Die AfD und die Volksverhetzung

Sagen wir einmal so: Dank der ausführlichen Berichterstattung kann sich später keiner der Alternativwähler damit herausreden, dass er ja von nichts etwas gewusst habe. Es ist mehr als offensichtlich, dass rassistisches, fremdenfeindliches und sonstiges menschenverachtendes Gedankengut bei der AfD die Regel und nicht die Ausnahme ist, und jeder, der der AfD seine Stimme gibt, heißt es implizit gut.

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Da hast du mich offenbar missverstanden.
Ich meinte z.B. den Überbietungswettbewerb, den Kurz und Strache veranstaltet haben, wer die längere Balkan-Rute hat und wer der bessere Freund vom Orban ist.
Oder Seehofer/Söder und die AfD
Oder z.T. Wagenknecht und die AfD
Palmer und die AfD
Z.T. Gabriel und die Afd.
Oder oder.

[quote][quote=„FBH, post:14, topic:9425143“]

In dem Moment, in dem ich als Staat nicht eine sehr breite Zustimmung zu Maßnahmen wie dem Netz-DG habe, muss mir doch klar sein, dass ich damit die diskursive Position „Seht an meinem Beispiel, der Staat zensiert immer mehr, empört euch und steht dagegen auf!“ deutlich stärke, wenn ich es trotzdem durchsetze.
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In dem Moment, in dem ich als Staat mein Handeln danach abstimme, was rechte Demagogen daraus machen könnten, ist der Zug aber auch schon abgefahren.

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Warum?
Warum sollte ein Staat seine Gesetzvorhaben nicht (auch) danach ausrichten sollen, wie sehr sie (aktuell von rechts) gegen ihn gerichtet werden können?

Richtig und bedauerlich
Und eben das gilt es schwerer zu machen ohne deshalb gleich die Themen zu übernehmen.
Das Wie wäre tatsächlich mal einen Thread wert.

Gruß
F.

Auch wenn die Anzeige vermutlich im Sande verlaufen wird, halte ich vorliegend tatsächlich eine strafbare Handlung für gegeben. Es wäre tatsächlich zu wünschen, dass die Staatsanwaltschaft hier nicht locker lässt.

Denn die Aktion der Polizeiführung könnte den Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 Abs. 1 StGB) erfüllen. Ein Regensburger Anwalt hat daher Strafanzeige erstattet: Nun kann man mit Fug und Recht der Meinung sein, diese Formulierung sei schlechter Stil, plump verallgemeinernd und dadurch falsch. Aber Volksverhetzung? Die Polizei Köln erstattete daraufhin Strafanzeige gegen Frau von Storch. Zu Unrecht, wie wir meinen, ohne uns ihre Formulierung zu Eigen machen zu wollen. Wir sind nicht ihrer Meinung, aber wir sollten alles dafür tun, dass sie (und andere) sie sagen dürfen. Nun ist es allerdings in Deutschland aus gutem Grund auch strafbar, Menschen unbegründet der Strafverfolgung zuzuführen. Ich habe daher soeben Strafanzeige gegen den Polizeipräsidenten der Stadt Köln und die unbekannten Informanten aus den Reihen der Kölner Polizei erstattet.

Hintergrund: Die Aussage von Storchs lautete: „Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“

Das ist klare Kritik an der Polizei Köln und ihrer Veröffentlichung in arabischer Sprache. Sie fragt die Polizei, ob man damit die bekannten Gruppen besänftigen wolle, mit denen Köln vor zwei Jahren in die Schlagzeilen geraten war. In der Tat belegen Berichte, dass diese Gruppen von zumeist aus dem muslimischen Kulturraum stammenden Migranten damals unterwegs waren und schwere Straftaten versuchten oder tatsächlich verwirklichten. Dass von Storch allen Muslimen unterstellen würde, sie gehörten zu den Straftätern, ist nicht ersichtlich. Offensichtlich handelt es sich um bewusste Fehldeutungen, um von Storch (und Weidel) etwas anzuhängen.

Im Volltext der Strafanzeige wird erläutert, dass offizielle Stellen nicht einfach wahllos Anzeigen erstatten können. Sie haben erkennbar nicht strafbare Aussagen auch nicht als Straftat zu verfolgen. Es wird auch beschrieben, dass es sich bei der Strafanzeige möglicherweise um eine politisch motivierte Reaktion der Polizeiführung auf von Storchs Kritik handelt. Das alles nährt den Verdacht einer Verwirklichung des Straftatbestands der Verfolgung Unschuldiger. Von Storchs Aussage selbst ist offenkundig - und das vollkommen unabhängig von der Immunität - von der Meinungsfreiheit gedeckt:

Dem Tweet von Frau Storch ist unzweifelhaft zu entnehmen, dass er sich gegen barbarische, muslimische, gruppenvergewaltigende Männerhorden richtet, die es geben mag oder auch nicht. Jedenfalls wendet sich die AfD-Politikerin erkennbar nur gegen kriminelle muslimische Männer, die eben jene Attribute erfüllen. Wenn die Kölner Polizei die Berichterstattung zu den Worten des ehemaligen Vorstandsmitglieds des Türkischen Elternbunds Hamburg, Malik Karabulut, verfolgt hätte, dessen Äusserung „Erhofft sich Türkei noch immer etwas Gutes von dieser Köterrasse? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Gott ihren Lebensraum zerstören.“ ebenfalls nicht vom Straftatbestand der Volksverhetzung erfasst war, weil sich seine Kritik nicht auf einen Teil der Bevölkerung bezog, die sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit heraushebt, die hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder einen fassbaren Kreis von Menschen bildet, hätte sie sich diese Anzeige sparen können. Auch barbarische, muslimische, gruppenvergewaltigende Männerhorden bilden keine äusserlich erkennbare Einheit innerhalb der deutschen Bevölkerung, die als solche den Schutz des § 130 StGB geniessen könnte. Die Äusserung von Frau von Storch dahingehend zu verbiegen, dass sie sämtliche männliche Muslime als entsprechend kriminell bezeichen wollte, verbietet sich ebenfalls.


Am Rande sei erwähnt, dass der Vorfall klar die Verfassungswidrigkeit von Maas’ Netzwerkdurchsetzungsgesetz zeigt. Für die - offenkundig unberechtigten - Strafanzeigen gegen von Storch sind die zuständigen Stellen unserer Justiz zuständig. Nur in einem rechtsstaatlichen Verfahren kann eine Schuld festgestellt werden. Im vorliegenden Fall hat aber offenkundig Twitter eine Volksverhetzung „festgestellt“. Das geht klar an unserem Rechtsstaat vorbei. Aber Twitter wird ja durch das Gesetz dazu gezwungen. Die fehlende Rechtsstaatlichkeit liegt also in Maas Gesetz. Volksverhetzung liegt nur in einem eng begrenzten Fallkreis vor. Man muss zum Beispiel die Störung des öffentlichen Friedens prüfen, welche oftmals nicht gegeben ist. Das kann aber kein Privatunternehmen prüfen. Damit ist belegt, dass das Gesetz die Meinungsfreiheit beschränkt - und genau das scheint ja auch das Ziel von Maas gewesen zu sein.

Das ist richtig, interessiert mich politisch aber nicht, ob AfD-Wähler sich rausreden können oder nicht, sondern mich interessiert einzig und allein, wie ich Stimmen für rechtsextreme Politik verhindern kann.
Permanenten Gratiswahlkampf finde ich extrem suboptimal für meine Zielsetzung.

Gruß
F.

Andererseits: Wenn es immer offensichtlicher wird, welch brauner Kern in dem ständig kläffenden Pudel steckt, springen vielleicht auch einige der gemäßigteren Wähler wieder ab.

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Nein, dann ist es keine Hetze gewesen.

Nö, denn irgendwann bist du beim Überbieten eben an einer Grenze angelangt, wo es dir als ‚normale‘ Partei nichts mehr bringt. Sowohl Kurz als auch Seehofer/Söder müssen aufpassen, nicht zu weit nach rechts abzugleiten. Im Fall Kurz ist das hin und wieder passiert und sofort war Strache mit der Meldung zur Stelle, dass eh nur von der FPÖ kopiert wird. Schmiedl und Schmied…

Weil es immer was geben wird. Der genaue Anlass ist der AfD doch völlig egal und ich wette du wirst kaum ein Gesetz von schwarz/rot finden, bei dem sie nicht irgenwas zu meckern hatten. War doch bei den Effen das gleiche…

Also wenn so eine Meldung als „Gratiswahlkampf“ gilt, läuft doch einiges falsch…

Ja, aber wenn es monatelang als Hetze gehandelt wird und das Gericht am Ende feststellt, es war keine, dann ist das der Schuss, der nach hinten geht … host mi?
Schöne Grüße
Schrella

Es gibt natürlich immer was, aber nicht alles ist gleich geeignet.

Gruß
F.

Aber dann wären die AfDler (oder auch die anderen europäischen Rechtspopulisten) mit ihrer ständigen Provokationsstrategie, die stellenweise bis ganz an den Nationalsozialismus heran reicht, ja völlig falsch gewickelt.
Die Erfahrung lehrt mich eher, dass das eine sehr erfolgreiche Strategie ist.

Gruß
F.

Was meinst du damit?

Vielleicht habe ich dich missverstanden, aber meintest du nicht sinngemäß, dass Pressemeldungen über solche Eskapaden der AfD eher nutzen (‚Gratiswahlkampf‘)? Das sehe ich in dem Fall nämlich überhaupt nicht. Der Tweet wurde gelöscht, natürlich war eine „Panne“ dafür verantwortlich und entschuldigen will sich Maier auch noch. Demnächst wird ihm eine Anzeige ins Haus flattern und selbst Gauland distanziert sich von der Aussage. Ich sehe da wirklich wenig, was die AfD hier für sich ausschlachten könnte.

Lg,

Aber siehst du darin nicht genau die Blaupause der AfD-Provokationsstrategie, die immer wieder in ähnlicher Form zum Einsatz kommt, und halt wirklich nur deshalb so funktionieren kann, weil auch die Massenmedien (ungewollt) mitspielen (was, zugegeben, auch schwer änderbar ist):

Provokation -> (Selbst)Löschung -> halbscharige Entschuldigung oder Hinweis auf „Versehen“ (oder „Mitarbeiter“) -> Gauland oder sonstwer distanziert sich, dann kann sich der eine Leser sagen „Geil, endlich schimpft die AfD mal wieder über Neger“ und gleichzeitig der andere "Das geht zu weit, aber Gauland hat sich ja distanziert, also ist die AfD nicht so schlimm.

Und Jens Maier, der kleine Halbhöcke, dem sonst zu wenig Beachtung geschenkt wird, kann sich auch freuen, weil „endlich konnte ich mal wieder publikumswirksam über Neger schimpfen“ und gleichzeitig „habe ich mich ja von meinem Mitarbeiter distanziert“.

Gruß
F.

Grundsätzlich ja, denn das Muster ist wie du sagst altbekannt. Aber eben in diesem speziellen Fall kommt mir eher vor, dass der Schuss nach hinten losging. Da ist das Mimimi der Störchin schon deutlich effektiver.

Was Maier da abgezogen hat, ist so brunzblöd, dass man sich fragen muss, welche Geistesgrößen sich davon beeinflussen lassen.

Die Frage, was die Medien (oder Politik?) machen könnten, wäre aber ebenfalls ein eigener Thread wert. :wink:

Lg,

Was für eine Wählerschicht wurde denn von Trumps Gerede angesprochen?

Wenn nicht, dann würden die dann ohne die AfD vielleicht gar nicht wählen gehen, was möglicherweise auch besser wäre.

Allerdings täuscht man sich wohl leicht, was die Wähler der AfD betrifft.

Als nachhaltig könnte man z. B. die Politik Hitlers*) nicht gerade bezeichnen, aber was hilft das?
Wenn eine Politik nicht nachhaltig ist, bedeutet das doch noch nicht zwangsläufig, dass sie nicht durchgesetzt wird.

Hoffentlich.

… * Den habe ich nur wegen der Eindeutigkeit und leichten Verständlichkeit erwähnt. Mit dem will ich die AfD nun doch nicht gleichsetzen.

Und da haben wir schon wieder eine Kameradin, die nicht wußte, was sie da postet…

Na scheinbar wusste sie es doch:

Nachdem HuffPost-Journalist Marco Fieber sie auf den offensichtlich nationalsozialistischen Hintergrund des Posters ansprach, habe sie zugegeben: „Ich habe das gewusst.“ Sie habe aber betont, „kein Nazi“ zu sein.

Aber wie wir hier im Forum gehört haben, muss man ja nur behaupten kein Nazi zu sein, um auch wirklich kein Nazi zu sein. Ist doch einfach!