Hallo liebe Experten,
da ich fast immer hier fragen finde, machee ich jetzt auch mal mit.
Wir haben da ein Problem.
Sachverhalt:
- Wohnungskaufvertrag im Mai
- Eigentumsübergang 1.10.03
Am 20.10.03 bekommt der Notar Post vom Rechtspfleger, dass wir nicht als Eigentümer eingetragen werden können, da noch 2 von 4 Unterschriften fehlen, was wir natürlich nicht wussten. Wir wohnen schon in der Wohnung.
Der Notar hat natürlich am 1.10. das Geld schön an unsere Verkäufer überwiesen, so dass uns ein Druckmittel mehr fehlt.
Problem ist, dass eine der 2 Unterschriften zwar Eigentum hat aber nicht aufzufinden ist.
Der Weg, wie wir Eigentum in letzer Instanz bekommen wird wohl über einen Vormund laufen.
Fragen:
-
Wir haben 320,- EURO für ein Notaranderkonto gezahlt, uns ist völlig schleierhaft, wie der Notar das Geld zahlen konnte ohne das wir das Eigentum erlangen können? Kostenübernahme für Folgekosten, etwaiger geplatzer Kredit zu unseren jetzigen Konditionen.
-
Können wir den Notar haftbar machen, hat er sich legal verhalten?
-
die Frechheit an der ganzen Sache ist, das wir jetzt eine Unterschrift aufgetrieben haben, was schon nicht einfach war, und der Notar anstatt der 1/4 Gebürh für eine beglaubigte Unterschrift eine 1/2 genommen hat.
Es wäre klasse, wenn jemand uns helfen könnte.
Vielen Dank und viele Grüße
Arne