Eine Anordnung ist rechtlich gesehen üblicherweise eine Weisung im Einzelfall. Also es wird angeordnet, dass Du ganz individuell in einer bestimmten Situation etwas tun oder unterlassen sollst, weil sonst eine für Dich negative Rechtsfolge eintritt. Eine solche Anordnung wird auch „angeordnet“.
Kurioserweise sieht dies in rechtlicher Sicht bei der Verordnung anders aus. Das ist ein Mittel, mit dem allgemein Rechtsverhältnisse unterhalb der Schwelle des Gesetzesvorbehalts geregelt werden. Sie werden von einem „Verordnungsgeber“ erlassen, aber nicht „verordnet“.
Ärzte verordnen hingegen ein Medikament oder eine andere Behandlung. Mangels Rechtsgewalt kann ein Arzt aber nichts „anordnen“.
Insoweit fällt mir gerade nur ein Fall ein, in dem jemand theoretisch sowohl anordnen als auch verordnen könnte. Das wäre ein Amtsarzt, der durch Anordnung einen Einzelfall rechtlich regelt, als auch in seiner Funktion als Arzt ein Medikament verordnen könnte. Praktisch dürfte diese Konstellation aber rein theoretisch sein, da ein Amtsarzt zwar von der Ausbildung her Arzt ist, jedoch reine Verwaltungsaufgaben erfüllt. D.h. er kann zwar dafür sorgen, dass jemand z.B. vorläufig in die Psychiatrie eingewiesen wird, er wird aber kein Rezept ausstellen, auf dem steht, mit welchen Medikamenten der Betroffene dort konkret zu behandeln ist, sondern wird dies den Ärzten vor Ort überlassen.