Die AfD startet standesgemäß mit zwei Anzeigen wegen Volksverhetzung ins neue Jahr. Den Anfang machte Frau von Storch, die auf Twitter Folgendes von sich gab:
„Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“, schrieb von Storch.
Deswegen hat unter anderem auch die Kölner Polizei (routinemäßig) Strafanzeige wegen möglicher Volksverhetzung erstattet. Die beiden Parteivorsitzenden Gauland und Meuthen haben erwartungsgemäß keinerlei Probleme mit dieser Aussage.
Auch Alice Weidel meldet sich zu Wort:
„Unsere Behörden unterwerfen sich importierten, marodierenden, grapschenden, prügelnden, Messer stechenden Migrantenmobs“, schrieb Weidel auf Twitter.
Auch hier prüft nun die Staatsanwaltschaft die vorliegenden Anzeigen.
Zum Thema Volksverhetzung sagt §130 StGB Folgendes:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
- gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
- die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Im Gegenzug sieht sich die AfD mal wieder als Opfer und spricht (ebenfalls mal wieder) von Zensur:
Die beiden AfD-Co-Chefs Alexander Gauland und Jörg Meuthen sprachen von Zensur. „Das Zensurgesetz von (Justizminister) Heiko Maas zeigt schon am ersten Tag des neuen Jahres seine freiheitsbeschneidende Wirkung“, kritisierte Gauland.
Mit dem „Zensurgesetz“ meint Gauland natürlich das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz, welches nicht zufällig am 1.1.18 vollständig in Kraft trat:
Gilt ein Inhalt als offensichtlich rechtswidrig, muss er binnen 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt werden. Bestehen Zweifel an der Rechtswidrigkeit, müssen die Betreiber innerhalb von sieben Tagen über den Inhalt entscheiden und ihr Vorgehen dabei dokumentieren. Soziale Netzwerke können diese Überprüfung entweder selbst übernehmen oder andere geeignete Stellen dafür benennen. Versagt ein Anbieter dabei, ein effektives Beschwerdesystem aufzustellen, drohen Geldbußen bis zu 50 Millionen Euro gegen das Unternehmen, fünf Millionen gegen den einzelnen Mitarbeiter. Ein genauer Bußgeld-Katalog wurde bislang aber nicht festgelegt.
Wie @vdmaster an anderer Stelle schon anmerkte, dürfte es sich hier um eine weitere gezielte Provokation in den Sozialen Medien handeln. Dabei schlägt die AfD gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe:
- Man konnte mit einer fremdenfeindlichen Meldung eine bestimmte Wählerschicht erreichen
- Man konnte sich wieder als Opfer der Staatsgewalt präsentieren
- Man konnte das unliebsame NetzDG angreifen
- Man steht tagelang in den Schlagzeilen
Ist es nicht eigentlich ein Zeichen eklatanter Schwäche, wenn man seine Politik auf diese Weise betreiben muss?