfehlung dafür?

Die Mängel (Einschlüsse) haben bereits vor Auktionsbeginn existiert, wurden also nicht fachgerecht angegeben. Dies als Argumentation, falls nötig.

Ggf. einfacher: Bei gewerblichen Verkäufern steht dem Endverbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache genügt. (Details nach Lage. - BTW: Rücksendung als Paket empfehlenswert, da bis 500 Euro automatisch versichert. Aber sehr gut einpacken und DIN C4-Format.)

HTH, Gruß DF

hallo.
erstmal… von diamanten habe ich null ahnung…
ich beantworte die frage mal so als wäre es ein „normaler“ artikel…

meiner meinung nach hat der verkäufer mit seiner antwort eine artikeleigenschaft zugesichert (zumal es noch VOR ende der auktion war).
entspricht der artikel nun nicht den zugesicherten eigenschaften… so ist er mangelhaft.
da hilft auch kein „ich hatte keine ahnung“ oder „dies ist ein privat-verkauf. keine gewährleistung“.
wenn mein keine ahnung hat u. falsche eigenschaften zusichert => selbst schuld.
privat-verkauf rechtfertigt keine unwahren angaben.
unwissenheit schützt bekanntermaßen auch nicht vor der strafe.

wenn mit paypal bezahlt wurde… => versuchen das geld zurück zuholen.
kein paypal & verkäufer verweigert geldrückgabe…
ebay interessiert es letztlich nicht.
selbst wenn ebay den fall zu deinen gunsten entscheidet… hast du immer noch kein geld zurück und auch nicht den versprochenen artikel.

mein tipp für antwort:
auf die VOR der auktion gestellte frage bzw. die in der antwort zugesicherte artikeleigenschaft verweisen.
eine frist (ein datum nennen!) zur nachbesserung (in diesem fall wohl eher lieferung eines artikels mit den zugesicherten eigenschaften d.h. ich glaube es war „keine einschlüsse“). nach verstreichen der frist schon mal vorsorglich rechtl. schritte androhen. ob du tatsächlich rechtl. schritte einleitest danach… musst du natürlich selbst entscheiden /abwägen… aber drohen sollte man auf jeden fall damit… zeigt meistens bereits wirkung.

meine meinung basierend auf den von dir gemachten angaben.

hoffe ich konnte zumindest etwas helfen.

bye, line

Vielen Dank, Du hast mir geholfen, ja ich habe an ebay über Pay Pal bezahlt, erhöht das meine Chancen mein Geld wieder zu sehen.
Danke und Gruss
Alexander

ich habe über ebay eine losen Diamanten ersteigert, der
Verkäufer schreibt über die Reinheit nichts im Angebot, nur
Bilder ansehen, er weiß nicht Bescheid. Auf meine Mailanfrage
während der Auktion ob der Diamant mit blossem Auge sichtbare
Einschlüsse hätte gab dieser mir zur Antwort wörtlich "
Natürlich nicht, der Diamant ist neu". Daraufhin habe ich in
letzter Sekunde geboten. Jetzt erhalte ich den Diamanten und
dieser weist von der Rundiste bis zur Tafel einen riesigen
dunklen Einschluss auf, für die Fassung zu einem Ring absolut
unbrauchbar, Ausschussware, was ist zu tun, Fall bei ebay ist
eröffnet, der Verkäufer schreibt von Unwissenheit, ich muß
jetzt antworten, eine Empfehlung dafür?

Umtausch wegen Mangel, oder Rückgabe oder Schadenersatz
wenn nicht freiwillig dann mit Anwalt

Herzlichen Dank und Gruss,
Alexander

Hi,
da es um einen höheren Wert geht, möchte ich ausdrücklich empfehlen dein Handeln nicht auf meine Aussagen zu stützen!
Ich würde folgendes unternehmen: Da alle eMailwechsel (hoffentlich) über die eBay-Formulare gelaufen und somit gespeichert sind, kannst du seine falschen Angaben nachweisen. Damit sollte zumindest die Rückerstattung des Geldes möglich sein. Wenn es ein Privatverkäufer ist, könnte das jedoch etwas problematisch werden, bei Falschangaben jedoch immer noch möglich. eBay hat seit neustem eine kostenlose Kundenservice-Nummer, die 0800 666 5722. Da würde ich mir Informationen zum weiteren Vorgehen holen.

Zuletzt, auch wenn es abgedroschen ist, kauft man sowas einfach nicht bei eBay. Ich hoffe, du musst kein Lehrgeld zahlen.

Viel Glück!

ich habe über ebay eine losen Diamanten ersteigert, der
Verkäufer schreibt über die Reinheit nichts im Angebot, nur
Bilder ansehen, er weiß nicht Bescheid. Auf meine Mailanfrage
während der Auktion ob der Diamant mit blossem Auge sichtbare
Einschlüsse hätte gab dieser mir zur Antwort wörtlich "
Natürlich nicht, der Diamant ist neu". Daraufhin habe ich in
letzter Sekunde geboten. Jetzt erhalte ich den Diamanten und
dieser weist von der Rundiste bis zur Tafel einen riesigen
dunklen Einschluss auf, für die Fassung zu einem Ring absolut
unbrauchbar, …

Hi Alexander,
dir zu antworten wird nicht gehen,
ich kenne mich da nicht aus.
Wie sieht es aus wenn du dir Hilfe holst,
der dir „konkret“ helfen kann.
Ein Forum mag dir vielleicht, bei den ersten Schritten helfen. Richtig in der Sache hineingehen,
kann dir nur ein Spezialist helfen.
Entweder ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt ebay,
oder ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Diamanten.
Die Kombination, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt ebay, und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Diamanten wäre ideal.
Ich kann dir nur empfehlen, ohne Rechtsanwalt, nichts zu machen.
Kennst du einen Anwalt in deiner Nähe der dich beraten kann, oder der einen Fachman kennt?
Dann schau mal hier:
http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/ebay-recht.php
und
http://www.diamanten-gutachten.com/
MfG

die Frage ist, ob der Diamant die in der Beschreibung und der Aussage des Verkäufers zugesicherten Eigenschaften aufweist. Sollte dies nicht der Fall sein würde ich das Teil zurück geben. Bei Ebay kann man angeben, dass man einen anderen Artikel wie angeboten bekommen hat. Gegebenfalls würde ich einen Anwalt einschalten, wenn keine Einigung möglich ist.

Hallo Alexander,
ich bin nicht die Richtige für diese Antwort. Habe für Schmuck und Diamanten nicht die richtige Antwort

Hallo Alexander,

vielen Dank für deine Anfrage.

Zunächst muss ich erklären, dass ich lediglich aus meiner kaufmännischen Praxis heraus meine Meinung mitteile und somit keine verbindliche Rechtsberatung durchführe. Für verbindliche Rechtsinfos wende dich bitte an einen Rechtsanwalt.

Hier liegen zwei mögliche Szenarien vor, die ich beide ebay mitteilen würde.

Aufgrund der gezielten Nachfrage erfolgte eine Antwort entweder wissentlich oder unwissentlich falsch. Aufgrund der falschen Antwort erfolgte die Kaufentscheidung. Sollte die falsche Antwort wissentlich erfolgt sein, so liegt meiner Meinung nach arglistige Täuschung vor. Dieser Deal ist dann nach BGB § 123 anfechtbar.
Sollte die falsche Antwort unwissentlich erfolgt sein, weil er z.B. nicht wusste, was ein Einschluss bei einem Diamanten ist, so hätte der Verkäufer die Möglichkeit gehabt, sich im Internet unter http://de.wikipedia.org/wiki/Diamant kostenfrei zu informieren, den Diamanten entsprechend zu untersuchen und die richtige Antwort dem Käufer mitzuteilen. Aufgrund der falschen Antwort aufgrund fahrlässigen Unterlassens der Erlangung von Fachkenntnissen sehe ich ebenfalls einen Verdacht auf arglistige Täuschung, welches ich aber nicht zweifelsfrei klären kann. Zumindest sehe ich hier einen Sachmangel nach BGB § 434. Daher müsste der Verkäufer Ersatz liefern, oder wenn er das ablehnt, dann den Deal rückgängig machen (vom Kaufvertrag zurücktreten). Das wäre hier auch mein Ziel. Zudem würde ich ebay klar machen, dass die meisten Gerichte in Deutschland das Motiv „Unwissenheit“ nicht anerkennen, da Unwissenheit nicht vor Haftung bzw. Strafe schützt. Wenn ich keine Ahnung von Diamanten habe, dann verkaufe ich die auch nicht.
Bitte nicht vergessen, den Schriftverkehr mit dem Verkäufer ebay zur Verfügung zu stellen.

Ich hoffe, ich konnte hier etwas weiterhelfen.

Bis denne
gitarrejoern

Du hast mir sehr geholfen.

Schönen Dank und erholsames Wochenende
Alexander

hallo.
mit paypal gezahlt? das ist sehr gut!!!
ich weiß jetzt ad hoc nicht ob man bei paypal auch einen streitfall eröffnen muss / kann…
einfach mal selbst bei paypal u. ebay nachlesen.
wichtig ist…, bei ebay (oder bei paypal?) einen fall eröffnen („artikel entspricht nicht der beschreibung“ oder so ähnlich). den fall darstellen wie er ist „… vor auktionsende nach artikeleigenschaft -einschlüsse- gefragt, frage wurde mit -keine einschlüsse- beantwortet, artikel weißt jedoch welche auf…f“
möglichst immer den genauen wortlaut wiedergeben. wie das genau mit dem geld zurückholen funktioniert… weiß ich jetzt auch nicht (ist schon ne weile her, dass ich gebrauch machen musste davon… kommt zum glück nix so oft vor).
sofern der verkäufer noch geld auf seinem paypal kto hat, sind die chancen recht gut das geld zurückzu bekommen.

am besten mal in der ebay hilfe nach genauen infos zur vorgehensweise schauen.

achtung: rechtliche seite (=gesetzlich notwendige vorgehensweise) und ebay vorgehensweise sind nicht immer die gleichen.
artikel melden (entspricht nix der beschreibung) UND gleichzeitig mit frist (Datum!) zur nachbesserung / lieferung auffordern. auch anbieten, dass der fehlerhafter artikel (ja auch wenn’s schrott ist) nach erhalt des fehlerfreien zurückgesandt wird (verkäufer muss kosten tragen, d.h. nicht dass unfrei gesendet werden kann/darf (schadensminderungspflicht!).

viel erfolg!!!
ciao-

Hallo,

ich hoffe du hast den diamanten über Pay pal bezahlt, dann haste schon mal die halbe miete. Dann würde ich da mein Geld zurückfordern und auf den Ausschuß verzichten.
Mehr kann ich dir dazu auch leider nicht sagen.
MfG Karola

Hallo und sorry für die späte Antwort!

ich denke, dies ist ein Risiko, welches man bei Ebay eingeht - es sei denn, Du kaufst mit Abholung.

VG Moni