Die deutsche Bahn - ungerechte Strafe

Hallo samarinha!

Grunsätzlich gilt die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO)
und die sagt:

"§ 9 Fahrausweise
(1) Wenn der Tarif nichts anderes bestimmt, muß der Reisende bei Antritt der Reise mit einem Fahrausweis versehen sein.

(2) Der Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises erlischt fünf Minuten vor Abfahrt des Zuges."

Wenn sich aber ein Ticketautomat im Zug befindet, muss
es meiner Meinung nach auch möglich sein ein Ticket zu lösen. Sonst macht der ja keinen Sinn. Ich finde der Zugbegleiter hat hier überreagiert(zumal der Verkauf durch den defekten Gelscheinschlitz eingeschränkt war). Ich würde nicht sofot die 80€ „Stafe“ zahlen, sondern nur den Fahrpreis(1.80€). Einspruch ist hier das Stichwort. Wenn eine Zahlungsaufforderung ins Haus flatter stehen da auch nochmal Infos dazu drauf.

Am besten wendest du dich erstmal an den „Regionalen ansprechpartner im Nahverkeher“. Die Telefonnummer bekommst du am ServicePoint in einem größeren Bahnhof. Die Auskunft oder der Nahverkehr Zweckverband helfen hier vielleicht auch weiter.
Dort sitzen auch normale Menschen mit den man in den meisten Fällen vernünftig reden, und sich informieren kann.

MfG Robert