Ja, ist es, weil es mal wieder mehr als deutlich zeigt, dass du von Dingen, die keinesfalls irgendwie geheim gehalten oder verschwiegen werden, und über die in diesem Land jeder frei reden und daran Kritik üben kann, ohne dafür Strafe fürchten zu müssen, offenbar so gar nichts mitbekommen hast, gleichzeitig hier aber immer so tust, als ob du und deine Spießgesellen hier die einzigen wären, die täglich neue Skandale, Verschwörungen und Geheimnisse in diesem „furchtbaren“ Land aufdecken würden.
Und BTW: Es muss auch in einem Rechtsstaat keineswegs alles per Gesetz geregelt werden. Es gibt auch jede Menge Dinge unterhalb eines Gesetzes, mit denen man Detailfragen sauber lösen kann. Seien es Verordnungen, Geschäftsordnungen, Anweisungen, … Aber auch davon scheinst du noch nie etwas gehört zu haben.
Und selbstverständlich sind die Kriterien, nach denen die Teilnahme an Pressekonferenzen, Flügen der Regierung, … geregelt werden jederzeit gerichtlich überprüfbar. D.h. wenn Du meinst, dass du unbedingt mitgenommen werden müsstest, dann stell einen Antrag, lass ihn zurückweisen (inkl. Nennung der angewendeten Vorschriften), und klage dagegen vor dem Verwaltungsgericht, wenn du keine Lust hast, dir diese Regularien vorher zu besorgen (und ich habe gerade auch keine Zeit und Lust sie herauszusuchen/beim Bundespresseamt nachzufragen, dass musst Du schon selbst tun, wenn sie dich tatsächlich interessieren, wovon ich ohnehin nicht ausgehe, weil es dir immer nur ums skandalisieren und nie um Inhalte geht).
Spätestens vor Gericht muss die Regierung dann detailliert belegen, nach welchen Kriterien sie die Teilnehmer ausgewählt hat, und warum du diese nicht erfüllt hast. Und dann wird das Gericht klären, ob diese Kriterien nachvollziehbar und fair waren, und ob du danach zurecht ausgeschlossen werden durftest, oder ob man andere Kriterien hätte anwenden müssen, und ob du nach denen dann hättest mitfliegen dürfen. Und wenn dir die Entscheidung dann nicht passt, kannst du Rechtmittel einlegen, Und wenn Du meinst durch die Entscheidung in deinen Grundrechten verletzt zu sein, kannst du damit auch vors BVerfG gehen.
Und dabei trägst du keinerlei Risiko, dass dich irgendwann man Leute in Leder-Trenchcoats besuchen, und heimlich still und leise ohne jegliches rechtsstaatliches Verfahren in ein KZ stecken, dich da foltern und umbringen. So ist das in einem Land, in dem es gerade eben keine Willkürherrschaft gibt, sondern jedermann der Weg zu den Gerichten frei steht, und es auch klar definierte Rechtswege gibt, und Verwaltung ihr Handeln immer nachvollziehbar erklären muss.