Hallo,
der Chef einer mittelständischen Firma ist neuerdings total vernarrt in E-Mails. Sämtliche Anweisungen an seine Mitarbeiter werden über einen E-Mail-Verteiler verschickt, mit dem abschließenden Satz: „Die Mail gilt als gelesen, der Anweisung ist Folge zu leisten.“
Ist ein derartiger Schlusssatz rechtlich überhaupt relevant?
Aromyxo
Ist ein derartiger Schlusssatz rechtlich überhaupt relevant?
Das geht aus den Bestimmungen des Arbeitsvertrags hervor. Grundsätzlich ist es nicht möglich, einen Dritten, zu dem keine sonstigen vertraglichen Beziehungen bestehen, durch einen Mail-Disclaimer zu binden. Aber das ist hier ja nicht der Fall, und was sollte dagegen sprechen, wenn der Chef sein Weisungsrecht auf diesem Wege ausübt?
Gruß
Hallo Hermann,
danke für Deine Einschätzung des Sachverhalts.
Zum Thema: Als die Arbeitsverträge für die meisten der Arbeitnehmer geschrieben wurden, gab es noch keine E-Mail. Ergänzt wurden die alten Arbeitsverträge niemals.
Wie will der Chef (ohne dass er eine Rückmeldung durch den Arbeitnehmer einfordert) sicher sein, dass das Mail auch tatsächlich beim Arbeitnehmer angekommen ist und gelesen wurde?
Liebe Grüße
Aromyxo
Hallo Aromyxo,
zu der rechtlich relevanten Seite von so einem Schlusssatz möchte ich mich nicht äußern da ich dazu nur Vermutungen, aber kein Wissen beisteuern könnte.
Wie will der Chef (ohne dass er eine Rückmeldung durch den Arbeitnehmer einfordert) sicher sein, dass das Mail auch tatsächlich beim Arbeitnehmer angekommen ist und gelesen wurde
Es gibt verschiedene Emailprogramme die selbstständig automatisch eine Lesebestätigung an den Absender versenden können wenn das so eingestellt ist. Ob ihr in der Firma so ein Programm verwendet, und ob das in diesem Programm so eingestellt ist kann ich natürlich aus der Ferne nicht sagen.
Gruß
N.N
Moin,
Es gibt verschiedene Emailprogramme die selbstständig
automatisch eine Lesebestätigung an den Absender versenden
können wenn das so eingestellt ist.
Es wäre mal die rechtliche Seite zu beleuchten, denn kein Programm kann wirklich eine LESEbestätigung versenden, sondern höchstens eine EMPFANGbestätigung.
Eine Mail anzuklicken ist nicht gleichbedeutend mit dem Lesen der selbigen.
Gruß,
-Efchen
Lesebestätigungen und anderer Unsinn
Es wäre mal die rechtliche Seite zu beleuchten, denn kein
Programm kann wirklich eine LESEbestätigung versenden, sondern
höchstens eine EMPFANGbestätigung.
Eine Mail anzuklicken ist nicht gleichbedeutend mit dem Lesen
der selbigen.
Zufällig kam das Thema heute aus einer ganz anderen Richtung auf mich zu und ich hab’s daher mal getestet: Wir setzen einen Exchange-Server ein. Weil der Empfänger der Mail die Lesebestätigung verweigern könnte, geht der Server hin, und schickt eine solche selbst heraus. Nun kann der Server bei pop3- und imap-Konten aber nicht prüfen, ob die Mail tatsächlich gelesen wurde - also nimmt er das, sobald die Mail abgerufen wurde, einfach mal an.
Was zu dem kuriosen Ergebnis führt dass der Empfänger auch dann eine Lesebestätigung (wortwörtlich: ‚gelesen‘) erhält, wenn der Mailclient die Mail in einen Spamordner verschiebt oder aufgrund einer Regel löscht, oder wenn der Empfänger selbst die Mail ungelesen löscht. Tatsächlich sagt diese Meldung aber nur aus, dass die Mail den Exchange-Server verlassen hat.
Und so wie in diesem Fall sind sämtliche Automatismen, mit denen Leute versuchen, den Status ihrer Mail beim Empfänger festzustellen, nichts weiter als höherer Unsinn.
Es gibt theoretisch Lesebestätigungen, die diesen Namen verdienen. Nämlich dann, wenn der Empfänger selbst aktiv eine solche Bestätigung versendet. Es gibt Mailclients, die dafür einen extra Button in der Mail anbieten. Nur sehen diese Bestätigungen kein bisschen anders aus, als die automatisch verschickten Bestätigungen des Exchange-Servers, und sind damit wieder völlig wertlos.
Gruß
Hallo,
der Chef einer mittelständischen Firma ist neuerdings total
vernarrt in E-Mails. Sämtliche Anweisungen an seine
Mitarbeiter werden über einen E-Mail-Verteiler verschickt, mit
dem abschließenden Satz: „Die Mail gilt als gelesen, der
Anweisung ist Folge zu leisten.“
Ist ein derartiger Schlusssatz rechtlich überhaupt relevant?
Das solltest Du im Rechtsbrett weiter unten klären!
Rein persönlich würde ich solch einen Satz mit einem lächeln beantworten. Das ist genauso wie diese „diese nachricht wurde von meinem iPhön gesendet“ Dingelchen untendrunter. Bringt rein garnix, sieht besch*** aus und ob man den Absender wirklich ernst nehmen kann … naja.
Wie bereits angedeutet sollte der Chef WENN er solche kurzen Leinen an die Mitarbeiter legt das auch schriftlich im Arbeitsvertrag festlegen ansonsten würde das in meinen Augen wie Flurfunk gelte. Kann man machen, muss man aber nicht.
Gruß
h.