Die 4 Freiheiten

Hallo,

die 4 Freiheiten im allgemeinen kann ich ja gut nachvollziehen - aber dem Skript das mir zur Verfügung steht gibt es doch noch einige Rätsel für mich. So heißt es:

  1. Zum Freien Personenverkehr
    „Freizügigkeit, Aufenthaltsrecht, Niederlassungsrecht, Harmonisierung von Einreisebestimmungen“
    … ist das nicht irgendwie gedoppelt? Also impliziert „Freizügigkeit“ nicht bereits Aspekte des Aufenthalts- und Niederlassungsrechts?

  2. bezüglich steuerlicher Schranken:
    Zum einen bei Freiem Warenverkehr: „Abschaffung steuerlicher Schranken“, zum anderen bei Freiem Kapitalverkehr: " Steuerliche Regelungen" - aber soweit ich weiß sind die Umsatzsteuerregelungen in der EU doch nicht ansatzweise vereinheitlicht!?!?

Vielen Dank an jeden der mir da weiterhelfen kann

Servus,

  1. Zum Freien Personenverkehr
    „Freizügigkeit, Aufenthaltsrecht, Niederlassungsrecht,
    Harmonisierung von Einreisebestimmungen“
    … ist das nicht irgendwie gedoppelt? Also impliziert
    „Freizügigkeit“ nicht bereits Aspekte des Aufenthalts- und
    Niederlassungsrechts?

Einige Aspekte können davon auch übereinstimmen, klar, Freizügigkeit beinhaltet ja sich überall aufzuhalten, aber nich[hier außnahmen einfügen].
Das Aufenthaltsrecht ist eben, dass du in dem Land XY überhaupt sein darfst(meistens so 3 Monate am Stück ohne irgendwas ^^)…
Niederlassungsrecht, dass du in dem Land wohnen darfst…

Für deine andere Frage kann ich dir leider nicht helfen…

mfg,

Hanzo

Vielen Dank für deine Hilfe bis hierhin schonmal! Vielleicht kennt ja noch jemand Antworten auf die übrigen Aspekte!?

Hallo,

  1. bezüglich steuerlicher Schranken:
    Zum einen bei Freiem Warenverkehr: „Abschaffung steuerlicher
    Schranken“, zum anderen bei Freiem Kapitalverkehr: "
    Steuerliche Regelungen" - aber soweit ich weiß sind die
    Umsatzsteuerregelungen in der EU doch nicht ansatzweise
    vereinheitlicht!?!?

Die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer: hier gibt es ein Abkommen, das folgendes bewirkt: Artikel kostet in GB z.B. + 25% MWST, in der BRD sind darauf aber nur 19% zu erheben. Der Käufer in D muß nur 19% bezahlen, ein Käufer in GB hingegen 25%, das greift auch zwischen D und F 19,6%. Bedeutet: man zahlt im eigenen Land IMMER die da geltende MWST, womit die interne Regelung gültig bleibt, nicht umgangen werden kann und das jeweilige Land immer die selbst festgelegte MWST erhält. Könnten plötzlich alle Engländer ihre Waschmaschine (war mal Luxusgut 25%) in D zu 16% kaufen, brächte das die Hersteller in GB ganz schön in die Bredouille.

Zur Abschaffung steuerlicher Schranken dürften auch die Doppelbesteuerungsabkommen gehören, wobei man im jeweiligen Land die dort fällige Lohn-/Einkommenssteuer zahlt etwa in D, das in F verdiente aber dort versteuert bzw. wenn man das nicht selbst macht, weil man in D wohnt aber in F zusätzlich verdient, der Staat dann die Ausgleichszahlung leistet. Ähnlich läuft das bei Rentenzahlungen.

Es dürfte da noch mehr Beispiele geben, aber bislang kenne ich nur diese. Graue PkW-Importe beruhen auf diesen MWST Gesetzen. In Dänemark ist die MWST darauf sehr hoch, folglich müssen Autos ohne MWST billiger angeboten werden, sonst werden sie für Dänen unerschwinglich. Kauft jemand aus D dort ein Auto, zahlt nur die deutsche MWST, ist das Auto für deutsche Käufer um einige Tausender billiger.

Grüße,
p+p