Diäten und Versorgungsansprüche

Hallo,

ist der Landtag von BaWü auf Selbstbedienungskurs und welche praktikabele Methode gäbe es, so einen Kurs zu verhindern?

Die Besoldung und Versorgung der Abgeordneten könnten regelmäßig durch Volksabstimmung über entsprechende Gesetze entschieden werden, wie das in der Schweiz üblich ist.

Das Schweizer Modell hat zwar einen gewissen grundlegenden Reiz, wäre aber schliesslich auch nicht umsonst zu haben.

Gruß
vdmaster

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Ich wäre ja dafür, das Abgeordnetengehalt an die Tarifrunden im öffentlichen Dienst anzukoppeln…

Beatrix

Hm, laß mich raten: Du bist im ÖD tätig und hoffst auf satte Gehaltserhöhungen. :stuck_out_tongue_winking_eye:

Ja natürlich :sunglasses:

Die Abgeordneten sind allerdings keine Beteiligten in den Tarifverhandlungen des ÖD, so dass sie hier zumindest nicht so direkten Einfluss nehmen können.

Beatrix

tja, das sind die Schattenseiten der parlamentarisch repräsentativen Parteiendemokratie. Dass ein Gremium ohne Verhandlung mit Arbeitgeber, Kunden oder Geldgebern über die eigene Bezahlung entscheiden kann, ist beispiellos. Ohne Elemente der direkten Demokratie werden solche Auswüchse nicht zu beseitigen sein.

Grundsätzlich sehe ich in der Option der Wahlberechtigten, über wichtige politische Fragen selbst abzustimmen eine Bereicherung unseres Systems. Bin also für (mehr) direkte Demokratie.

FG myrtillus

PS
Es sollte nicht versäumt werden, Schulzen zu befragen, wie er darüber denkt. Seine „hart arbeitenden Menschen“ werden zumindest teilweise deutlich schlechter bezahlt als ihre Vertreter.

Was meinst Du wohl, wen er tatsächlich meint, wenn er von den „hart arbeitenden Menschen“ im Lande spricht? :wink:

Wer sitzt denn da auf der "Arbeitgeber"seite in den Verhandlungen? Und wer ist die größte Abgeordnetengruppe?
Vielleicht sollte man das eher an andere „Kennzahlen“ koppeln. Die Versorgungsbezüge könnte man einfach an die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung koppeln. Jeder Abgeordnete erwirbt für jedes Jahr (oder eben anteillig) den Rentenanspruch, der einem Einkommen in Höhe der aktuellen Beitragsbessungsgrenze entspricht.
Aber wer sollte solche Veränderungen auf die Agenda bringen und dann auch noch mit der erforderlichen Mehrheit dafür stimmen? Eben.

Die monatliche Entschädigung wurde erstmals zum 1. Juli 2016 nach dem in § 11 Abs. 4 AbgG geregelten Verfahren angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex (…)

Und für Rentenerhöhungen gilt: Die Anpassung orientiert sich insbesondere an der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Damit ist für den Bundestag diese Koppelung indirekt schon gegeben. Hierbei laße ich allerdings einige Details unter den Tisch fallen.

Gruß
vdmaster

Das sich die Erhöhungen daran orientieren mag ich gerne glauben. Ich zielte allerdings darauf ab, dass sich nicht nur die Erhöhungen daran orientieren, sondern dass sich der Betrag daran orientiert. Sprich: Die bekommen die Punkte und dann die Rente, die diese Punkte beim Renteneintritt wert sind.
Die bekommen jetzt ja schon deutlich mehr. Und dieses Mehr soll jetzt jährlich nach dem Nominallohnindex erhöht werden.
Und lass mich raten, Grundlage sind sicher die Bruttolöhne. Während also die gesetzlich Rentenversicherten im Zweifel für Rentenerhöhungen oder auch nur für das Aufrechterhalten des Niveaus höhere Beiträge von ihren Bruttolöhnen abdrücken dürfen, beeinflusst dass die Erhöhungen der Abgeordneten in keiner Weise. Und selbstverständlich werden da auch nicht nur die Bruttolöhne der gesetzlich Versicherten bis zur Beitragsbesseungsgrenze eingehen, sondern auch alle darüber hinaus.
Die Erhöhungen werden also regelmäßig höher als bei den Renten sein, und das eben auch noch von einer höheren Basis aus. Und davon gibt es dann schön die 2,5% pro Jahr bis man die Maximalhöhe erreicht. Das wäre derzeit fast 6.300€ und damit bereits jetzt mehr als doppelt so hoch, was ein Rentner maximal erreichen kann (der dafür aber schon mal 45 Jahre lang gearbeitet und eingezahlt haben muss, wobei er jeweils in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben muss). Diese Schere wird immer weiter auseinander gehen.
Das wäre also eine sehr indirekte Form der Kopplung. Aber klar, würde ich auch so machen, wenn ich es für mich einfach so bestimmen könnte und es andere bezahlen sollen. Und selbstverständlich würde ich dann dem Wahlvolk auf Nachfrage auch erzählen, dass meine Altersbezüge an die Rente gekoppelt sind :wink: