Dann stellt sich aber noch die Frage nach der Polygamie.
Wieso ist keine Ehe möglich mit mehr als zwei Personen? Genau wie in der Sache der Verschiedengeschlechtlichkeit sind hier religiöse Ansichten Grundlage für die Definiion der Ehe als Bund zwichen zwei Menschen.
In Deutschland gilt:
Grundsätzlich ist die Bigamie, also das Eingehen mehrerer Ehen, in Deutschland gemäß § 1306 BGB (vgl. Doppelehe) verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (siehe § 172 StGB).
http://de.wikipedia.org/wiki/Polygamie
Aber gleichzeitig ist es nicht strafbar, wenn ein Mann Kinder mit mehreren Frauen zeugt oder wenn eine Frau Kinder von verschiedenen Männern hat. Oder wenn eine Gruppe von Männer und Frauen zusammelebt und die „freie Liebe“ praktiziert und dabei Nachwuchs zustande kommt.
Der besondere Schutz der Ehe durch das Grundgesetz wird aber begründet durch die Annahme, die Ehe sei Vorstufe zur Familie und ideales Umfeld für das Herranwachsen von Kindern. Und ohne Kinder kann auf dauer keine staatliche Gemeinschaft existieren - die Ehe quasi als Keimzelle des Staates.
Desweiteren sind heute Gesetze bezüglich der Ehe nicht mehr gültig. So war Ehebruch einmal strafbar und die Ehebrecher durften sich auch nicht heiraten (nachdem die „gebrochene Ehe“ geschieden wurde).
Ausserdem gibt es Verpflichtungen die durch die Ehe eingangen werden.
Heute gilt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung in der Ehe. Früher konnte ein Mann nicht der Vergewaltigung seiner Ehefrau bezichtigt werden.
**(BGH, Urteil vom 2. November 1966, Az. IV ZR 239/65):
„Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen (…) versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet. (…) Deshalb muss der Partner, dem es nicht gelingt, Befriedigung im Verkehr zu finden, aber auch nicht, die Gewährung des Beischlafs als ein Opfer zu bejahen, das er den legitimen Wünschen des anderen um der Erhaltung der seelischen Gemeinschaft willen bringt, jedenfalls darauf verzichten, seine persönlichen Gefühle in verletzender Form auszusprechen.“**
Demgegeüber:
§ 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft
(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.
Womit wir bei den ehelichen Pflichten wären:
**§ 1353
Eheliche Lebensgemeinschaft
(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.**
Und jetzt wirds kopmliziert:
Es gibt nämlich auch Regelungen für eheähnliche Beziehungen (Zusammenleben von zwei Menschen nach Art von Eheleuten, ohne dass diese jedoch formal verheiratet sind) sowie das Lebenspartnerschaftsgesetz welches in Deutschland die einzige Möglichkeit ist, einer gleichgeschlechtlichen Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben.
Die Pflichten und Rechte der Partner in eheänlichen Beziehungen oder Lebenspartnerschaften decken sich mit denen innerhalb einer Ehe.
Was eine Ehe zwichen gleichgeschlechtlichen Partnern bringen würde, wären die Privilegien auf Steuererleichterungen und die Möglichkeit den Ehepartner kostenlos mitkrankenzuversichern.
Das ist Alles.
Für mich persönlich stellt sich die Frage, ob die staatliche Annerkennung einer zwichenmenschlichen Beziehung als Ehe, in Form einer Registrierung sowie Dokumentation durch den Trauschein, einen Sinn hat (abgesehen von den wirtschaftlichen Vorteilen).
Man hat schriftlich, dass man ein Paar ist. Und wenn die Beziehung nicht hinhaut, muss man sich scheiden lassen. Was wiederrum die Einmischung des Staates durch gesetliche Regelungen zur Folge hat.