Hallo,
Leo Kirch und die Vereine der Bundesliga wollen der ARD für die kommende Saison die Kurzberichterstattung für die Spitzenspiele der Fußball-Bundesliga verweigern. Damit verstoßen sie gegen das Grundrecht der Informationsfreiheit, das in Art.5 des Grundgesetzes verankert ist. In seinem Urteil vom 17. Februar 1998 (Az. 1 BvF 1/91) hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgehalten, dass „eine ausreichende und flächendeckende Information über Ereignisse oder Veranstaltungen von allgemeinem Interesse“ sicherzustellen ist. Dazu zählen ohne Zweifel Spitzenspiele der Fußball-Bundesliga. Die Bundesliga gehört den Fans, nicht den Konzernen. Es reicht deshalb nicht aus, der ARD die Kurzberichterstattung über ein einziges Bundesligaspiel zu gestatten, wie es das durchsichtige Angebot von Kirch vorsieht, mit dem er die Zuschauer in sein Bezahlfernsehenlocken will. Es liegt im Interesse aller Fußballfans, zumindest über die drei Top-Spiele einen kurzen Bericht zu erhalten. Auf Spitzenspiele müssten die Zuschauer bei Sat 1 ansonsten bis kurz vor 22 Uhr warten – also fast fünf
Stunden (!) nach dem Abpfiff in den Stadien.
Gruß Mic
http://www.mibor.de