Hallo,
zur Position des Reflexivpronomens siehe Duden:
Prinzipiell besteht die Tendenz, das Reflexivpronomen möglichst weit nach vorn zu ziehen
…
Im Nebensatz folgt es der einleitenden Konjunktion …
In Deinem Beispiel also:
Man werde im Gesetz klarstellen, dass sich Waffenbesitzer mit »psychischen Volkskrankheiten« wie Burnout keine Sorgen machen müssten.
…
Und (Fortsetzung Duden):
Doch auch andere Wortstellungen sind korrekt. So kann das Reflexivpronomen im Nebensatz auch nach dem Subjekt stehen …
Diese Wortstellung ist allerdings eher in der geschriebenen als in der gesprochenen Sprache üblich …
Gruß
Kreszenz