Hallo!
weiß jemand, wo die 3 Anforderungsbereiche
(wiedergeben -
Zusammenhänge herstellen -
Reflektieren, verallgemeinern),
die jetzt alle BIldungsstandards und Lehrpläne durchdringen,
ursprünglich herkommen?
Wer hat die erfunden?
Hat das mit den Tendenzen zur zentralen Aufgabenstellung zu tun?
Diese drei Bereiche gibt es schon ewig, also seit die Lehrpläne der bayerischen Kollegstufe (ältester Provenienz) existieren.
Das wurde dann auf alles andere auch übertragen, wenn auch nicht immer mit den gleichen Worten:
I Reproduktion (des Gelernten)
II Anwendung der Regeln auf neue Fragestellungen (Transfer)
III eigenständiges Urteilen/Begründen/Stellungnehmen/Erörtern u. ä.
Man kann also die Schwierigkeit einer Prüfung beurteilen nach der prozentualen Berücksichtigung dieser Anforderungsebenen.
Natürlich wird sich jeder Lehrer hüten, eine im Unterricht besprochene
Fragestellung (die ja dann nur „I“) wäre, zuzugeben, wenn sie etwa im Abitur drankäme.
Schönen Gruß!
H.