Hallo,
nur eine inoffizielle Bestätigung der Worte des für Migration zuständigen Kommissars. http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-02/asylpolitik-oesterreich-eu-gipfel-diskussion-tagesobergrenzen
Der Herr Kommissar (übrigens Grieche ) ist eine Geschwätzliesel und der Brief liegt nicht öffentlich vor.
(A) Europäischen Menschenrechtskonvention. Die beinhaltet nicht einmal das Wort Asyl oder Flüchtling.
(B) Die Genfer Konvention. Sie verpflichtet keinen einzigen Staat zur Aufnahme von Flüchtlingen, sondern kodifiziert nur deren Rechtsstellung innerhalb eines aufnehmenden Landes. Dies wurde mehrfach auch vom UNHCR so bestätigt. Die einzige Ausnahme ist die Rückweisung direkt in den Verfolgerstaat.
Bleibt nur
© Artikel 18 der EU-Grundrechtecharta. Der verweist wieder nur auf die Genfer Konvention. Er spricht davon, dass das Recht auf Asyl gem. GFK gewährleistet werde. Da kann man jetzt dran schnuppern. Bedeutet es, dass immer Asyl gewährt wird, was eigentlich nicht sein kann, da die GFK selbst dies freistellt? Oder ist es eben nur (was ich glaube) die Bestätigung, dass die Grundrechtecharta dann die Rechtsstellung des Flüchtlings so wie in der GFK kodifiziert anerkannt, falls er als Flüchtling anerkannt wird.
Auf jeden Fall ein ziemlich plakativer Brief, falls er inhaltlich von der Zeit richtig wiedergegeben wurde. Und nur ein einziges Argument könnte möglicherweise rechtlich greifen. Der österreichische Bundeskanzler hat darauf in den Medien geantwortet, dass es ein Schreiben für Juristen sei, das auch von Juristen beantwortet werden wird.
Übersetzung des Subtextes der Kanzleraussage: Gestreckter Mittelfinger! Wir werden alle Fristen einhalten und euch antworten. Wenns euch nicht passt, dann reicht gefälligst Klage ein, denn mehr könnt ihr gar nicht machen. Man sieht sich dann ggf. vor Gericht.
Gruß
vdmaster