Die Störchin macht Werbung für ein Buch! Geht es noch dümmer?

Hallo Jünger der Apokalypse!

Beatricks will ein Buch verbieten lassen. Jetzt werden es alle kaufen.

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2017/03/Von-Storch-will-AfD-Buch-verbieten-lassen.html

Wer ständig lügt, kann wohl die Wahrheit schwer ertragen.

Gruß, Hans-Jürgen Schneider

Ja, mitunter frage ich mich das auch. :confused:

Es ist das gute Recht von der Storch, den Vertrieb und Handel untersagen lassen zu wollen. Es wäre definitiv nicht das einzige Buch, dass so auf der Strecke bleibt.

Nun wird sie eben ein Gericht finden müssen, dass eine einstweilige Verfügung erlässt. So what? Leben wir nun in einem Rechtsstaat oder gilt der nicht mehr, wenn es um AfDler geht?

Und bislang geht es nur um eine Abmahnung.

Ob nun die Ex von Kachelmann ihn abmahnt, weil ihr Name in seinem Buch genannt wird oder die Eltern der „Popliteratin“ die Veröffentlichung eines Buches untersagen lassen wollen.

„Rechte stoppen“ sollte man nicht zu wörtlich auffassen. :smirk:

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Hallo Hans-Jürgen!

Besagtes Buch hätte ich - wenn überhaupt - allenfalls zufällig entdeckt. Jetzt will ich wenigstens einmal querlesen. Außerdem hab’ ich was Neues gelernt. Auf die Ausrede „mit der Maus abgerutscht“ wäre ich von allein nie gekommen.

Gruß
Wolfgang

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Jo. Aber nur weil sie dazu das Recht hat, ist es deshalb noch lange nicht auch sinnvoll oder klug, wenn sie es das versucht.

:paw_prints:

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Allerdings ist es auch nicht automatisch dumm. Schon gar nicht so dumm, dass die (Schein)frage aus dem Titel des UP „berechtigt“ wäre.

Auch der Kohl und Schröder haben schon abmahnen und prozessieren lassen. Womit ich allerdings nicht implizieren möchte, dass Storch die nächste Kanzlerin wird. :joy:

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Hallo Vdmaster,

Du hättest das an ihrer Stelle nicht getan!

Wenn ich Dich richtig einschätze.

Gruß, Hans-Jürgen Schneider

Dein Link gibt letztlich nicht viel über die monierte Textstelle wieder. Die Info über die Abmahnung kam vom angeschriebenen Verlag.

Ist klar, dass die so ihre Verkaufszahlen auch ein bisschen pushen wollen. :smirk:

Es geht um eine Textstelle, die unter anderem das Zitat enthält: „Wird es doch einmal eng für sie, wie im Streit um den Schießbefehl auf Frauen mit Kindern an der Grenze, dann ist sie eben ‚mit der Maus abgerutscht‘. Sie hält sich nur an die Regeln, die gerade passen. Die anderen werden notfalls passend gemacht.“

Da würde mich eben die gesamte Textstelle interessieren. Denn allein die Behauptung, sie hielte sich nur an die Regeln, die gerade passen oder wäre dann eben (erneut) mit der Maus ausgerutscht, könnte wohl kaum beanstandet werden. Jedenfalls wäre es IMHO/IANAL nicht ausreichend für eine Veröffentlichungsverbot.

Ich glaube aber, dass der Verlag selbt nicht geneigt wäre, der Gegenseite (in der öfftl. Diskussion) Munition zu lieferen. Möglicherweise ergibt sich aus dem Kontext selbst nämlich schon ein anderes Bild, als im „unter anderem“.

Und darum geht es: Auf Seite 70 von „Angst für Deutschland“ schreibt Autorin Amann: „Von Storch hat für kritische Journalisten, politische Gegner oder Tortenwerfer nur ein spöttisches Lächeln übrig. Sie findet sie so amüsant wie die wild durcheinander krabbelnden Kellerasseln unter einem umgedrehten Stein. Wird es doch einmal eng für sie, wie im Streit um den Schießbefehl, dann ist sie eben ,mit der Maus abgerutscht’. Sie hält sich nur an die Regeln, die gerade passen. Die anderen werden notfalls passend gemacht.“

Das ist schon etwas knackiger in der Formulierung.

Ich würde mich ja freuen, wenn es tatsächlich zum Prozess käme, weil in dessen Verlauf wahrscheinlich einmal gerichtsfest aufgelistet würde, wie genau der Verlauf des damaligen „Chats“ (oder wie man das auf der entsprechenden Blattform auch immer nennen mag) war.

Scheinbar ist noch gar nicht genau bekannt, wie Storch konkret argumentiert (also was sie bemängelt).

Ich kann also weder guten Gewissens sagen, dass ich oder dass ich nicht ebenfalls gegen das Buch vorginge, falls ich betroffen wäre. Bislang ist mein Blutdruck jedenfalls nicht beeinträchtigt.

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Hallo,

die tägliche Portion Hetze?

Gruß
Tycoon

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Hallo Vdmaster,

es geht um das Zitat „mit der Maus ausgerutscht“. Angeblich hat Storchi diese Worte nie verwendet.

Gruß, Hans-Jürgen Schneider

Da hast Du wohl etwas mißverstanden. Lies doch einfach noch einmal die Links.

Der (angemahnte) Verlag hat sich mit den Medien in Verbindung gesetzt, nicht die Storch. Daher müssen sich die Medien (bislang) auch auf die Informationen beschränken, die der Verlag vorfiltert. In einem sich u.U. anbahnenden Rechtsstreit gehört es zur Natur der Sache, dass Seite A die Dinge hervorhebt, die an dem Vortrag der Seite B hirnrissig/unsachlich erscheinen, um vor Gericht besser dazustehen. B macht es mit A natürlich ebenso.

Wieso hat nun der Verlag überhaupt die Medien informiert, anstatt den Vorgang ggf. unter Einschaltung von Anwälten in aller Stille abzuarbeiten? Natürlich, um Öffentlichkeit herzustellen, einen Skandälchen bewusst zu erzeugen. Denn das fördert nun einmal bekanntermaßen die Verkaufszahlen. Je mehr die Emotionen hochfliegen, desto mehr wird es später im Geldbeutel klimpern.

Wir wissen aber gar nicht, ob Storch nur wg. dem angeblichen Mausrutscher Rechtsmittel bemühen will oder dies nur ein Punkt von u.U. mehreren ist.

Daher können wir in aller Ruhe abwarten, wie sich die Sache konkret weiterentwickelt. Ich persönlich wäre ja für einen Prozess. Aber - wie ich bereits ausführte - nicht weil ich ihn für unbedingt notwendig inn der Sache erachte, sondern weil er meine Neugier über den damaligen Vorgang evtl. befriedigen könnte.

vdmaster

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So ist es. Ich finde es gut, dass von Storch die Sache aufarbeiten will. Und danke auch dir, dass du es hier thematisierst.

Wir haben es gerade an der angeblichen Alternativlosigkeit der Grenzöffnung 2015 gesehen: Jede politische Lüge wird irgendwann mal rauskommen. So ist es auch bei der Sache, als man der AfD in gezielter Täuschungsabsicht einen „Schießbefehl“ andichten wollte. Stattdessen sehen wir an den hilflosen Versuchen, die viel zu lange und unübersichtliche EU-Außengrenze zu schützen, dass die Forderung der AfD nach Wiedereinführung der nationalen Grenzsicherung mehr als berechtigt ist.

Die AfD hat als einzige unter den demokratischen Parteien erkannt, dass Deutschland nur wirkungsvoll die eigenen, nationalen Grenzen sichern kann. Ansonsten begibt man sich in die Abhängigkeit anderer Staaten und von Faktoren, die man nicht selbst beeinflussen kann. Im Übrigen wird die Wiederherstellung der Souveränität über die eigenen Grenzen die anderen EU-Staaten zwangsläufig dazu bringen, das gleiche zu tun. Die Fahrt wird dann nicht ins Aufnahmelager, sondern zurück aufs afrikanische Festland gehen. Das wird auch die Anreize senken, dass noch mehr Menschen emigrieren.

Die AfD steht offen für diesen Weg, an dem alle anderen Parteien langfristig nicht vorbeikommen werden. Indes ist das Gerede um irgendeinen Schießbefehl Unsinn. Man kann diese Maßnahme - und das hat die AfD oft genug betont - auf Basis der bestehenden Gesetzeslage hinsichtlich dieses Aspektes umsetzen. Der Beweis ist leicht zu finden (§ 11 Abs. 1 UZwG):

§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst

(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

Die bestehende Rechtslage unter Beachtung der dazugehörigen Literatur und Präzedenz-Rechtsprechung ist somit reaktivierbar, eine Änderung ist nicht erforderlich. Schlimm ist die Kampagne, mit der der AfD in bewusster Weglassung dieses Umstandes die Forderung nach einer Gesetzesverschärfung untergejubelt werden sollte.

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Hallo,

Du bist also dafür, dass auf Kinder geschossen wird, weil die Rechtslage das (Deiner Meinung nach) hergibt?

Gruß, Hans-Jürgen Schneider

Ich unternehme hier mal den (wahrscheinleich scheiternden) Versuch der Vermittlung.

Der gezielte Einsatz der Schusswaffe gegen Kinder (Personen unter 14) ist nach § 12 (aus Ultras Link) untersagt. Allerdings darf - unter gewissen Voraussetzungen - auf eine Menschenmenge geschossen werden. Hierbei spielt es dann keine Rolle mehr, ob sich in dieser Menschenmenge auch Kinder befinden.

Und bei den ganzen Überlegungen, die zur Diskussion standen, nachdem Petry in einem Interview den Schusswaffeneinsatz - völlig zurecht - als ultima ratio gegen Grenzverletzer nannte, sollte man immer auch eine Fallkonstruktion mitliefern, bevor man im Nebel stochert.

Denn sonst gehen die einen davon aus, dass gerade tausend Menschen die abgeriegelte Grenze unter Einsatz von Pflastersteinen, Eisenstangen und Molotowcocktails stümen und die anderen davon, dass gerade zehn Frauen mit Kleinkindern auf dem Arm die nicht abgeriegelte Grenze friedlich passieren wollen.

Zwei Konstellationen, die unterschiedliche Mittel rechtfertigen können. Im einen Fall reicht Ansprache und bloßes Festhalten, im anderen heftigere Zwangsmittel. Ja, zu denen könnte im Falle eines Falles auch der Einsatz von Schusswaffen zählen. Stets mit dem Ziel „angriffs- oder fluchtunfähig zu machen“. Und damit ist nicht etwa die Flucht nach D gemeint, sondern die vor evtl. Strafverfolgung (vgl. wieder § 10).

Wie wenig staatliche Zwangsmittel tatsächlich eingesetzt werden mussten, konnte man übrigens in Idomeni gut beobachten.

vdmaster

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Hallo,

typisch Streisand-Effekt.

Dazu habe ich heute morgen zufälllig das gelesen:http://meedia.de/2017/03/23/ein-richtiger-loser-vorname-afd-politiker-bernd-hoecke-wird-zum-running-gag-der-medien/

Besonders gefällt mir der Hashtag: #luegenpresseundspassdabei

Aber im Ernst, manchmal ist ‚kein Kommentar‘ einfach die bessere Politik.

Grüße
Siboniwe

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