Wirtschafts- und Arbeitsminister Clement plant massive Kürzung der Arbeitslosenunterstützung
Von Dietmar Henning
2. November 2002
Die Bundesregierung plant scharfe Kürzungen zu Lasten der Arbeitslosen. Obwohl die Arbeitslosenzahlen steigen, will Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) die Ausgaben für Arbeitslose im kommenden Jahr um 6,5 Milliarden Euro senken. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf leitete er am Mittwoch Abend dem Kabinett zu.
Hauptleidtragende sind Langzeitarbeitslose. Allein die Kürzungen bei der Arbeitslosenhilfe sollen sich im kommenden Jahr auf 2,3 Milliarden Euro belaufen und 2004 auf 5,1 Milliarden Euro steigen. Die Arbeitslosenhilfe wird im Anschluss an das etwas höhere Arbeitslosengeld gezahlt, welches je nach Dauer der vorherigen Berufstätigkeit für die ersten 6 bis höchstens 32 Monate der Arbeitslosigkeit gewährt wird.Laut einer Berechnung aus den Koalitionsverhandlungen, die der Frankfurter Rundschau vorliegt, werden als Folge mehr als 27 Prozent der rund 1,3 Millionen Langzeitarbeitslosen keine Unterstützung vom Staat mehr beziehen.
Clements Gesetzentwurf richtet sich vor allem gegen Arbeitslosenhilfeempfänger, die sich im Laufe ihres Arbeitslebens zur Altersabsicherung ein wenig Geld angespart haben oder deren Partner über ein eigenes Einkommen verfügt. Während es die rot-grüne Koalition ablehnt, eine Vermögenssteuer für die Wohlhabenden einzuführen, sollen Arbeitslose in Zukunft ihre bescheidenen Ersparnisse aufbrauchen, bevor sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben.
Bislang errechnet sich die Obergrenze von Erspartem, das Arbeitslosenhilfeempfänger nicht antasten mussten, nach der Formel Altersjahre mal 520 Euro. Für einen 50-Jährigen bedeutete dies, dass ein Sparguthaben bis zu 26.000 Euro nicht auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet wurde. Nach der neuen Formel werden pro Altersjahr nur noch 200 Euro zugestanden, für einen 50-Jährigen also 10.000 Euro. Die maximale Obergrenze wird von 33.800 auf 13.000 Euro herabgesetzt. Alle darüber liegenden Ersparnisse werden auf die Stütze angerechnet.
Außerdem wird das Einkommen von Partnern bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe stärker angerechnet als heute. So können Werbungskosten, Kosten für Versicherungen und ein pauschales Existenzminimum bei der Berechnung des Haushaltseinkommens nicht länger abgezogen werden. Weil das errechnete Haushaltseinkommen dadurch steigt, fallen die Ansprüche langzeitarbeitsloser Lebenspartner entsprechend niedriger aus.
Diese Einschnitte sind der erste Schritt zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, die sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat. Bei der ohnehin schon niedrigen Sozialhilfe gelten noch geringere Vermögensgrenzen. Selbst ein Auto gilt als „Vermögen“, sein Besitz ist den meisten Sozialhilfeempfängern verwehrt.
Clements Gesetzentwurf sah ursprünglich auch massive Einschnitte bei Familien vor. Das Arbeitslosengeld von derzeit 67 Prozent des letzten Nettolohnes für Arbeitslose mit Kindern (Kinderlose erhalten 60 Prozent) sollte im kommenden Jahr auf 65 Prozent und 2004 auf 63 Prozent gesenkt werden. Die niedrigere Arbeitslosenhilfe sollte in vergleichbarem Maße gesenkt werden - von derzeit 57 Prozent auf 55 und 2004 auf 54 Prozent. (…)
Der vollständige Artikel unter: http://www.wsws.org/de/2002/nov2002/harz-n02_prn.html