Erstmal ein fröhliches Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen zu folgenden angenommenen Fall.
Ein Kunde wird im Kaufhaus von Ladendetektiven des Diebstahls verdächtigt und gebeten mit ins Büro zu kommen. Der Kunde hat aber nichts gestohlen und weigert sich. Daraufhin versperren die Detektive dem Kunden den Weg und ziehen den Kunden ins Büro.
Durch das Auftreten der Detektive und unfreiwillige mitziehen des Kunden in aller Öffentlichkeit wird bei anderen Kunden (evtl. Bekannte) der Verdacht des Ladendiebstahls geweckt.
Würden die Detektive sich in diesem Fall der falschen Verdächtigung und Rufschädigung schuldig machen?
Im Büro weigert sich der Kunde seine Personalien anzugeben und auch die Taschenkontrolle durch die Detektive würde der Kunde verweigern. Daraufhin würden die Detektive ihn bis zum eintreffen der Polizei am verlassen des Büros hindern.
Wenn der Kunde wirklich etwas gestohlen hätte, wäre das Verhalten der Detektive rechtens. Aber da der Kunde nichts gestohlen hat, fühlt er sich unschuldig gefangen gehalten.
Würden sich die Detektive in diesem Fall der Freiheitsberaubung schuldig machen?
Bei den eintreffenden Polizeibeamten gibt der Kunde seine Personalien an und nach der Durchsuchung stellt sich heraus dass der Kunde nichts gestohlen hat. Daraufhin bittet der Kunde die Polizisten um Personalienfeststellung der Detektive, da er eine Anzeige gegen diese erstatten möchte.
Wenn sich die Polizisten weigern die Personalien der Detektive aufzunehmen, machen sie sich der Strafvereitlung schuldig?
Müssten die Polizisten die Personalien der Detektive aufnehmen, wenn der Kunde noch vor Ort eine Anzeige erstattet?
Welche Chancen hätte der Kunde, wen er eine Anzeige wegen:
a) Falscher Verdächtigung
b) Rufschädigung
c) Freiheitsberaubung
erstatten würde?
Mir ist selber klar, dass der Kunde das Problem ruhig und ohne Aufsehen schnell hätte aus dem Weg räumen können wenn er sich vom Anfang an dem Willen der Detektive gebeugt hätte. Aber ist jeder Kunde verpflichtet sich so etwas gefallen zu lassen, wenn er sich nichts zuschulde kommen lassen hat?
Also sollten hier nur die rein rechtlichen Aspekte zählen, wenn es darum geht was Ladendetektive dürfen und was nicht. Die richtige Verhaltensweise um solche Probleme nicht aufkommen zu lassen sind mir durchaus bekannt, aber es geht mir bei der Frage nur um die rechtlichen Möglichkeiten die ein Kunde in so einem Fall hätte.
Gruß Amilo