Anm: Diese Frage wurde von mir bereits im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ gestellt, fand dort aber keine Antwort und ist aufgrund des hohen Frageaufkommens zu konkreten Rechtsproblemen „von der Bildfläche verschwunden“. Daher hier ein neuer Versuch:
Hallo zusammen,
immer wieder hört man ja von den Europa-Gegnern, die EU würde in allen Lebensbereichen zu ungeheuerlicher Überregelung und Bürokratie führen.
Häufig wird dann auf die Krümmungsradien von Salatgurken verwiesen, die lt. EU Norm nicht mehr als soundsoviel betragen dürften.
Mich würde in dem Zusammenhang interessieren, ob es nicht vielmehr mit der Klassifikation nach „Handelsklassen“ (I, II, etc.) zu tun hat und diese Klassifikation durchaus bereits ohne EU in Deutschland bestanden hat.
Ferner hätte ich gerne einen Link, wo man zumindest die Titel der Normen herausbekommt, wenn auch nicht deren kompletten Wortlaut, wenn man nach einem Stichwort sucht.
Desweiteren würde mich interessieren, ob es in der Tat verboten ist, Salatgurken zu verkaufen, die nicht dieser Norm entsprechen oder ob es nicht vielmehr so ist, dass diese dann lediglich nicht als „Klasse I“ Ware angeboten werden dürfen.
Vielen Dank
Fritze