Die eigene Arbeitskraft vermieten

Hallo,

nun habe ich eine Frage und zwar würde ich gerne wissen ob es den möglich ist meine eigene Arbeitskraft gewerblich vermieten? Das heißt nicht im Angestelltenverhältnis sondern im Gewerbe. Wenn mich jemand zum Putzen ruft putze ich, wenn ich am Bau helfen soll helfe ich und so weiter. Das währe wie eine Zeitarbeitsfirma, nur verleih ich keine Arbeiter nur mich selber.

Gruß
Josef Altmann

Hallo!

nun habe ich eine Frage und zwar würde ich gerne wissen ob es
den möglich ist meine eigene Arbeitskraft gewerblich
vermieten?

Jeder Selbstständige, der nach Zeit abrechnet, macht das.

Gruß M.

klar geht das, nur sollte man hinsichtlich einer arbeitnehmerähnlichen tätigkeit abgesichert sein.

thema ist scheinselbständigkeit

gruß inder

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HAllo, Mit dem was du hier als Bsp anführst wäre das ein Hausmeisterservice. Davon gibt schon extrem viele.
Solltest also evtl nochmal überlegen, welche deiner Talente du vermieten willst, und jene von denen es in der umgebung schon zu viele gibt evtl nicht so sehr herausstellen, sondern dich auf die anderen spezialisieren.

Mich kann man auch buchen, aber nicht jeder braucht eine Medizinhistorikerin.

also überleg dir auch mal, wer deine Kunden sein könnten.

Kurzum, beleg ein Existenzgründerseminar oder lies dich ins Thema ein um deine Geschäftsidee noch ein bisschen auszuformen. zb. www.existenzgruender.de

Gruß Susanne

Hi

Umfassender Begriff: Service & Dienstleistungen
In die Gewerbeanmeldung schreibst du dann, was das alles sein könnte.
In deiner Werbung solltest du dann das auch in Beispielen ansprechen, was du machen könntest.
Die Leute (Kunden) sind leider sehr unkreativ, wenn es um allgemeine Angaben geht.

Gruß Nino

Hallo!

In die Gewerbeanmeldung schreibst du dann, was das alles sein
könnte.

Bloß nicht! Das ruft nur diverse Innungen und Handwerkskammern auf den Plan. In der Gewerbeanmeldung so unpräzise bleiben, wie möglich, sprich: so unpräzise, dass es der Sachbearbeiter gerade so akzeptiert.

In deiner Werbung solltest du dann das auch in Beispielen
ansprechen, was du machen könntest.

Was aus o.g. Grund natürlich ein ziemlicher Balanceakt sein kann, wenn man Abmahnungen vermeiden will.

Gruß M.

Hi

In die Gewerbeanmeldung schreibst du dann, was das alles sein
könnte.

Bloß nicht! Das ruft nur diverse Innungen und Handwerkskammern
auf den Plan.

Ich hatte damit kein Problem. Natürlich muß er in der Wortwahl vorsichtig sein, denn einige Sachen dürfen nur mit Meisterbrief oder anderen Auflagen ausgeübt werden.
Z.B. Putzen. Der Fachmann (gelernter Beruf) darf sich Gebäudereinigung nennen. Das muß Otto-Normal Helfer anders formulieren. Bei mir war das „Reinigung nach Hausfrauenart“. Allerdings hat sich die letzten Jahre einiges geändert, was die Voraussetzung betrifft. Vieles hat sich vereinfacht.
Und mit dem Begriff „Hausmeisterdienst“ und „Bauhelfer“, lässt sich eine menge anstellen.

Gruß Nino