Die Bahn setzt ihre Werbekampagne fort

Hallo,
nicht genug damit, dass Tausende von Bahnkunden für Mehdorns Börsenpläne das Leben in vollen Zügen kennenlernen dürfen, jetzt noch die Fortsetzung der Image-Kampagne der DB auf dem platten Lande:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,585698,00.html

So richtig will einem dazu nichts mehr einfallen.

Gruß
Eckard

Hallo,
So richtig will einem dazu nichts mehr einfallen.

Gesegnet sei Dein Feindbild. Die Frau ist vom Dienst suspendiert worden. Die Bahn hat sich entschuldigt. Und wenn publik wird, dass Kinder bis zu einem bestimmten Alter (ich glaube, 14 Jahre gelesen zu haben) selbst ohne Fahrkarte nicht der Bahn verwiesen werden dürfen, warum sollte dann noch ein Kind eine Bahnfahrkarte kaufen?

Du hättest mehr Erfolg gehabt, wenn Du auf die Bonuszahlungen für Bankmanager eingegangen wärst, wenn sie die Bahn an die Börse bringen. Aber so bist Du nicht mehr als ein Abbild des „neuen investigativen Journalismus“, die Einzelfälle heran ziehen um generelle Urteile zu fällen.

Gruß

ALex

Moin, Alex,

wenn publik wird, dass Kinder bis zu einem bestimmten Alter (ich
glaube, 14 Jahre gelesen zu haben) selbst ohne Fahrkarte nicht
der Bahn verwiesen werden dürfen, warum sollte dann noch ein
Kind eine Bahnfahrkarte kaufen?

da steht ein alter Herr daneben, erklärt sich bereit, die Karte zu bezahlen, die Frau DeutscheBahn schmeißt das Kind dennoch raus und Du schwätzt hier von Generalprävention? Ist das Dein Verständnis von Erziehung? Mir scheint, Dir hat’s das Maß verrissen.

Ich nehme an, Du ließest Dich auch rausschmeißen, wenn Du mal die Karte vergessen hättest. Oder etwa nicht? Dann gesteh dem Kind zu, was dem Erwachsenen gewährt wird: Feststellung der Personalien, Kassieren (gleich oder später) der Gebühr fürs Schwarzfahren.

Gruß Ralf

Die Bahn hat doch bereits gehandelt
Hi!

Feststellung der
Personalien, Kassieren (gleich oder später) der Gebühr fürs
Schwarzfahren.

DAS ist die Sache, die ich nicht verstanden habe.
Ich vergesse gelegentlich auch mal mein Ticket.
Wenn ich dann erwischt werde, bekomme ich den Schrieb mit der Aufforderung, das erhöhte BEFÖRDERUNGSENTGELT zu zahlen (in dem Wort steckt doch drin, dass man befördert wird) - woraufhin ich dann innerhalb von 2 Wochen (oder war es eine?) mit meinem Ticket und dem Schreiben zum Servicecenter gehe, die Bearbeitungsgebühr von 2,50€ latze, und damit die Sache vom Tisch ist.

Bei keiner der mir bislang aufgefallenen Kontrollen (und das sind sehr viele) wurde jemals anders gehandelt, auch nicht bei Kids.
Warum diese Person das nicht derart gehandhabt hat, begreife ich enfach mal nicht.

Ich will aber ausdrücklich der Bahn (ausnahmsweise) mal keinen Vorwurf machen. Miserable Mitarbeiter gibt es nun mal überall, und hier wurde ja sogar gegen eine ausdrückliche Diensanweisung verstoßen.

VG
Guido

Hi,

DAS ist die Sache, die ich nicht verstanden habe.
Ich vergesse gelegentlich auch mal mein Ticket.
Wenn ich dann erwischt werde, bekomme ich den Schrieb mit der
Aufforderung, das erhöhte BEFÖRDERUNGSENTGELT zu zahlen (in
dem Wort steckt doch drin, dass man befördert wird) -
woraufhin ich dann innerhalb von 2 Wochen (oder war es eine?)
mit meinem Ticket und dem Schreiben zum Servicecenter gehe,
die Bearbeitungsgebühr von 2,50€ latze, und damit die Sache
vom Tisch ist.

mir ist ein Fall aus dem Jahr 2006 bekannt, wo das erhöhte Beförderungsentgelt auch bezahlt wurde und dieser Tage eine Strafanzeige wegen „Erschleichung von Leistungen“ der Person ins Haus flatterte.
So viel zu dem Thema: „damit ist die Sache vom Tisch“.
Und nein, dabei geht es nicht um mich. :wink:

Gruß

Christian

Hi,

mir ist ein Fall aus dem Jahr 2006 bekannt, wo das erhöhte
Beförderungsentgelt auch bezahlt wurde und dieser Tage eine
Strafanzeige wegen „Erschleichung von Leistungen“ der Person
ins Haus flatterte.
So viel zu dem Thema: „damit ist die Sache vom Tisch“.

Nee - wenn man ein gültiges Ticket besitzt (wie hier ja der Fall), dann zahlt man nicht die 40€. Man erschleicht ja auch nix, da man vorher ein Ticket erworben hat - nur halt nicht mitgeführt (klappt natürlich nur bei personengebundenen Tickets).

Und nein, dabei geht es nicht um mich. :wink:

*g*

VG
Guido

P.S. Ich oute mich mal als jemand, der (früher mal!!!) das ein oder andere Mal einer der Leistungserschleicher war (2 x erwischt worden)

Hi,

mir ist ein Fall aus dem Jahr 2006 bekannt, wo das erhöhte
Beförderungsentgelt auch bezahlt wurde und dieser Tage eine
Strafanzeige wegen „Erschleichung von Leistungen“ der Person
ins Haus flatterte.
So viel zu dem Thema: „damit ist die Sache vom Tisch“.

Nee - wenn man ein gültiges Ticket besitzt (wie hier ja der
Fall), dann zahlt man nicht die 40€. Man erschleicht ja auch
nix, da man vorher ein Ticket erworben hat - nur halt nicht
mitgeführt (klappt natürlich nur bei personengebundenen
Tickets).

es mag ja sein, dass da kein Strick draus zu stricken ist.
Aber wenn jemand das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt, rechnet die Person doch 2 Jahre später nicht mehr mit einer Strafanzeige.
Der Ärger ist nun da und die Person fühlt sich mehr als ein wenig veräppelt von der DB.

Gruß

Christian

Holla.

jetzt noch die Fortsetzung der Image-Kampagne der DB auf dem
platten Lande:

Ich meine, dass man der Bahn in diesem Einzelfall keinen Vorwurf machen kann. Qui custodiet ipsos custodes? Eine Falschreaktion durch Mitarbeiter ist nicht zuverlässig zu verhindern, man kann dann nur im Nachhinein Schadensbegrenzung betreiben. Und das hat man nach meinem Kenntnisstand getan - ob mit totalem Geschick, sei dahingestellt. Wärest Du Busunternehmer und Dein Fahrer dönnere den Bus mit 2,5 Propelle gegen eine Wand, bliebe Dir auch nichts übrig, als die Scherben einzusammeln …

Der wirklich dicke Hund in diesem Fall ist, dass niemand die Zivilcourage hatte, die Zugbegleiterin an ihrem Handeln zu hindern. Angeblich haben sich ja so viele Fahrgäste als „Bürgen“ angeboten. Und wieso zieht dann keiner die Notbremse, wenn die Dame sich stur stellt? Dem entsprechenden Ermittlungsverfahren hätte ich mit aller Gemütsruhe entgegengesehen. Jedenfalls wäre der Zug, mit mir an Bord, nicht ohne das Kind weitergefahren …

Gruß Eillicht zu Vensre

Du hättest mehr Erfolg gehabt, wenn Du auf die Bonuszahlungen
für Bankmanager eingegangen wärst, wenn sie die Bahn an die
Börse bringen.

Gesegnet sei Dein Feindbild.

bzw.

Aber so bist Du nicht mehr als ein Abbild des
„neuen investigativen Journalismus“, die Einzelfälle heran
ziehen um generelle Urteile zu fällen.

Genau.

C.

Hi,

Ich meine, dass man der Bahn in diesem
Einzelfall
keinen Vorwurf machen kann.

Google mal, und Du wirst noch eine Menge weiterer solcher „Einzelfälle“ aus den letzten Jahren finden.

Gruß

Christian

Holla.

Google mal, und Du wirst noch eine Menge weiterer solcher
„Einzelfälle“ aus den letzten Jahren finden.

Ich hatte selbst schon das Missvergnügen mit Zugbegleiterinnen, die von der DR in die gleichen Seminare gesteckt wurden wie die Offiziere der NVA. Und? Über das Unternehmen Bahn sagt das nur aus, dass offensichtlich noch nicht alle Dragoner aus Altbeständen aus dem Publikumsverkehr entfernt wurden. Oder aber es bewahrheitet sich der Spruch „if you pay peanuts, you get monkeys“.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hi

Der wirklich dicke Hund in diesem Fall ist, dass niemand die
Zivilcourage hatte, die Zugbegleiterin an ihrem Handeln zu
hindern.

Ja, das hat mich an dem Bericht auch verwundert. Da schimpfen zwar jetzt „alle“ auf DIE Bahn, aber über die Passagiere, die im Endeffekt tatenlos zugesehen haben, wie das Mädchen aus dem Zug geworfen wurde, wird kein Wort verloren.

Noch dazu wäre das ein Fall von Zivilcourage gewesen, der noch nicht mal sonderlich viel Mut erfordert hätte.

Gruß
Edith

da steht ein alter Herr daneben, erklärt sich bereit, die
Karte zu bezahlen, die Frau DeutscheBahn schmeißt das Kind
dennoch raus und Du schwätzt hier von Generalprävention? Ist
das Dein Verständnis von Erziehung? Mir scheint, Dir hat’s das
Maß verrissen.

Es gilt eben einmal auch als Schwarzfahren, wenn man, nachdem man ertappt wird, noch zu zahlen bereit ist. Vor Jahren wurde meines Wissens dann im Zug zu erhöhtem Preis die Fahrkarte ausgestellt, seit einigen Jahren aber nicht mehr, wenn ich recht weiß.

Ich nehme an, Du ließest Dich auch rausschmeißen, wenn Du mal
die Karte vergessen hättest. Oder etwa nicht? Dann gesteh dem
Kind zu, was dem Erwachsenen gewährt wird: Feststellung der
Personalien, Kassieren (gleich oder später) der Gebühr fürs
Schwarzfahren.

Das wäre sicher die beste Lösung. Eine Zwölfjährige, die noch keinen Ausweis mit sich führtm zu identifizieren, kann jedoch mit Schwiergkeiten verbunden sein.
Sie auf irgendeinem Haltepunkt an der Strecke auszusetzen, wie in diesem Fall, verbietet sich selbstverständlich. Es ist wohl anzunehmen, daß sie regelmäßig mit diesem Zug fährt und diesen nicht täglich Millionen verschiedene Fahrgäste nutzen. Erfahrungsgemäß werden Zugbegleiter auf Nebenstrecken auch öfters in denselben Zügen eingestetzt, so daß die Fahrkarte bei der nächsten Kontrolle hätte vorgezeigt werden können.

Grüße,
Ostlandreiter

Moin, Alex,

wenn publik wird, dass Kinder bis zu einem bestimmten Alter (ich
glaube, 14 Jahre gelesen zu haben) selbst ohne Fahrkarte nicht
der Bahn verwiesen werden dürfen, warum sollte dann noch ein
Kind eine Bahnfahrkarte kaufen?

da steht ein alter Herr daneben, erklärt sich bereit, die
Karte zu bezahlen, die Frau DeutscheBahn schmeißt das Kind
dennoch raus und Du schwätzt hier von Generalprävention? Ist
das Dein Verständnis von Erziehung? Mir scheint, Dir hat’s das
Maß verrissen.

Ganz ruhig; dass die Frau falsch gehandelt hat, ist mittlerweile allen Beteiligten klar. Es ging mir eher darum, dass die Bahn mit dem Hinweis, dass sie eigentlich und insbesondere Kinder per Arbeitsanweisung nicht rauswirft, nicht so offensiv umgeht, weil es sonst von Eltern wie auch immer verstärkt genutzt werden könnte (ganz dickes Konjunktiv).

Ich nehme an, Du ließest Dich auch rausschmeißen, wenn Du mal
die Karte vergessen hättest.

Naja, ich hab einmal eine Konzertkarte vergessen und stand dann vor der Halle. Ich hab mich nicht gewundert, dass die mich nicht rein gelassen haben, obwohl sie mir doch hätten glauben können, dass die Karte zuhause liegt.

Oder etwa nicht? Dann gesteh dem
Kind zu, was dem Erwachsenen gewährt wird: Feststellung der
Personalien, Kassieren (gleich oder später) der Gebühr fürs
Schwarzfahren.

Nochmal, die Frau hat falsch gehandelt, das ist jedem klar. Feststellung der Personalien ist ohne Polizei bei einer 12-jährigen schwer möglich. Und heutzutage traue ich einer 12-jährigen auch eher zu, dass sie ein Handy zum Anruf der Eltern hat als Bargeld für die Gebühr. Aber das ist eigentlich alles egal.

Was mich halt gestört hat, ist die Tatsache, dass hier ein Unternehmen grundsätzlich verurteilt wird für einen Fehler einer Mitarbeiterin. Es gibt sicherlich viele Punkte, die Bahn zu kritisieren, dieser gehört sicher nicht dazu (wer einen sucht, sollte gerade heute Nachrichten und Zeitung lesen).

Und was deren Mitarbeiter mitmachen, habe ich selbst mal erlebt, als ein Schaffner (oder eben Zugbegleiter), der Jugendliche dazu auffordern wollte, ihre Zigaretten im Zug zu löschen, dermaßen bedrängt wurde, dass er in Panik das Weite suchte. Ich will nicht entschuldigen, was die Frau gemacht hat, aber vielleicht ist sie auch ein Opfer ihrer Erlebnisse.

Gruß

ALex

Hallo.
Unser örtliches Busunternehmen nimmt von Fahrgästen ohne gültigen Fahrtausweis (Schwarzfahrern) nicht nur das „erhöhte Beförderungsentgelt“ sondern stellt auch Strafantrag.
Begründung: Mehr und mehr spielen einige Leute Lotterie und rechnen sich aus, wie oft sie schwarzfahren konnen bis die Grenze zum „erhöhten Beförderungsentgelt“ erreicht ist. Ab dann machen sie „Gewinn“.
Gruß
Der radfahrende Jochen

Garantiert nicht
Hi!

Unser örtliches Busunternehmen nimmt von Fahrgästen ohne
gültigen Fahrtausweis (Schwarzfahrern) nicht nur das „erhöhte
Beförderungsentgelt“ sondern stellt auch Strafantrag.

Garantiert nicht bei 12-jährigen!

VG
Guido

Hallo,

und wenn man Angst gehabt haette, sich der Zugbegleiterin zu widersetzen, haette man wenigstens zusammen MIT dem Kind aussteigen koennen, damit sie nicht allein bleibt. Und vielleicht haette jemand ein Mobile dabei gehabt, dann haette man sich von der Mutter abholen lassen koennen.
Es haette viele Moeglichkeiten gegeben, da mehr zu tun als zu meckern.

Gruss\
Elke

Hallo,

Naja, hätte…

da gibt es ein schönes sprichwort:

hätte der Hund nicht, hätte die Katze nicht…

über das was man "hätte " tun können ist es müßig zu diskutieren.

Allerdings kann ich das verhalten der Bahnangestellten nicht gut heissen.

Grüße

der Herbst

Hi

Allerdings kann ich das verhalten der Bahnangestellten nicht
gut heissen.

Ich auch nicht. Aber das Verhalten der Passagiere war auch nicht besser und die waren in der Überzahl. Die hätten locker was unternehmen können, aber nachher auf die Angestellte und die Bahn zu schimpfen, ist offenbar sehr viel einfacher als vorher etwas unternehmen.

Gruß
Edith

Hallo,

Der wirklich dicke Hund in diesem Fall ist, dass niemand die
Zivilcourage hatte, die Zugbegleiterin an ihrem Handeln zu
hindern. Angeblich haben sich ja so viele Fahrgäste als
„Bürgen“ angeboten. Und wieso zieht dann keiner die Notbremse,
wenn die Dame sich stur stellt? Dem entsprechenden
Ermittlungsverfahren hätte ich mit aller Gemütsruhe
entgegengesehen. Jedenfalls wäre der Zug, mit mir an Bord,
nicht ohne das Kind weitergefahren …

Zivilcourage ist gut und schön, wichtig und richtig. Ich bin mir aber nicht sicher, ob, rein rechtlich gesehen, ein tatkräftiges Verhindern der Untat der Zugbegleiterin nicht ein Verstoß gegen das von Ihr als Beauftragte des Zugeigentümers ausgeübte Hausrecht gewesen wäre?

Gruß,
Markus