Okay, dass ist formal richtig. Ich hätte die Frage besser formulieren müssen.
Wieso derjenige nicht umgehend nach Italien verbracht wurde, nachdem bekannt war, dass er dort bereits als Flüchtliing registriert war. Hier spielt natürlich auch die Frage rein, warum nicht direkt an der Grenze zurückgewiesen wird, falls die Person erkennbar aus den Staaten kommt, die in 16a (2) definiert werden. Dort steht u.a. zu lesen
„In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.“
Mir geht es darum, dass die Gesetze selbst so konstruiert sind, dass sie sich in der Auswirkung gegenseitig behindern. Daher muss an der Gesetzeslage bzw. den EU-Regeln etwas geändert werden.
https://www.bundestag.de/blob/411932/5336e4e0d5966580d17959180a4725b0/wd-3-259-15-pdf-data.pdf (Kapitel 3)
Er kam illegal nach D, stellte über Monate keinen formalen Antrag oder meldete sich bei den zuständigen Behörden. Daher rutschte er IMHO durch die EU-Regelung in die dt. Zuständigkeit, die besagt dass ein fünfmonatiger Aufenthalt ausreicht, um die Zuständigkeit des Erststattes (der Ankunft) zu beenden.
Auch sehe ich ein Versäumnis darin, den illegalen Aufenthalt nicht zu sanktionieren, obwohl er weit über jede angemessene Zeitspanne hinaus, sich nicht bei den Behörden meldete.
Hier liegt ein eklatantes, systemisches Versagen vor. Nicht ein bestimmter Politiker, Sicherheitsbeamter oder Richter ist die Ursache, sondern das Sand im Getriebe der unterschiedlichen Rechtsvorschriften, die sich bei geschickter Nutzung von Lücken in ihrer Wirkung gegenseitig aushebeln.
Diese Lücken gilt es zu schliessen.
Nach meinem Kenntnisstand ist es bspw. der dt. Polizei (wg. nationaler Regeln) nicht einmal gestattet, auf die EURODAC-Daten routinemäßig zuzugreifen, wenn ein illegal Aufhältiger aufgegriffen wird. So kommt es dann, dass erst einer über Monate im Land ist, bevor der Antrag formal (beim BAMF) gestellt werden kann. Zzgl. der Bearbeitungszeit, die das BAMF benötigt.
In der Zwischenzeit kann derjenige offenbar unbehelligt wieder mit weiteren Identitäten jonglieren.
Angeblich sollen die Daten von Amri A. im EURODAC stehen, incl. seiner Fingerabdrücke. Zumindest muss ich das aus einigen Äusserungen von P-Gewerkschaftlern schliessen.
Gruß
vdmaster