Die Schattenseite der WM

Moin!

Folgendes Interview des Magazins Telepolis fand ich sehr interessant:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22937/1.html

Deutschland auf dem Weg in den präventiven Sicherheitsstaat. Ich freue mich, dass die derzeitige Vorgehensweise der Behörden mal von unabhängiger Seite beleuchtet wird. Der Zweck heiligt eben nicht immer die Mittel.

Deutschland im Jahr 2006 – das könnte man auch so sehen:

  • Die Unschuldsvermutung wird zur Nebensache. Es reicht, wenn ein Polizeibeamter aufgrund der Kleidung, des Gesichtsausdrucks oder des Kontaktes zu bestimmten Personen einen Verdacht feststellt.

  • Man muss nicht mehr rechtskräftig verurteilt worden sein, um von den Repressalien betroffen zu sein.

  • Auch Unschuldige erleiden teilweise erhebliche Grundrechtseinschnitte. Es gibt Meldeauflagen, Reiseverbote, vorbeugende Haft usw.

  • Nicht nur der Besuch von Sportveranstaltungen, sondern auch das Betreten von Innenstädten wird einem bestimmten Teil der Bevölkerung aufgrund von ungeprüften Polizeivermutungen verboten.

Man hat fast den Eindruck, Polizei, Justiz und Politik seien Handlanger von FIFA und DFB. Sie werden dazu genutzt, die Fankultur in eine Kommerz-Kultur umzuwandeln. Aber haben wir wirklich einen Vorteil von sterilen Stadien und Fanfesten? Ein Beispiel: Eine Argentinische Fangruppe erhält nach einem Vorrundenspiel Stadionverbot für den Rest der WM. Sie wollten nicht stur auf ihren Plätzen sitzen bleiben, sondern gingen zu ihren Freunden in einen anderen Block, um ihre Mannschaft gemeinsam anzufeuern. In Hamburg gingen Ordner und Polizei gegen italienische Fans vor, die ihr Team stehend unterstützen wollten. Über körperliche Untersuchungen von Stadionbesuchern (einschließlich „Bückens“) durch die Polizei im Vorfeld der WM ist ja schon berichtet worden.

Mich würde Eure Meinung zu diesem Thema interessieren.

Axel

Hallöchen,

Folgendes Interview des Magazins Telepolis fand ich sehr
interessant:

ich auch. Schwafelt der Kollege doch bspw. etwas von einem Grundrecht der Unschuldsvermutung. Den Abschnitt kannte ich aus dem Grundgesetz noch gar nicht.

  • Die Unschuldsvermutung wird zur Nebensache. Es reicht, wenn
    ein Polizeibeamter aufgrund der Kleidung, des
    Gesichtsausdrucks oder des Kontaktes zu bestimmten Personen
    einen Verdacht feststellt.

Und was passiert dann außer einer Ausweiskontrolle?

  • Man muss nicht mehr rechtskräftig verurteilt worden sein, um
    von den Repressalien betroffen zu sein.

Welche Repressalien gibt es denn?

  • Auch Unschuldige erleiden teilweise erhebliche
    Grundrechtseinschnitte. Es gibt Meldeauflagen, Reiseverbote,
    vorbeugende Haft usw.

Für wen denn?

  • Nicht nur der Besuch von Sportveranstaltungen, sondern auch
    das Betreten von Innenstädten wird einem bestimmten Teil der
    Bevölkerung aufgrund von ungeprüften Polizeivermutungen
    verboten.

Welchem Teil der Bevölkerung?

Man hat fast den Eindruck, Polizei, Justiz und Politik seien
Handlanger von FIFA und DFB. Sie werden dazu genutzt, die
Fankultur in eine Kommerz-Kultur umzuwandeln. Aber haben wir
wirklich einen Vorteil von sterilen Stadien und Fanfesten?

Von steril kann nicht die Rede sein. In Frankfurt konnte ich erleben, wie die Polizei einem fröhlichen Fan erlaubte, über den Lautsprecher „ohne Holland fahren wir nach Berlin“ zu skandieren. In Hessen ist es übrigens auch gewollt, daß die Polizeiwagen mit Deutschlandflaggen geschmückt werden. In Düsseldorf habe ich gesehen, wie Polizisten mitten im Autokorso mitfeierten. Was also genau ist Dein Problem.

Ein
Beispiel: Eine Argentinische Fangruppe erhält nach einem
Vorrundenspiel Stadionverbot für den Rest der WM. Sie wollten
nicht stur auf ihren Plätzen sitzen bleiben, sondern gingen zu
ihren Freunden in einen anderen Block, um ihre Mannschaft
gemeinsam anzufeuern.

Tja, sogar Maradonna wurde „Opfer“ des Rauchverbots und durfte seine Zigarre nicht an seinem Sitzplatz quarzen. Wo ist das Problem, wenn man sich an die Sitzplätze halten muß? Bricht die Freiheit des Abendlandes zusammen, wenn man nicht möchte, daß sich in einem Block auf einmal die dreifache Menge von Zuschauern versammelt als ursprünglich vorgesehen?

In Hamburg gingen Ordner und Polizei
gegen italienische Fans vor, die ihr Team stehend unterstützen
wollten. Über körperliche Untersuchungen von Stadionbesuchern
(einschließlich „Bückens“) durch die Polizei im Vorfeld der WM
ist ja schon berichtet worden.

Eigentlich ist berichtet worden, daß noch nicht einmal die Identität durchgängig mit dem auf den Eintrittskarten aufgedruckten Namen verglichen wird, sondern nur Stichprobenkontrollen durchgeführt werden. Die Räuberpistole, die mutmaßlich gerade aus dem Zusammenhang reißt, ist mir unbekannt.

Gruß,
Christian

Hallo Axel

Das Geschrei möchte ich nicht hören, wenn tatsächlich etwas passieren
würde.
Ich sehe am Fernsehen gut gefüllte Stadien mit begeisterten Fans
(die sich sogar trauen aufzustehen) und öffentliche Plätze gerammelt
voll von Zuschauern. Scheinbar fühlen sich die Leute sicher, sonst
würden sie wohl lieber zu Hause bleiben und sich die Kontrollen
ersparen.

Gruss
Heinz

Naja, wenn man schon Telepolis zitiert, könnte man gleich zu Indymedia oder BILD greifen.

ich auch. Schwafelt der Kollege doch bspw. etwas von einem
Grundrecht der Unschuldsvermutung. Den Abschnitt kannte ich
aus dem Grundgesetz noch gar nicht.

Das ist nicht nur ein Grundrecht, sondern sogar ein Menschenrecht: http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrecht#Justiziel…

  • Die Unschuldsvermutung wird zur Nebensache. Es reicht, wenn
    ein Polizeibeamter aufgrund der Kleidung, des
    Gesichtsausdrucks oder des Kontaktes zu bestimmten Personen
    einen Verdacht feststellt.

Und was passiert dann außer einer Ausweiskontrolle?

  • Man muss nicht mehr rechtskräftig verurteilt worden sein, um
    von den Repressalien betroffen zu sein.

Welche Repressalien gibt es denn?

  • Auch Unschuldige erleiden teilweise erhebliche
    Grundrechtseinschnitte. Es gibt Meldeauflagen, Reiseverbote,
    vorbeugende Haft usw.

Für wen denn?

Entschuldige, wenn durch meine Spiegelstriche nicht deutlich geworden ist, dass die einzelnen Punkte zusammengehören. Eine noch nie rechtskräftig verurteilte Person, gegen die nichts vorliegt, kann in eine Ausweiskontrolle geraten. So weit so gut, doch durch die subjektive Bewertung der Polizei kann der Name in die entsprechende Datei Gewalttäter Sport aufgenommen werden. Am Ende erhält die Peson dann fünf Jahre lang…

Meldeauflagen, Reiseverbote, vorbeugende Haft usw.

…ohne jemals eine Straftat begangen zu haben.

  • Nicht nur der Besuch von Sportveranstaltungen, sondern auch
    das Betreten von Innenstädten wird einem bestimmten Teil der
    Bevölkerung aufgrund von ungeprüften Polizeivermutungen
    verboten.

Welchem Teil der Bevölkerung?

Fußballfans

Von steril kann nicht die Rede sein. In Frankfurt konnte ich
erleben, wie die Polizei einem fröhlichen Fan erlaubte, über
den Lautsprecher „ohne Holland fahren wir nach Berlin“ zu
skandieren.

Der helle Wahnsinn.

In Hessen ist es übrigens auch gewollt, daß die
Polizeiwagen mit Deutschlandflaggen geschmückt werden. In
Düsseldorf habe ich gesehen, wie Polizisten mitten im
Autokorso mitfeierten. Was also genau ist Dein Problem.

Mal abgesehen davon, dass sich die Polizisten ihre Fahne auch… (ich lass es lieber), soll das etwa ein Ausgleich sein für die Repressalien? Das Problem ist, dass Polizei und Justiz dafür genutzt werden, die Fans in den Stadien auszutauschen. Es sollen nur noch konsumorientierte Yuppies rein. Die Folgen kann man am teilweise katastrophalen Support während einiger WM-Spiele erkennen. Na gut, die WM ist gelaufen. Sorgen bereitet mir, dass wir in der Bundesliga auf dem gleichen Weg sind.

Die Räuberpistole,
die mutmaßlich gerade aus dem Zusammenhang reißt, ist mir
unbekannt.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruß

Axel

Das ist nicht nur ein Grundrecht, sondern sogar ein
Menschenrecht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrecht#Justiziel…

Der Interviewpartner bezog sich auf das Grundgesetz.

  • Auch Unschuldige erleiden teilweise erhebliche
    Grundrechtseinschnitte. Es gibt Meldeauflagen, Reiseverbote,
    vorbeugende Haft usw.

Für wen denn?

Entschuldige, wenn durch meine Spiegelstriche nicht deutlich
geworden ist, dass die einzelnen Punkte zusammengehören. Eine
noch nie rechtskräftig verurteilte Person, gegen die nichts
vorliegt, kann in eine Ausweiskontrolle geraten. So weit so
gut, doch durch die subjektive Bewertung der Polizei kann der
Name in die entsprechende Datei Gewalttäter Sport aufgenommen
werden. Am Ende erhält die Peson dann fünf Jahre lang…

Das sind unbewiesene Behauptungen. Natürlich kann man auch als Fußballdesinteressierter mit entsprechender Haartracht in eine Kontrolle geraten, aber bevor man in irgendwelche Dateien aufgenommen wird, muß man sich schon ein bißchen mehr erlauben, als mit Glatze durch die Innenstadt zu latschen-

Meldeauflagen, Reiseverbote, vorbeugende Haft usw.

…ohne jemals eine Straftat begangen zu haben.

  • Nicht nur der Besuch von Sportveranstaltungen, sondern auch
    das Betreten von Innenstädten wird einem bestimmten Teil der
    Bevölkerung aufgrund von ungeprüften Polizeivermutungen
    verboten.

Welchem Teil der Bevölkerung?

Fußballfans

Wo soll das denn passiert sein?

Mal abgesehen davon, dass sich die Polizisten ihre Fahne
auch… (ich lass es lieber), soll das etwa ein Ausgleich sein
für die Repressalien? Das Problem ist, dass Polizei und Justiz
dafür genutzt werden, die Fans in den Stadien auszutauschen.
Es sollen nur noch konsumorientierte Yuppies rein.

Da wird deutlich, daß Du keine Ahnung hast und auch noch nicht im Stadion bei dieser WM warst.

Die Räuberpistole,
die mutmaßlich gerade aus dem Zusammenhang reißt, ist mir
unbekannt.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Aha, ein Einzelfall wird zur Verallgemeinerung genutzt. So habe ich mir das gedacht.

Gruß,
Christian

Das ist nicht nur ein Grundrecht, sondern sogar ein
Menschenrecht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrecht#Justiziel…

Der Interviewpartner bezog sich auf das Grundgesetz.

Über den „Umweg“ Grundgesetz gelten die Menschenrechte auch.

  • Auch Unschuldige erleiden teilweise erhebliche
    Grundrechtseinschnitte. Es gibt Meldeauflagen, Reiseverbote,
    vorbeugende Haft usw.

Für wen denn?

Entschuldige, wenn durch meine Spiegelstriche nicht deutlich
geworden ist, dass die einzelnen Punkte zusammengehören. Eine
noch nie rechtskräftig verurteilte Person, gegen die nichts
vorliegt, kann in eine Ausweiskontrolle geraten. So weit so
gut, doch durch die subjektive Bewertung der Polizei kann der
Name in die entsprechende Datei Gewalttäter Sport aufgenommen
werden. Am Ende erhält die Peson dann fünf Jahre lang…

Das sind unbewiesene Behauptungen. Natürlich kann man auch als
Fußballdesinteressierter mit entsprechender Haartracht in eine
Kontrolle geraten, aber bevor man in irgendwelche Dateien
aufgenommen wird, muß man sich schon ein bißchen mehr
erlauben, als mit Glatze durch die Innenstadt zu latschen-

Bitte versuche mich zu verstehen. Natürlich kann jemand durch seine Kleidung oder Kontakt zu bestimmten Personen in der Meinung eines Bürgers als zugehörig zu einer bestimmten Szene angesehen werden. Aber der Staat muss andere Kriterien anwenden, zum Beispiel nachgewiesene Straftaten. Das tut er leider nicht, es reichen diese subjektiven Bewertungen, um in die Datei GS aufgenommen zu werden. Das stellt doch der Interviewte deutlich heraus („willküranfällige Prognoseentscheidungen“). Es gibt einige, die haben sich mit anwaltlicher Hilfe aus dieser Datei herausgeklagt, andere stießen vor Gericht auf taube Ohren. Aber es kann ja nicht die Lösung sein, dass man immer vor Gericht zieht.

  • Nicht nur der Besuch von Sportveranstaltungen, sondern auch
    das Betreten von Innenstädten wird einem bestimmten Teil der
    Bevölkerung aufgrund von ungeprüften Polizeivermutungen
    verboten.

Welchem Teil der Bevölkerung?

Fußballfans

Wo soll das denn passiert sein?

Zum Beispiel wurde Dresdner Fußballfans für mehrere Tage das Betreten der Saarbrücker Innenstadt verboten, in Zusammenhang mit dem Spiel, um das es auch in der Gerichtsentscheidung ging.

Mal abgesehen davon, dass sich die Polizisten ihre Fahne
auch… (ich lass es lieber), soll das etwa ein Ausgleich sein
für die Repressalien? Das Problem ist, dass Polizei und Justiz
dafür genutzt werden, die Fans in den Stadien auszutauschen.
Es sollen nur noch konsumorientierte Yuppies rein.

Da wird deutlich, daß Du keine Ahnung hast und auch noch nicht
im Stadion bei dieser WM warst.

Nein, ich habe mich auch nicht um Karten bemüht. Ich wollte auch keine WM Spiele besuchen, da ich mit diesem Verlauf gerechnet hatte.

Die Räuberpistole,
die mutmaßlich gerade aus dem Zusammenhang reißt, ist mir
unbekannt.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Aha, ein Einzelfall wird zur Verallgemeinerung genutzt. So
habe ich mir das gedacht.

Selbst wenn es ein Einzelfall gewesen ist, das Problem ist doch die gerichtliche Freigabe solcher Praktiken. Die Einstufung eines Spiels durch die Polizei als gefährlich reicht, um so etwas in Zukunft wieder zu tun.

Viele Grüße
Axel

Moin!

Moin moin,

Folgendes Interview des Magazins Telepolis fand ich sehr
interessant:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22937/1.html

ich halte mal meine persönliche Erfahrung von den Fanfesten und aus dem Stadion entgegen.

Deutschland im Jahr 2006 – das könnte man auch so sehen:

  • Die Unschuldsvermutung wird zur Nebensache. Es reicht, wenn
    ein Polizeibeamter aufgrund der Kleidung, des
    Gesichtsausdrucks oder des Kontaktes zu bestimmten Personen
    einen Verdacht feststellt.

Wie sollte er sonst einen Kontakt herstellen? Ausserdem frage ich mich, wie denn die Kleidung, der Gesichtsausdruck und die Kontakte aussehen könnten?

  • Auch Unschuldige erleiden teilweise erhebliche
    Grundrechtseinschnitte. Es gibt Meldeauflagen, Reiseverbote,
    vorbeugende Haft usw.

Diese gibt es insbesondere für die, die bereits an anderer Stelle einschlägig aufgefallen sind. Vorstrafe heisst in dem Fall schon ein Hausverbot wegen Randale. Und in dem Fall gab es kein Einreiseverbot sondern ein Ausreiseverbot z. B. durch England.

  • Nicht nur der Besuch von Sportveranstaltungen, sondern auch
    das Betreten von Innenstädten wird einem bestimmten Teil der
    Bevölkerung aufgrund von ungeprüften Polizeivermutungen
    verboten.

Das habe ich anders erlebt. Kontrolliert wurde z. B. in Hamburg auf dem Fanfest durch Sicherheitspersonal. Sonst fanden gefühlt genauso viel oder wenig Kontrollen statt wie an anderen besonderen Tagen wie Hafengeburtstag, Harley Days oder sonst was.

Man hat fast den Eindruck, Polizei, Justiz und Politik seien
Handlanger von FIFA und DFB. Sie werden dazu genutzt, die
Fankultur in eine Kommerz-Kultur umzuwandeln. Aber haben wir
wirklich einen Vorteil von sterilen Stadien und Fanfesten?

Nachdem ich ein Spiel in Hamburg gesehen habe, kann ich den letzten Satz nur als Blödsinn bezeichnen. Alle rühmen diese WM als besonders stimmungsreich insbesondere beim Publikum. Und ein Freund, der eine HSV Jahreskarte hat, meinte noch, solch eine friedliche und freundliche Stimmung hätte er noch bei keinem HSV Spiel erlebt.

Ein
Beispiel: Eine Argentinische Fangruppe erhält nach einem
Vorrundenspiel Stadionverbot für den Rest der WM. Sie wollten
nicht stur auf ihren Plätzen sitzen bleiben, sondern gingen zu
ihren Freunden in einen anderen Block, um ihre Mannschaft
gemeinsam anzufeuern. In Hamburg gingen Ordner und Polizei
gegen italienische Fans vor, die ihr Team stehend unterstützen
wollten.

Welches Spiel war das? Ich hatte bei Italien gegen Tschechien einen schönen Blick übers ganze Stadion. Die Polizei war zwar vor dem Stadion zahlreich, aber extremst zurückhaltend vertreten. Und innerhalb des Stadions habe ich nur einen Einsatz von der Polizei gesehen, das war, nachdem ein Italiener ein Bengalisches Feuer abgebrannt hat. Aber das haben in den ersten 20 Minuten schon die Ordner behoben, die Polizei hat den Spinner dann nur noch abgeführt. Übrigens führt jedes Blockwechseln zu akuten Platzschwierigkeiten in dem Block, zumindest in Hamburg. Also wurden dann Leute verjagt, die das wahrscheinlich auch nicht witzig fanden. Im ungünstigen Fall sind die argentinischen Fans noch über Zäune geklettert. Wenn ich das im Kino mache, kriege ich auch Hausverbot, basta.

Über körperliche Untersuchungen von Stadionbesuchern
(einschließlich „Bückens“) durch die Polizei im Vorfeld der WM
ist ja schon berichtet worden.

Der Bericht dieser einzelnen Dame ist nun weidlich ausgeschlachtet worden, allerdings wohl zu einzeln, um daraus ein Prinzip bei dieser WM zu machen.
Die Kontrollen in Hamburg waren genau, aber freundlich, es wurde freundlich gefragt, was in den Taschen ist, und das Ticket wurde nicht weiter kontrolliert. Jeder der Helfer war sehr freundlich, selbst Provokationen mancher deutscher Zuschauer wurde freundlich begegnet. Alles ging schnell und reibungslos. Da ist die Kontrolle bei den meisten Rock und Pop Konzerten schlimmer. Alles sehr professionell.

Mich würde Eure Meinung zu diesem Thema interessieren.

Die Deutschen haben auch in dieser Hinsicht viele ausländische Besucher überrascht. Freundliche Polizei und Sicherheitsleute, viele sehr freundliche und kompetente Helfer, und vor allem sind trotz der großen Anzahl von interessierten Menschen nur sehr wenig Randale zu erleben. Gerade die Polizei hat ein Sonderlob verdient, in Hamburg haben sie sich sehr zurück gehalten und hatten auch freundliche Gesichter, selbst als sie bei der Rückfahrt am SBahnhof Stellingen den Bahnsteig aus Sicherheitsgründen dicht machen mussten.

Diese WM mag Schattenseiten haben, auch der Kommerz ist etwas, das man überdenken muss und was die Fifa ja anscheinend auch schon tut. Aber ich habe mich zu jedem Zeitpunkt so sicher wie nötig und so frei wie möglich gefühlt.

Aber ich bin ja auch nur einer von über drei Millionen Zuschauern und x Millionen Fanfestteilnehmern.

Gruß

ALex

sorry, noch was vergessen.

In Hamburg gingen Ordner und Polizei
gegen italienische Fans vor, die ihr Team stehend unterstützen
wollten.

Dann hätte die Hamburger Polizei ein klitzekleines Problem gehabt, haben doch ein Großteil des italienischen Blocks (in dem ich saß) den größten Teil des Spiels stehend verbracht, was den Rest (also auch mich) dazu zwang, auch zu stehen. Das hat die Polizei nicht im geringsten interessiert. Das einzige Mal, dass ich grüne Uniformen im Stadion gesehen hab, war der Mensch mit den Bengalischen Feuern, die zwar nett anzusehen sind, aber net ganz ungefährlich bei einem vollbesetzten Stadion sind.

Sorry, das hatte ich noch vergessen, anzufügen. Ich frage mich ja immer noch, bei welcher WM Du und der Autor des Textes waren. Zumindest kann es nicht in Hamburg gewesen sein.

Gruß

ALex

Das ist nicht nur ein Grundrecht, sondern sogar ein
Menschenrecht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrecht#Justiziel…

Der Interviewpartner bezog sich auf das Grundgesetz.

Über den „Umweg“ Grundgesetz gelten die Menschenrechte auch.

Unabhängig davon, was Du Dir da zusammenkonstruierst, hier ist das Zitat:
„Das Verfassungsprinzip der Unschuldsvermutung, eine der wichtigsten rechtsstaatlichen Errungenschaften“

Das ist bullshit. Der Onkel versucht, durch die Ver(sch)wendung von großen Begriffen Stimmung zu machen.

noch nie rechtskräftig verurteilte Person, gegen die nichts
vorliegt, kann in eine Ausweiskontrolle geraten. So weit so
gut, doch durch die subjektive Bewertung der Polizei kann der
Name in die entsprechende Datei Gewalttäter Sport aufgenommen
werden. Am Ende erhält die Peson dann fünf Jahre lang…

Das sind unbewiesene Behauptungen. Natürlich kann man auch als
Fußballdesinteressierter mit entsprechender Haartracht in eine
Kontrolle geraten, aber bevor man in irgendwelche Dateien
aufgenommen wird, muß man sich schon ein bißchen mehr
erlauben, als mit Glatze durch die Innenstadt zu latschen-

Bitte versuche mich zu verstehen. Natürlich kann jemand durch
seine Kleidung oder Kontakt zu bestimmten Personen in der
Meinung eines Bürgers als zugehörig zu einer bestimmten Szene
angesehen werden. Aber der Staat muss andere Kriterien
anwenden, zum Beispiel nachgewiesene Straftaten.

Nein, muß er nicht. Die Kontrolle der Personalien stellt schlimmstenfalls eine Lästigkeit dar. Da die Daten bei einer einfachen Ausweiskontrolle weder gespeichert noch sonstwie verarbeitet werden, ist das Geschrei für den Eimer.

Das tut er
leider nicht, es reichen diese subjektiven Bewertungen, um in
die Datei GS aufgenommen zu werden. Das stellt doch der
Interviewte deutlich heraus („willküranfällige
Prognoseentscheidungen“).

Der Mann stellt einiges heraus, was nicht den Tatsachen entspricht.

Welchem Teil der Bevölkerung?

Fußballfans

Wo soll das denn passiert sein?

Zum Beispiel wurde Dresdner Fußballfans für mehrere Tage das
Betreten der Saarbrücker Innenstadt verboten, in Zusammenhang
mit dem Spiel, um das es auch in der Gerichtsentscheidung
ging.

Das ist kein Teil der Bevölkerung sondern eine definierte Personengruppe, bei der es wohl einen Grund gegeben hat, warum Einschränkungen verfügt wurden.

Zu dem angeblich skandalösen Nicht-Urteil des VerwG Saarland:
_Die Durchsuchung der Klägerin sei sowohl von der Anordnung als auch vom Umfang her rechtmäßig gewesen, insbesondere sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht nicht festzustellen. Aufgrund der Erkenntnislage der Polizei hätten zum Zeitpunkt des Einschreitens der Polizeibeamten konkrete Anhaltspunkte für die Annahme bestanden, dass es auch bei dem von der Klägerin besuchten Auswärtsspiel zu erheblichen Ausschreitungen, insbesondere durch Einsatz pyrotechnischer Gegenstände kommen werde.

Angesichts der damit verbundenen erheblichen Gefahren für das Leben und die körperliche Unversehrtheit anderer Besucher des Fußballspiels habe für die Polizeibeamten eine Veranlassung zum Tätigwerden bestanden. Die Klägerin habe von ihrem äußeren Erscheinungsbild in das dargestellte Raster der möglicherweise verdächtigen Personen gepasst, deshalb habe ein hinreichender Anlass bestanden, sie einer Durchsuchung zu unterziehen.

Würde man ausschließlich Hinweise verlangen, die den Schluss darauf ermöglichten, dass gerade die betroffene Person sicherstellbare Sachen mit sich führe, wäre ein effektiver Polizeieinsatz zur Sicherung der Gewaltlosigkeit der Veranstaltung nicht mehr möglich. Die Durchsuchung im Wege eines nahezu vollständigen Entkleidens der Klägerin sei auch verhältnismäßig gewesen, da der Durchsuchungszweck nicht auch durch ein Abtasten des bekleideten Körpers durch besonders geschultes Personal hätte erreicht werden können.

Die konkrete Art und Weise der Durchführung der Maßnahme sei nicht zu beanstanden, insbesondere sei die Durchsuchung durch weibliche Personen erfolgt und ein Einblick in das Kabineninnere während der Durchsuchungsmaßnahme allenfalls nur eingeschränkt möglich gewesen. Im Übrigen stehe die Frage, wie weit die Durchsuchungsmaßnahme im konkreten Fall gehen darf, im pflichtgemäßen Ermessen des handelnden Beamten._

http://www.rae-michael.de/news/neuigkeiten/verwg-saa…

Da wird deutlich, daß Du keine Ahnung hast und auch noch nicht
im Stadion bei dieser WM warst.

Nein, ich habe mich auch nicht um Karten bemüht. Ich wollte
auch keine WM Spiele besuchen, da ich mit diesem Verlauf
gerechnet hatte.

Du meinst mit einem friedlichen Fußballfest ohne nennenswerte Ausschreitungen aber mit einer bombastischen Stimmung? Ja, das kann einen schon mal abschrecken.

Gruß,
Christian

Hi,

Nein, ich habe mich auch nicht um Karten bemüht. Ich wollte
auch keine WM Spiele besuchen, da ich mit diesem Verlauf
gerechnet hatte.

Hier liegt wohl der Hund begraben. Wer mit dieser Vorstellung erbsenzählend durch das Geschehen hastet, kann ja nur bestätigt werden…

Die Frankfurter Rundschau gibt eine tägliche WM-Beilage heraus, die gespickt ist mit Berichten von positiven Begebenheiten auch zwischen ‚Ordnungshütern‘ und Fans am Rande der WM. Die negativen nehmen dabei einen verschwindend geringen Platz ein.

Adlergruß

von der FIFA lernen
Hallo Axel,

Folgendes Interview des Magazins Telepolis fand ich sehr
interessant:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22937/1.html

in der Tat sehr interessant!

Deutschland auf dem Weg in den präventiven Sicherheitsstaat.

Nicht nur Deutschland; die derzeitigen Tendenzen haben keine „deutsche“ Komponente …

Es ist ein Faktum, dass im Rahmen der Terrorbekämfung und im Rahmen der Eindämmung des Hooliganismus, die Mittel in die Welt geworfen werden, die einmal im Rahmen der „normalen“ Strafverfolgung eingesetzt werden sollen.

Gründe dafür sind, 1) dass heute alles Überwachen und Strafen das Tor „Herstellung von Sicherheit“, Sicherheit über alles!, passieren muss, um dann automatisch als „gut“, und vor allem als „von denen herausgefordert“ gelten zu können, und 2) dass die ganzen Maßnahmen umso leichter und umso unpolitischer in die Welt kommen können, je „privater“ sie daherkommen: der Staat kann-darf nicht alle Bürger ständig überwachen, aber WalMart kann-darf seine Verkäufer 8 Stunden am Tag per Videokamera verfolgen, und wenn WalMart das macht, so schlimm ist das doch nicht, ist doch deren legitimes Interesse, da kann der Staat doch von WalMart lernen, ist doch unser aller Sicherheit …

Man hat fast den Eindruck, Polizei, Justiz und Politik seien
Handlanger von FIFA und DFB.

Nicht Handlanger, fröhliche Nachahmer!

Auch von der FIFA kann der Dienstleister Staat lernen, um sein Produkt „Sicherheit“ optimieren zu können …

Viele Grüße
Franz

Unabhängig davon, was Du Dir da zusammenkonstruierst, hier ist
das Zitat:
„Das Verfassungsprinzip der Unschuldsvermutung, eine der
wichtigsten rechtsstaatlichen Errungenschaften“

Das ist bullshit. Der Onkel versucht, durch die
Ver(sch)wendung von großen Begriffen Stimmung zu machen.

Du willst also ernsthaft behaupten, dass die Unschuldsvermutung kein Bestandteil unserer Rechtsordnung ist? Ein Richter soll also einen Angeklagten verurteilen können, obwohl dessen Schuld nicht eindeutig bewiesen ist? Frag doch noch mal im Rechtsbrett nach.

Das Problem in diesem Fall ist allerdings die Übertragung der Unschuldsvermutung auf Präventivmaßnahmen. Beispiel U-Haft: natürlich müssen auch Personen, gegen die bislang nur ein Verdacht aber kein zweifelsfreier Beweis besteht, mit U-Haft rechnen. Aber die Hürden dafür sind hoch (dringender Tatverdacht, Entscheidung durch einen Richter und nicht durch die Polizei…). Es ist meine persönliche, private Meinung, dass auch bei polizeilichen Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr hohe Maßstäbe angesetzt werden sollten. Dass man denjenigen Personen den Zutritt zum Stadtgebiet einer Landeshauptstadt verwehrt, die die Eigenschaft „Fans von Dynamo Dresden“ innehaben, reicht mir persönlich (und ich weiß, dass ich damit ziemlich alleine stehe) nicht aus.

Nein, muß er nicht. Die Kontrolle der Personalien stellt
schlimmstenfalls eine Lästigkeit dar. Da die Daten bei einer
einfachen Ausweiskontrolle weder gespeichert noch sonstwie
verarbeitet werden, ist das Geschrei für den Eimer.

Wenn es in der Realität bei Ausweiskontrollen bliebe, würde ich hier keinen Beitrag schreiben. Nein, eine solche Ausweiskontrolle kann ausreichen, um in die Kartei GS aufgenommen zu werden. Es bringt nichts, dies zu bezweifeln, wenn eine solche Vorgehensweise in der Realität gang und gäbe ist.

Zu dem angeblich skandalösen Nicht-Urteil des VerwG Saarland:

Da hat jemand das Urteil wiedergegeben. Ich kenne den Inhalt schon und hege geringfügige Hoffnungen, dass höhere Instanzen es kippen.

Da wird deutlich, daß Du keine Ahnung hast und auch noch nicht
im Stadion bei dieser WM warst.

Nein, ich habe mich auch nicht um Karten bemüht. Ich wollte
auch keine WM Spiele besuchen, da ich mit diesem Verlauf
gerechnet hatte.

Du meinst mit einem friedlichen Fußballfest ohne nennenswerte
Ausschreitungen aber mit einer bombastischen Stimmung? Ja, das
kann einen schon mal abschrecken.

Wie man die Stimmung findet, das sei jedem selbst überlassen. Aber all diese tollen Nachrichten sind doch keine Rechtfertigung für diese Maßnahmen. Das klingt für mich wie ein Totschlagsargument (Der Zweck heiligt die Mittel).

Dass jemand sich nicht sonderlich mit den von mir angesprochenen Problemen beschäftigt hat, sondern sich lieber an der in seinen Augen positiven Stimmung erfreut, kann man beim besten Willen nicht kritisieren. Ich habe gerade deshalb auf das Interview verwiesen, weil sich dort ein Anwalt mal die Mühe gemacht hat, die Vorgehensweisen aus rechtlicher und rechtspolitischer Sicht zu beleuchten. Glaube mir, dass es zB auch nicht wenige Juristen gab, die über das saarländische Urteil nach näherem Hinsehen nicht begeistert waren.

Viele Grüße
Axel

Also das mit den stehenden Italienern soll beim Achtelfinale geschehen sein. Es soll Beschwerden gegeben haben von denjenigen Zuschauern, die ich abfällig als „konsumorientierte Yuppies“ bezeichnen würde. Offenbar sind nicht alle so standfest.

Offiziell bestätigt wurde das nicht. Bevor ihr das aber jetzt als unglaubwürdig abstempelt, muss man sich vor Augen halten, dass das Vorgehen gegen die Argentinier sogar von der FIFA selbst bestätigt wurde. Da würde es mich nicht wundern, wenn die Berichte in Bezug auf die Italiener auch stimmen.

Sorry, das hatte ich noch vergessen, anzufügen. Ich frage mich
ja immer noch, bei welcher WM Du und der Autor des Textes
waren. Zumindest kann es nicht in Hamburg gewesen sein.

Ich war bei keiner WM. Bleibt die Frage, ob ich nicht doch Kritik an der Vorgehensweise der Polizei aüßern dürfte. Vor allem, weil Polizei, FIFA und Justiz stolz ihre Maßnahmen präsentieren, damit die konsumorientierten Yuppies kaufkräftigen Fußballneulinge ohne Angst in die Stadien gehen können.

Viele Grüße
Axel

Sorry, meinte natürlich Viertelfinale (owT)
.

Unabhängig davon, was Du Dir da zusammenkonstruierst, hier ist
das Zitat:
„Das Verfassungsprinzip der Unschuldsvermutung, eine der
wichtigsten rechtsstaatlichen Errungenschaften“

Das ist bullshit. Der Onkel versucht, durch die
Ver(sch)wendung von großen Begriffen Stimmung zu machen.

Du willst also ernsthaft behaupten, dass die
Unschuldsvermutung kein Bestandteil unserer
Rechtsordnung ist?

Ich behaupte ernsthaft, daß die Unschuldsvermutung nicht im Grundgesetz steht, wie das in dem Interview behauptet wurde.

die Polizei…). Es ist meine persönliche, private Meinung,
dass auch bei polizeilichen Maßnahmen im Rahmen der
Gefahrenabwehr hohe Maßstäbe angesetzt werden sollten.

Es gibt einen Unterschied zwischen U-Haft und vorläufiger Festnahme.

Dass
man denjenigen Personen den Zutritt zum Stadtgebiet einer
Landeshauptstadt verwehrt, die die Eigenschaft „Fans von
Dynamo Dresden“ innehaben, reicht mir persönlich (und ich
weiß, dass ich damit ziemlich alleine stehe) nicht aus.

Die reine Eigenschaft „Fan von Dynamo Dresden“ dürfte auch nicht ausgereicht haben.

Nein, muß er nicht. Die Kontrolle der Personalien stellt
schlimmstenfalls eine Lästigkeit dar. Da die Daten bei einer
einfachen Ausweiskontrolle weder gespeichert noch sonstwie
verarbeitet werden, ist das Geschrei für den Eimer.

Wenn es in der Realität bei Ausweiskontrollen bliebe, würde
ich hier keinen Beitrag schreiben. Nein, eine solche
Ausweiskontrolle kann ausreichen, um in die Kartei GS
aufgenommen zu werden. Es bringt nichts, dies zu bezweifeln,
wenn eine solche Vorgehensweise in der Realität gang und gäbe
ist.

Es bringt offensichtlich nichts, Dich vom Gegenteil überzeugen zu wollen.

Zu dem angeblich skandalösen Nicht-Urteil des VerwG Saarland:

Da hat jemand das Urteil wiedergegeben. Ich kenne den Inhalt
schon und hege geringfügige Hoffnungen, dass höhere Instanzen
es kippen.

Es gab kein Urteil sondern eine Klageabweisung. Das ist ein nicht unerheblicher Unterschied, ebenso wie zwischen Grundgesetz und Strafgesetzbuch oder zwischen Untersuchungshaft und vorläufiger Festnahme.

Du meinst mit einem friedlichen Fußballfest ohne nennenswerte
Ausschreitungen aber mit einer bombastischen Stimmung? Ja, das
kann einen schon mal abschrecken.

Wie man die Stimmung findet, das sei jedem selbst überlassen.
Aber all diese tollen Nachrichten sind doch keine
Rechtfertigung für diese Maßnahmen. Das klingt für mich wie
ein Totschlagsargument (Der Zweck heiligt die Mittel).

Du greifst Dir Einzelfälle heraus, die Du entweder nicht vollständig durchschaut hast und/oder deren rechtlichen Hintergrund Du offensichtlich nicht verstanden hast. Diese Basis ist für eine Verallgemeinerung der Zustände in Deutschland nicht ausreichend.

Dass jemand sich nicht sonderlich mit den von mir
angesprochenen Problemen beschäftigt hat, sondern sich lieber
an der in seinen Augen positiven Stimmung erfreut, kann man
beim besten Willen nicht kritisieren. Ich habe gerade deshalb
auf das Interview verwiesen, weil sich dort ein Anwalt mal die
Mühe gemacht hat, die Vorgehensweisen aus rechtlicher und
rechtspolitischer Sicht zu beleuchten.

Warum unterlaufen einem so tollen Anwalt dann derartige Fehler?

Glaube mir, dass es zB
auch nicht wenige Juristen gab, die über das saarländische
Urteil nach näherem Hinsehen nicht begeistert waren.

Nur, daß es kein Urteil gab.

Gruß,
Christian

Ich behaupte ernsthaft, daß die Unschuldsvermutung nicht im
Grundgesetz steht, wie das in dem Interview behauptet wurde.

Manchmal stehen Dinge nicht explizit so im Gesetz, man muss sie herleiten: Der Grundsatz wird in Deutschland abgeleitet aus Art. 103 II GG, 6 II EMRK sowie aus § 261 StPO
http://de.wikipedia.org/wiki/In_dubio_pro_reo
Ggf. kannst du den Wikipedia-Artikel ja ändern.

die Polizei…). Es ist meine persönliche, private Meinung,
dass auch bei polizeilichen Maßnahmen im Rahmen der
Gefahrenabwehr hohe Maßstäbe angesetzt werden sollten.

Es gibt einen Unterschied zwischen U-Haft und vorläufiger
Festnahme.

Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen U-Haft und Ingewahrsamnahme durch die Polizei. Beide stellen jedoch einen Grundrechtseingriff dar und sollten daher nicht willkürlich verhängt werden.

Dass
man denjenigen Personen den Zutritt zum Stadtgebiet einer
Landeshauptstadt verwehrt, die die Eigenschaft „Fans von
Dynamo Dresden“ innehaben, reicht mir persönlich (und ich
weiß, dass ich damit ziemlich alleine stehe) nicht aus.

Die reine Eigenschaft „Fan von Dynamo Dresden“ dürfte auch
nicht ausgereicht haben.

In dem Urteil kann ich folgendes lesen: „Die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 07.03.2005, nach der den Fans des Fußballvereins 1. FC Dynamo Dresden das Betreten des Gebietes der Landeshauptstadt Saarbrücken von Freitag, dem 11.03.2005, 14:00 Uhr bis Samstag, dem 12.03.2005, 06:00 Uhr verboten war…“ (Seite 16). Kann ich dem nicht trauen? Einziger Fehler meinerseits, es waren nur 16 Stunden, nicht mehrere Tage, aber darauf kommt es nicht an.

Nein, muß er nicht. Die Kontrolle der Personalien stellt
schlimmstenfalls eine Lästigkeit dar. Da die Daten bei einer
einfachen Ausweiskontrolle weder gespeichert noch sonstwie
verarbeitet werden, ist das Geschrei für den Eimer.

Wenn es in der Realität bei Ausweiskontrollen bliebe, würde
ich hier keinen Beitrag schreiben. Nein, eine solche
Ausweiskontrolle kann ausreichen, um in die Kartei GS
aufgenommen zu werden. Es bringt nichts, dies zu bezweifeln,
wenn eine solche Vorgehensweise in der Realität gang und gäbe
ist.

Es bringt offensichtlich nichts, Dich vom Gegenteil überzeugen
zu wollen.

_Wie kommt man in die Datei GS?

Zum einen durch eine rechtskräftige Verurteilung in einem Strafverfahren, andererseits reicht hier auch schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens aus. Darüber hinaus liegt es im Ermessen der Polizei, ob ihrer Einschätzung nach sich eine Person an zukünftigen Gewalttaten beteiligen könnte. Es reicht z.B. eine Personalienfeststellung aus , wenn man zufällig neben einer polizeibekannten Person stand und vielleicht mit dieser sogar ein paar Worte gewechselt hat. Ferner wird man nicht darüber informiert, dass man in dieser Datei gespeichert wird. Auch gibt es keine automatische Löschung, sollte ein Strafverfahren die Unschuld einer Person beweisen._
Aus: http://www.onlinefanclub.de/Presse/freiebuerger.htm Die Vorgehensweise wurde niemals von der Polizei dementiert und es gibt zahlreiche Personen, die davon betroffen sind.

Es gab kein Urteil sondern eine Klageabweisung. Das ist ein
nicht unerheblicher Unterschied, ebenso wie zwischen
Grundgesetz und Strafgesetzbuch oder zwischen
Untersuchungshaft und vorläufiger Festnahme.

Dieses Urteil trägt die Überschrift " Urteil im Namen des Volkes". Ohne Jurist zu sein gehe ich mal davon aus, dass es sich bei diesem Urteil um ein Urteil handelt.

Du meinst mit einem friedlichen Fußballfest ohne nennenswerte
Ausschreitungen aber mit einer bombastischen Stimmung? Ja, das
kann einen schon mal abschrecken.

Wie man die Stimmung findet, das sei jedem selbst überlassen.
Aber all diese tollen Nachrichten sind doch keine
Rechtfertigung für diese Maßnahmen. Das klingt für mich wie
ein Totschlagsargument (Der Zweck heiligt die Mittel).

Du greifst Dir Einzelfälle heraus, die Du entweder nicht
vollständig durchschaut hast und/oder deren rechtlichen
Hintergrund Du offensichtlich nicht verstanden hast. Diese
Basis ist für eine Verallgemeinerung der Zustände in
Deutschland nicht ausreichend.

Da tust du der Polizei Unrecht, denn diese spricht selbst von einem systematischem Vorgehen. Zustände wie in Saarbrücken gab es zugegebenermaßen noch nicht in einem weit verbreitetem Ausmaß. Aber das Urteil hat diese Vorgehensweise legitimiert, solange die Behörden selbst die Situation als gefährlich einstufen. Da wird jemand zu seinem eigenen Richter.

Glaube mir, dass es zB
auch nicht wenige Juristen gab, die über das saarländische
Urteil nach näherem Hinsehen nicht begeistert waren.

Nur, daß es kein Urteil gab.

Sollten die Links von Maxet und mir nicht mehr funktionieren, kann ich dir gerne die PDF-Datei zuschicken.

Viele Grüße
Axel

Also das mit den stehenden Italienern soll beim Achtelfinale
geschehen sein. Es soll Beschwerden gegeben haben von
denjenigen Zuschauern, die ich abfällig als „konsumorientierte
Yuppies“ bezeichnen würde. Offenbar sind nicht alle so
standfest.

Naja, solange Du und ich nicht bei dieser Geschichte dabei waren, gibt es verschiedene Spielarten. Wer weiss, ob die Leute nur standen oder Transparente gehalten haben, die völlig die Sicht versperrten. Da kann man schon mal sauer werden, wenn man die Karten hatte und nichts sieht. Aber das ist nur eine Möglichkeit. Berichte darüber interpretiert natürlich jeder so, wie es am besten passt.

Offiziell bestätigt wurde das nicht. Bevor ihr das aber jetzt
als unglaubwürdig abstempelt, muss man sich vor Augen halten,
dass das Vorgehen gegen die Argentinier sogar von der FIFA
selbst bestätigt wurde. Da würde es mich nicht wundern, wenn
die Berichte in Bezug auf die Italiener auch stimmen.

Mich schon, sonst hätte man es hier ja auch bestätigen können, wenn man es an anderer Stelle schon getan hat. Ein Argument sowohl in die eine wie in die andere Richtung.

Sorry, das hatte ich noch vergessen, anzufügen. Ich frage mich
ja immer noch, bei welcher WM Du und der Autor des Textes
waren. Zumindest kann es nicht in Hamburg gewesen sein.

Ich war bei keiner WM. Bleibt die Frage, ob ich nicht doch
Kritik an der Vorgehensweise der Polizei aüßern dürfte. Vor
allem, weil Polizei, FIFA und Justiz stolz ihre Maßnahmen
präsentieren, damit die konsumorientierten
Yuppies kaufkräftigen Fußballneulinge ohne Angst in
die Stadien gehen können.

Ich denke, solange Du bei dem Spiel nicht warst, darfst Du durchaus die Polizei kritisieren. Allerdings musst Du damit leben, dass man es nur als bloße Effekthascherei beschreibt, solange Menschen wie ich, die vor Ort waren, einen völlig anderen Eindruck hatten als Du, der Du nicht vor Ort warst. Besagter HSV-Jahreskarteninhaber meinte nur, er hätte sich noch nie so sicher und entspannt im Stadion gefühlt.

Was ich allerdings nicht akzeptiere, ist die Tatsache, wie Du glaubst, die Fussballneulinge beurteilen zu können. Viele finden die Begeisterung toll und kriegen dadurch einen Zugang zum Spiel. Andere wollen nur feiern. Sollte man Deiner Ansicht nach erst mal Fussballwissen und mindestens 10 Bundesligakarten nachweisen? Kannst Du das?

Nur mal am Rande

Gruß

ALex

Ich behaupte ernsthaft, daß die Unschuldsvermutung nicht im
Grundgesetz steht, wie das in dem Interview behauptet wurde.

Manchmal stehen Dinge nicht explizit so im Gesetz, man muss
sie herleiten: Der Grundsatz wird in Deutschland abgeleitet
aus Art. 103 II GG, 6 II EMRK sowie aus § 261 StPO

Du sagst es selbst: Es steht in der StPO und nicht im Grundgesetz. Ist es eigentlich so schwer zu verstehen, was ich schreibe? Im Interview schafelt der Mann was vom Grundgesetz, was schlicht und ergreifend falsch ist.

Es gibt einen Unterschied zwischen U-Haft und vorläufiger
Festnahme.

Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen U-Haft und
Ingewahrsamnahme durch die Polizei. Beide stellen jedoch einen
Grundrechtseingriff dar und sollten daher nicht willkürlich
verhängt werden.

Passiert ja auch nicht.

Die reine Eigenschaft „Fan von Dynamo Dresden“ dürfte auch
nicht ausgereicht haben.

In dem Urteil kann ich folgendes lesen: „Die
Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom
07.03.2005, nach der den Fans des Fußballvereins 1. FC Dynamo
Dresden das Betreten des Gebietes der Landeshauptstadt
Saarbrücken von Freitag, dem 11.03.2005, 14:00 Uhr bis
Samstag, dem 12.03.2005, 06:00 Uhr verboten war…“ (Seite
16). Kann ich dem nicht trauen? Einziger Fehler meinerseits,
es waren nur 16 Stunden, nicht mehrere Tage, aber darauf kommt
es nicht an.

Ich blicke nicht mehr durch: Von welchem Urteil sprichst Du jetzt? Bisher ging es beim falschen Gebrauch des Wortes Urteil um die Abweisung der Klage des 16 Jahre alten Mädchens.

_Wie kommt man in die Datei GS?

Zum einen durch eine rechtskräftige Verurteilung in einem
Strafverfahren, andererseits reicht hier auch schon die
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens aus._

Wir sprachen von Ausweiskontrollen und nicht von eingeleiteten Verfahren.

Darüber hinaus

liegt es im Ermessen der Polizei, ob ihrer Einschätzung nach
sich eine Person an zukünftigen Gewalttaten beteiligen könnte.
Es reicht z.B. eine Personalienfeststellung aus , wenn
man zufällig neben einer polizeibekannten Person stand und
vielleicht mit dieser sogar ein paar Worte gewechselt hat.

Und wie oft kommt das bei umherstreunenden Passanten bzw. Unbeteiligten vor? Au, laß mich raten: Seit Beginn der WM ständig, richtig?

Es gab kein Urteil sondern eine Klageabweisung. Das ist ein
nicht unerheblicher Unterschied, ebenso wie zwischen
Grundgesetz und Strafgesetzbuch oder zwischen
Untersuchungshaft und vorläufiger Festnahme.

Dieses Urteil trägt die Überschrift " Urteil im
Namen des Volkes". Ohne Jurist zu sein gehe ich mal davon aus,
dass es sich bei diesem Urteil um ein Urteil
handelt.

Es ging um das 16 Jahre alte Mädchen. Da gab es eine Klageabweisung.

Glaube mir, dass es zB
auch nicht wenige Juristen gab, die über das saarländische
Urteil nach näherem Hinsehen nicht begeistert waren.

Nur, daß es kein Urteil gab.

Sollten die Links von Maxet und mir nicht mehr funktionieren,
kann ich dir gerne die PDF-Datei zuschicken.

Das ist kein Urteil sondern eine Klageabweisung. Ich darf zitieren:
Das Verwaltungsgericht wies damit die Klage einer 16-Jährigen ab, die sich wie viele andere weibliche Fans bei dem am 11.03.2005 stattfindenden Zweitligaspiel 1. FC Saarbrücken gegen 1. FC Dynamo Dresden vor dem Stadion vor Polizeibeamten ohne Angabe von Gründen in einer Kabine nackt ausziehen mussten.

Gruß,
Christian

Nochmal das Urteil im Original
Das Urteil:

http://www.fcc-supporters.de/pdf/Urteil_Verwaltungsr…