Vermutlich.
Aber wohl v.a. deshalb, weil das entsprechende Gesetz entsprechend darauf zugeschnitten wird.
Rechtlich ist es nicht leicht, einen Zwang zur Masern-Impfung durchzusetzen. Darauf hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestags schon Anfang 2016 verwiesen. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zieht das Rechtsgutachten nicht in Zweifel, schließlich hat er auch das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen erlassen. Darin findet sich bisher keine Ermächtigung für eine generelle Impfpflicht. Eine Impfung sei ein Eingriff in das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ und sei verfassungsrechtlich nur dann verhältnismäßig, wenn damit ein legitimes Ziel (also der Schutz der Bevölkerung vor hochansteckenden Infektionskrankheiten) verfolgt werde und der Eingriff „geeignet, erforderlich und angemessen ist“.
Wenn mit der Impfung das Ziel verfolgt wird, einen Keim auszurotten, dürfte „unter Berücksichtigung der dem Gesetzgeber zuzubilligenden Einschätzungsprärogative“ ein legitimes Ziel verfolgt werden. Für erforderlich wird eine Impfpflicht nur dann gehalten, wenn die milderen, ebenso geeigneten Mittel wie Impfempfehlungen oder Therapiemöglichkeiten nicht ausreichen. Wegen ihres „freiwilligen Charakters“ hält der wissenschaftliche Dienst sie für weniger geeignet als eine Impfpflicht.
Das zum einen, zum anderen sind die Grünen halt in der Opposition, und können so mit ihrem kleinen ‚Dagegen‘ a bissl nebenbei punkten.
Gruß
F.