Die Alternativen der Angela M

Das Strafmaß zwischen 103 und 185 unterscheidet sich erheblich. Es stellt sich nun die Frage, nach welchem Paragraphen verfolgt und entschieden wird.
Weiß das jemand?

Franz

PS: Meine persönliche Meinung: Angesichts dessen, dass Frau M. bei jeder Alternative Kritik bekommen hätte, hat sie m.E. die beste Entscheidung getroffen:

Einen optimalen außenpolitischen Kompromiss angesichts der eskalierten Situation gefunden.

Ein Signal gesetzt, dass es Sache der Judikative ist, über Tatbestand und eventuelle Bestrafung zu urteilen.

Die Begründung basiert nicht auf vorauseilendem Gehorsam einer möglichen Abschaffung von 103.

Es ist Sache des Herrn Böhmermann, sich über mögliche Konsequenzen seines Tuns zu informieren. Er ist die alleinige Ursache dieser Situation. Das sollte man nicht vergessen. Er hat keinerlei Recht auf Sonderbehandlung.

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