Das Beispiel mit René Adler und dem lächerlichen Elfmeter für Stuttgart zeigt die Schwächen des Videobeweises. Man glaubt(e), durch Kameras könne man alles sehen. Dabei führt der Videobeweis dazu, dass man eben gerade nicht die Gesamtsituation betrachtet.
Schon beim unberechtigten Bayern-Elfmeter am ersten Spieltag hatte sich gezeigt, dass der Videoschiedsrichter nur darauf achtet, ob der Spieler „getroffen“ wird. Mini-Berührung reicht aus. Ob das jedoch auch dafür ausreicht, dass der Spieler fällt, fällt unter den Tisch. Der Stuttgarter Spieler nutzte das aus. Ebenso wird nicht beachtet, wo der Ball ist, also ob das vermeintlich Foul überhaupt eine Torsituation verhindert hat. So kam Bayern gegen LEV zum Elfmeter.
Manche Situationen, wie beim Hoppenheimer Tor gegen LEV, kann auch die Kamera nicht eindeutig erfassen. Daher: Pro Tatsachenentscheidung. Außer bei der Torlinientechnologie, die sich bewährt hat. Aber da geht es eben nur um harte Fakten (war der Ball technisch gesehen hinter der Linie) und nicht um viel komplexere Spielsituationen einschließlich Schauspieleinlagen der Herren Lewandowski & Co.