Die 11. Kl. 2x nicht geschafft, trotzdem Abitur?

Hallo,

unser Sohn besucht zum 2. Mal die 11. Klasse am Gymnasium und es sieht so aus, als wenn er sie wieder nicht schaffen sollte :frowning:
Die Gründe dafür liegen in unseren zahlreichen Umzügen sowie an einem 6-monatigen Australienaufenthalt, der ihn doch mächtig zurückgeworfen hat.
Nun meine Frage: er möchte unbedingt trotzdem Abitur machen, welche Möglichkeiten bestehen da für ihn? Sind dankbar für alle Hinweise, Danke und Gruß
Christian

Hallo Christian,

er kann eine Berufsausbildung machen und sich anschließend am Abendgymnasium einschreiben.

Außerdem kann er nach einer Berufsausbildung das Fachabitur machen.

Viele Grüße
Dagmar

Hallo Dagmar,
erst einmal Danke für Deine Auskunft. Gibt es denn keine andere Möglichkeit ausser einer Berufsausbildung? Ich dachte da an eine Privatschule, an ein Internat oder ähnliches. geht das denn überhaupt?Hat da jemand Erfahrung oder kann eine Empfehlung geben?

Gruß
Christian

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Lieber Christian,
es kommt darauf an,

  • in welchem Bundesland Ihr wohnt (Schulgesetz / Verordnungen).
  • was Dein Sohn beruflich einmal werden möchte.

Dagmar hatte eine Berufsausbildung vorgeschlagen, anschließend soll ein Abendgymnasium besucht werden.

ABENDGYMNASIUM
Das Abendgymnasium ist deshalb ein harter Weg, weil es sich abends schwerer lernt.
Aber es ist eine gute Möglichkeit.

FACHGYMNASIUM (FG)
Eine weitere ist das 3-jährige Fachgymnasium
an den beruflichen Schulen, die ja ein System
mit unterschiedlichen Schularten sind
(Berufsausbildung ist nur eine von vielen Aufgaben).

Die Eingangsvoraussetzungen richten sich
nach der Berufsschulordung Eures Bundeslandes.
Manche verlangen eine Berufstätigkeit,
bei uns in M-V genugt eine Mittlere Reife (Realschulabschluss)
bzw. Versetzung zu Klasse 11 mit mindestens 2,0 im Durchschnitt
und ein Wohnsitz im Einzugsgebiet.
Das FG wird durch Schüler-BaFöG unterstützt
und führt zur „Allgemeinen Hochschulreife“ („Voll-Abi“),
die berechtigt zum Studium an allen Universitäten und Hochschulen
(Abschluss: Diplom, Doktor, Bachelor und Master).

FACHOBERSCHULE (FOS)
Für die 1-jährige Fachoberschule an den Beruflichen Schulen
gibt es oft keinen Numerus Clausus,
aber eine mindestens 1-jährige Berufstätigkeit im passenden Beruf, besser eine Berufsausbildung ist erforderlich.

Die Schüler-BaFöG unterstützte Ausbildung führt zur Fachhochschulreife, d.h. zur Berechtigung zum Studium
an praxisorientierteren Fachhochschulen (Ing ohne Dipl. bzw. Bachelor)

KOLLEG
Das Kolleg führt wie das FG ebenfalls BaFöG unterstützt in 3 Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife. Es gibt jedoch je nach Schule einen Numerus Clausus (dort erfragen). Berufserfahrung ist erwünscht, aber nicht überall erforderlich.

Das Kolleg hat in der Regel die Möglichkeit, auf dem Campus zu wohnen und ist sehr familiär: Auch Lehrer wohnen dort. Es herrscht oft freie Uni-Atmosphäre.

Nachteil: Es gibt das Kolleg nicht in allen Bundesländern, ich weiß selbst nur von NRW, Hamburg und Niedersachsen.

PRIVATSCHULEN / INTERNATE
Hier habe ich keine eigene Erfahrung, da müssen andere helfen.

IMMATURENPRÜFUNG
An einigen Hochschulen kann man (nur für den speziellen Studiengang) eine Prüfung ablegen und studieren, ohne vorher das Papier der Hochschulreife erworben zu haben. Reife über die eigene spezielle Biographie ist Voraussetzung.

Herzlichst
Ole

Hallo Christian,

wie Ole schreibt, kommt es auf das Bundesland an.

In Hessen ist es so, dass wenn die Möglichkeiten des ersten Bildungswegs ausgereizt sind (und das ist nach dem 2-maligen Nichtbestehen der 11. Klasse der Fall), dann bleibt nur noch der Weg über den zweiten Bildungsweg und da ist die Berufsausbildung, bzw. eine 3-jährige Erwerbstätigkeit die Eintrittskarte.

Schau doch mal auf der Seite des Kultusministeriums deines Bundeslandes vorbei.

Magst du mal schreiben, warum dein Sohn die 11. Klasse versemmelte? Dann kann man sich besser ein Bild machen und gezielter Tipps geben.

Viele Grüße
Dagmar

H wie Hola.

Es stellt sich natürlich die Frage, wie es ungeschickterweise dazu kommen konnte, daß die 11. Klasse tatsächlich *nicht bestanden* wurde, statt einfach freiwillig zu wiederholen oder sich zurückstufen zu lassen aus den genannten (durchaus schwerwiegenden) Gründen.

Je nach Rechtslage in eurem Bundesland kann euch dieses nachlässige Verhalten wirklich die Möglichkeit kosten, auf dem geraden Weg das Abitur zu erwerben.

MfG

zu Kolleg
Hi,

In Bayern gibt es auch Kollegs…
3 Jahre Berufstätigkeit ist verpflichtend und man muss eine Aufnahmeprüfung in den Fächern Mathe, Englisch und Deutsch machen.
Wer das nicht schafft oder es sich nicht zutraut kann noch das Vorbereitungsjahr mitmachen.
Kolleg ist SUPER!

viele Grüße
Sue

unser Sohn besucht zum 2. Mal die 11. Klasse am Gymnasium und
es sieht so aus, als wenn er sie wieder nicht schaffen sollte

-(

Die Gründe dafür liegen in unseren zahlreichen Umzügen sowie
an einem 6-monatigen Australienaufenthalt, der ihn doch
mächtig zurückgeworfen hat.

Guten Tag,
der Frage entnehme ich, dass das Endergebnis so oder so knapp ausfallen wird. Weil ich das Bundesland nicht kenne, nur eine ziemlich allgemeine Auskunft: Wenn der Australienaufenthalt und/oder Umzüge in dieses Schuljahr fielen, könntet ihr versuchen, dies als Entlastung ins Spiel zu bringen: Dazu müsstet Ihr die Schulordnung eures Bundeslandes durchsehen und euch unbedingt mit dem Schullaufbahnberater euerer Schule ins Benehmen setzen, der kennt alle Möglichkeiten.
Aber ich nehme an, ihr steht sowieso in engem Kontakt mit der Schule. Die kennen dort doch euere Problematik am genauesten.
Beste Grüße!
H.

Hallo Christian,

ich denke, eine Privatschule bzw. Internat geht immer. Eine weitere Möglichkeit wäre noch die Nichtschülerprüfungen. Sie können auch ohne Schulbesuch abgelegt werden. Dabei muss der Prüfling sich den Stoff selbst erarbeiten. Es gibt aber auch Fernlehrninstitute die darauf vorbereiten.

Der einfachste Weg wäre aber vermutlich eine gute Privatschule. Häufig findet man die Anzeigen regionaler Privatschulen, teilweise aber auch von Internaten, in einer seriösen Tageszeitung. Bei uns erscheinen sie gelegentlich in der Rheinischen Post.

Viele Grüße

Anne

Hallo Christian,

frag mal bei der Schule nach, ob es noch machbar ist, anstatt eines Nichtbestehens einfach aufgrund des halbjährigen Australienaufenthaltes freiwillig zu wiederholen. Wenn man ein halbes Jahr lang nicht da war, sollte das ein hinreichender Grund sein, das Schuljahr wiederholen zu dürfen.

Viele Grüße, Heike