für die Zukunft, für die Bürger, in einem merkwürdig und gefassten Kommentar:
Kritik?
Franz
für die Zukunft, für die Bürger, in einem merkwürdig und gefassten Kommentar:
Kritik?
Franz
Die Sicherheitslage in Deutschland? Wie es um sie bestellt ist, haben wir selbst in der Hand. Was dann zu solchen Meldungen führt:
Mindestens zwei Polizeischüler sollen sich in ihrer Ausbildungsstätte eine Schlägerei geliefert haben. Mitte vergangener Woche wurde angeblich eine Einsatzhundertschaft in die Kantine der Polizeiakademie an der Charlottenburger Chaussee gerufen. […] Doch wie der KURIER aus zuverlässiger Quelle erfuhr, soll es zwischen zwei arabisch- und türkischstämmigen Polizeischülern tatsächlich erst zu einem Streit und im weiteren Verlauf auch zu einer Schlägerei gekommen sein. Polizeiintern soll zudem bekannt sein, dass es immer wieder zu Konflikten zwischen den beiden Volksgruppen kommt. – Quelle: http://www.berliner-kurier.de/25499936 ©2017
(A) D machte sehr wohl etwas. Es nahm seine aus dem EU-Vertrag entstandene Verantwortung des militärischen Beistands wahr. Dies geschah mit sehr grosser Parlamentsmehrheit bei Totalverweigerung der Linkspartei und grosser Ablehnung durch die Grünen. Das sind zwei Anti-EU-Parteien, sobald es mal ins Eingemachte geht.
(B) Bis heute wird versucht, gewisse Märchen zu installieren.
B.1 Es war nicht abzusehen, dass die Terroristen die Massenmigration nutzen würden. Falsch! Dieses Risiko wurde gesehen, aber warnende Stimmen ignoriert oder sogar mit allerlei Vorwürfen „mundtot gemacht“.
B.2 Es wurde behauptet, dass die Attentate von Paris nur von „Einheimischen“ begangen wurden. Falsch! Man bemühe Wikipedia. Auch die Einheimischen nutzten übrigens die Flüchtlingskrise, um auf der Welle zu reiten.
B.3 Es wurde behauptet, dass die meisten Terroristen „Einheimische“ und „in Frankreich (bzw. Belgien) aufgewachsen“ wären. Das erste stimmt aus juristischer, staatsbürgerrechtl. Perspektive. Allerdings handelt es sich durchgehend um Muslime mit Migrationshintergrund aus Nichteuropa. Ihrem (Pass)Staat hatten sie abgeschworen als sie dem anderen (Quasi)staat die Treue schworen. Die Herkunftsargumentation (aufgewachsen in…) versucht, die Schuld auf die angegriffenen Staaten selbst abzuwälzen und folgt dem bekannten Muster, dass immer die Gesellschaft für das (fehlgeleitete) Individuum verantwortlich wäre. So werden aus Täter tlw. die Opfer gesellschaftlicher Umstände gemacht.
Der Kommentator hat natürlich mit dem Vorwurf recht, dass man es im Inneren grösstenteils bei Lippenbekenntnissen belassen hatte.
vdmaster
Ein kritisches Thema
Franz
Sehe ich anders. Prantl interpretiert nur wild im Nebel rum, wenn er zwar den Artikel 24 GG benennt, aber die zugehörige Rechtssprechung des BVerfG nicht weit genug ausführt. So irrt er hier gewaltig
Beim Syrien-Einsatz kommt man damit nicht sehr weit. Die Bundesregierung versucht daher, den geplanten Einsatz nicht nur auf eine, sondern auf mehrere Rechtsgrundlagen zu stützen.
Völkerrechtliche Grundlage für die Entsendung ist die Unterstützung Frankreichs, Iraks und der internationalen Allianz in ihrem Kampf gegen IS auf der Grundlage des in Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen garantierten Rechts auf kollektive Selbstverteidigung und im Zusammenhang mit den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015) und 2249 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
Die Unterstützung für Frankreich erfolgt darüber hinaus in Erfüllung der Beistandspflicht des Art. 42 Abs. 7 des Vertrags über die Europäische Union. Die Entsendung erfolgt im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes.
Das sind nicht mehrere Grundlagen, sondern nur eine Grundlage. Sie heisst kollektive Selbstverteidigung.
Zulässig gem. GG, vertraglich vereinbart im EU-Vertrag, der sich dabei auf Art. 51 der UN-Charta beruft.
Als speziellen Sssörwiss für Dich zitierte ich die Stelle im EU-Vertrag.
Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen.
Gruß
vdmaster
Ein Einsatz in Frankreich wäre noch halbwegs verständlich. Real hat Frankreich, sprich Hollande, (analog zur Antwort im anderen Thread), einen Angriffskrieg in Syrien eingeläutet. Ganz klar kein Verteidigungsfall, der durch irgendeine Bündnisverpflichtung über dem GG stehend gedeckt wäre.
Franz
Ganz klar ein Verteidigungsfall und eben kein Angriffskrieg.