Die Verpflichtende / die Verpflichtete

Hallo!

Gibt es tatsächlich diese Wörter? „Die Verpflichtende“ und „die Verpflichtete“?

In einem Vertrag wird die Verpflichtete von einer Verpflichtenden zur Einhaltung gewisser Ordnung verpflichtet. Was könnte ich noch statt „die Verpflichtende“ und „die Verpflichtete“ verwenden bzw. schreiben?

Danke sehr

Das sind in der Rechtssprache die üblichen und richtigen Begriffe. Die müssen einem Nichtjuristen nicht unbedingt bekannt sein und dürfen dem auch gerne eigenartig vorkommen. Aber da sie juristisch richtig und eindeutig sind, sollte man sie auch nicht durch andere Begriffe ersetzen.

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und gibt es Begriffe, die nicht juristisch sind und dieselben Bedeutungen haben?

Grüße

Es gibt je nach Kontext die Möglichkeit, die Vertragspartner konkreter zu benennen - abhängig davon, wer von ihnen den anderen wozu verpflichtet. Also z.B. „Wohnungsgeber“ oder „Vermieter“, wenn es um die Verpflichtung geht, die Wohnung in einem bestimmten Zustand zur Verfügung zu stellen, oder „Mieter“, wenn es um die Verpflichtung geht, sie in einem bestimmten Zustand zu hinterlassen usw. usw.

  • seltene Ausnahme von der Grundregel, immer zum nächst allgemeineren Begriff vorzugehen, wenn beim Übersetzen ein Begriff nicht 1:1 in der Zielsprache existiert.

Schöne Grüße

MM

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Hallo!

es geht in diesem konkreten Fall um eine Abwerbung einer Mitarbeiterin durch eine andere Firma. Die Anzuwerbende wehrt sich dagegen und sagt, es wäre doch unfair, das Angebot anzunehmen, da man sich zuerst bei der ersten Firma verpflichtet hat. Sie sagt:
Ich habe mich bei der ersten Firma verpflichtet und das wäre unfair von mir, einer Verpflichteten, gegeüber der ersten verpflichtenden Firma.

Grüße

Servus,

da ließe sich ganz konkret das Arbeitsverhältnis als „Begriffsgeber“ hernehmen: Die Verpflichtete ist dann Mitarbeiterin, Angestellte, Arbeitnehmerin oder sowas, und der Verpflichtende ist Arbeitgeber oder Dienstherr.

Schöne Grüße

MM

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Ups, oben schriebst Du zunächst von einem Vertrag, jetzt geht es hier eher um eine Sachverhaltsdarstellung und in dieser sind die Begrifflichkeiten voraussichtlich (ohne weiteren Kontext nicht abschließend zu beantworten) nicht sinnvoll anwendbar. Denn hier geht es offenbar um eine von der AN gesehene moralische Verpflichtung und nicht um eine Verpflichtung im rechtlichen Sinn. D.h. rein rechtlich ist die AN voraussichtlich nicht verpflichtet beim ursprünglichen Arbeitgeber zu bleiben, sie möchte aber aus einer moralisch empfundenen Pflicht nicht abwerben lassen, weil - so vermute ich hier mal - man gerade erst den Vertrag beim anderen AG unterschrieben hat und dessen Vertrauen nicht enttäuschen will.

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