Die europäische verfassung

hi, mal zwei schnelle kurze frage:

  1. der vertrag von Lissabon und die europäische verfassung. ist das das selbe nur anders formuliert??
  2. gibt es eine rechtlich bindende verfassung in der EG?

jepp, das war´s auch schon
danke für die vielen schnellen antworten

gruss

Hallo,

hier mal schnell eine kurze Antwort:

  1. Ja, damit ist das gleiche gemeint. Nur gibt es auch Leute, die das Wort „Verfassung“ für diesen Vertrag aus verschiedenen Gründen ablehnen. Das hat aber keinen Einfluss auf den Inhalt.

  2. Hm, ja, ist der Vertrag nun eine „Verfassung für Europa?“ Rechtlich betrachtet ist es erst mal ein weiterer Vertrag wie all die anderen vorher auch. Und natürlich genauso für die Unterzeichner verbindlich.

Grüße

  1. der vertrag von Lissabon und die europäische verfassung.
    ist das das selbe nur anders formuliert??

Nein, das ist nicht dasselbe. Ein „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ ist am 29.10.2004 unterzeichnet worden, aber an der Ratifizierung gescheitert. Der Vertrag von Lissabon ist eine „entschärfte“ Version dieses Verfassungsvertrags, der nur noch den Anspruch erhebt, ein Vertrag zur „Reform der Europäischen Union“ zu sein.

Einzelheiten nachzulesen hier:
http://europa.eu/scadplus/constitution/introduction_…

  1. gibt es eine rechtlich bindende verfassung in der EG?

Man kann sicher lange darüber streiten, ob die Verträge über die Europäische Union und zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in der Fassung des Vertrags von Lissabon eine Verfassung sind oder nicht. Fakt ist, dass wesentliche Elemente, die eine Verfassung ausmachen, fehlen (z.B. ein Grundrechtekatalog). Fakt ist auch, dass die Europäische Union - eine in Bezug auf europäisches Recht nicht ganz unmaßgebliche Instanz - die Verträge nicht als Verfassung bezeichnet. Ansonsten kann man über diese Frage ganze Bibliotheken verfassen.

hmm es scheint da wohl unstimmigkeiten zu geben. ich hab mir malvor längererzeit eine
europäische verfassung als buch gekauft.
die ausgabe ist von 2004.
wenn ich die als grundlage für meine frage nehme, ist das die gültige fassung (mal von zusätzen etc vom lissabon vertrag mal abgesehen??
es geht da ja auch um die grundrechete der eu bürger etc.
freie bewegung innerhalb der gemeinschaft etc.

oder handelt es sich beim lissabon vetrag um dasselbe wie die verfassung?? nur anders umschrieben?? gelten die artikel der verfassung nicht??
noch mal schönen gruss

Hallo,

Die europäische Verfassung von 2004, die nicht in Kraft trat, umfaßte ca. 450 Seiten einschl. Anhängen.

Die konsolidierte Fassung des Vertrages von Lissabon von 2008 umfaßt 153 Seiten ohne Anhänge. Die Anhänge konnte ich im Netz bislang nicht finden.

Ursprünglich war die Umbenennung von Verfassung auf Vertrag schlichtweg ein Trick, um eine Volksabstimmung in den Ländern zu vermeiden, die bei einer Verfassungsänderung zwangsläufig hätte stattfinden müssen. Für einen Vertrag ist die Volksabstimmung nicht erforderlich, da dieser allein von den Landesparlamenten angenommen werden kann, Ausnahme z.B. Irland, wo diese auch für den Vertrag stattfand. Somit wurde den Parlamenten ermöglicht selbst darüber zu entscheiden, ob dieser Vertrag, der auch die landeseigene Verfassung über diesen Umweg verändert, zu ratifizieren. Dabei muß berücksichtigt werden, daß EU-Recht das Landesrecht aushebelt.

Eine vollständiges Exemplar der Verfassung war im Netz schon früh verfügbar. Von dem Vertrag hingegen kursieren zahlreiche Varianten mit unterschiedlichem Datum, unterschiedlichen Anhängen und keine scheint vollständig zu sein. Auch der Vertrag müßte Einzelheiten zu den Menschenrechten, Grundrechten und weiteren Fragen enthalten, doch seltsamerweise fehlt dies und so manches mehr, wie die Sonder- bzw. Ausnahmeregelungen für jedes der 27 EU-Länder, die sehr zahlreich sind. Ob dies in den unveröffentlichten bzw. nicht auffindbaren Anhängen steckt oder an welch anderer Stelle, ist nicht erkenntlich.

http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20090630_2bve0… - hier kann das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.6.2009 nachgelesen werden, das auf die Geschichte der Vertragsentwicklung in der EU ebenso eingeht, wie auf die Unterscheidungen zwischen EU-Verfassung einerseits und Vertrag von Lissabon andererseits.

Gruß,
Cantate

In der Rechtswissenschaft ist der Begriff der Verfassung nicht unumstritten. Vor der Einheit und wohl auch heute noch gab es sogar die Meinung, dass noch nicht einmal die BRD eine Verfassung gehabt habe. Deshalb hieß das Geseteswerk ja auch Grundgesetz. In der Rechtswissenschaft gibt es aber andererseits auch die Meinung, dass schon der Satz: „Staat bin ich“ von Ludwig XIV eine Verfassung gewsesen sei. Dieser Logik folgend müsste die Europäischen Vertragswerke also auch verffassungsgebendenn Charakter haben. Der Vertrag von Lissabon und die Europäische Verfassung sind aber, wenn ich das richtig verstehe, trotzdem nicht das Gleiche. So weit ich weiß, gibt es im Zusammenhang mit dem Vertrag von Lissabon einen Verfassungsentwurf. Ich weiß aber nicht, inwieseit dieser durch jüngste und letzte noch ausstehende Ratifizierung des Vertrags durch Tschechien in Kraft getreten ist.