Die Bundesregierung und die Flüchtlinge

Die Menschenrechte sind in keinster Weise involviert, wenn es um Rückführungen in EU-Nachbarländer geht. Sie werden schlicht nicht verletzt.

Hat er von Eigenmächtigkeit gesprochen? Die Regierung könnte im Rahmen des EU-Rechts via Verhandlungen diese Befristung abändern. Im Notfall könnte sie auch auf dem Wege binationaler Verträge Sonderregelungen aushandeln.

Und zudem müsste sie, wenn sie sich denn an Dublin hielte, auch den Zuzug weiterer „Flüchtlinge“ über die innereuropäischen Grenzen direkt an der Grenze per Rückweisung abblocken. Etwas, was bspw. Schweden, Dänemark und Frankreich schon lange praktizieren.

Oder „Flüchtling“ bzw. „Schutzsuchender“.

Diese Begriffe gehören sicher nicht dazu, denn sie beschreiben einen neutralen Tatbestand.

Im Zuge der Verfahren wird das geprüft. Weißt Du doch.