Die an das Finanzamt gezahlte und ggf verrechnete Umsatzsteuer

Wo muss in der Umsatzsteuererklärung 2018
„die an das Finanzamt gezahlte und ggf verrechnete Umsatzsteuer“
eingetragen werden
oder heisst dieser Posten nun anders -
wobei sich mir nicht erschliesst was mit „verrechneter Ust“ genau gemeint ist,
ist das die zu abzuführende MWST minus der ggf angefallenden und damit abgezogenen Vorsteuer?
Oder tritt diese Abfrage nur in der EÜR auf?

Hallo!

Das ist das Voraszahlungssoll (Zeile 168).

In der EÜR tritt das so auf, denn in der EÜR ist die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe (bzw. -einnahme) zu erfassen.

Schöne Grüße!

Danke für Antwort!!!
Zeile 168 oder Kennnr 168 und ist das eindeutig und genau der Umsatzsteuererklärung zugeordnet?

Ich habe mich inzwischen auch weiter hineingekniet,
Also die betreffende Formulierung trat in der EÜR 2x als Abfrage auf, einmal ohne (nahe Z49 Kennnr 186) und einmal mit (nahe Z17 Kennnr 141) der Umsatzsteuer der VORjahre, die vor dem aktuell bearbeiteten Kalenderjahr lagen, also 2017 und davor, wenn 2018 dran ist. Und die Umsatzsteuer der VORJahres gehört natürlich nicht in die aktuelle Umsatzsteuererklärung, nur in die aktuelle EÜR, denn die aktuelle EÜR berücksichtigt ALLE Geldzuflüsse und Geldabflüsse, auch diejenigen, die Vorjahre betreffen.