Die gute Nachricht von heute

Amina Lawal freigesprochen

Katsina - Die in Nigeria wegen Ehebruchs zur Steinigung verurteilte Amina Lawal hat am Donnerstag ihren Berufungsprozess gewonnen. Die heute 32 Jahre alte Lawal wurde im März 2002 zum Tod durch Steinigung verurteilt, weil sie ein nichteheliches Kind zur Welt gebracht hatte. Sie wurde nach dem islamischen Gesetz, der Scharia, des Ehebruchs für schuldig befunden, obwohl sie bei der Geburt ihrer Tochter schon seit zwei Jahren geschieden war. Das Urteil sollte vollstreckt werden, sobald Lawals Tochter Anfang kommenden Jahres abgestillt ist.

Der Fall hatte in aller Welt für Aufsehen gesorgt. Ein Gremium von fünf islamischen Richtern sprach Lawal am Donnerstag schließlich frei. Der Schuldspruch vom März vergangenen Jahres wurde verworfen mit der Begründung, Lawal habe nicht ausreichend Gelegenheit gehabt, sich zu verteidigen.

Täubchen

TOPP! owT.

Hi!

Ich verstehe das „TOPP“ so, dass damit das Überleben der Frau gemeint ist.

Weit weniger TOPP finde ich, dass die Frau nicht mangels Schuld freigesprochen wurde, sondern wegen eines Verfahrensfehlers.

Oder anders herum: Die Frau ist vom Strafbestand her schuldig, leider hat das Gericht gepfuscht. Hätte das Gericht nicht gepfuscht, wäre die Frau gesteinigt worden.

Die Frau ist gerettet. Das System kann aber weiter wüten.

Nicht TOPP!

Grüße
Heinrich

Hallo,

Ich verstehe das „TOPP“ so, dass damit das Überleben der Frau
gemeint ist.
Weit weniger TOPP finde ich, dass die Frau nicht mangels
Schuld freigesprochen wurde, sondern wegen eines
Verfahrensfehlers.
Oder anders herum: Die Frau ist vom Strafbestand her schuldig,
leider hat das Gericht gepfuscht. Hätte das Gericht nicht
gepfuscht, wäre die Frau gesteinigt worden.
Die Frau ist gerettet. Das System kann aber weiter wüten.
Nicht TOPP!

stimmt, sehr richtig, Heinrich, aber so fängt es an. Sagen wir also: Immerhin haben sie die Frau nicht hingerichtet - topp! Das ist ein Licht im Dunkeln, oder?

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Hätte das Gericht nicht gepfuscht …

Dann hätte sich das Berufungsgericht eine andere Begründung für den Freispruch ausdenken müssen.

Die Frau ist gerettet. Das System kann aber weiter wüten.

Dieser Freispruch ist zustande gekommen, weil sich das System dem nationalen und internationalen Druck beugen mußte. Es hat also bereits erkannt, daß das Wüten seine Grenzen hat.

bitte keine vorwürfe wegen unmenschlichkeit
hallo
also ich will auf keinen fall irgendwie unmenschlich wirken, obwohl sich das mit einem solchen beitrag nicht vermeiden lässt, aber vielleicht wäre es, wenn sie doch hingerichtet worden wäre, für die welt noch empörender gewesen und das islamische recht und alles, was sich für solche praktiken einsetzt wären noch schärfer verurteilt worden, was in unserem westlichen sinne eher vorteilhaft wäre.