Die versteckte Ungerechtigkeit der Rente

Aber auch ein Solidarsystem: Der Rentenanspruch steigt anfangs schnell an und geht dann in eine flache Kurve über, fast asymptotisch mit den Beitragsjahren.
Udo Becker

Hallo,

sobald Frauen gleiche Löhne für gleiche Arbeit bekommen und die Kleinkinderziehung inc. dafür nötiger Berufspause in gleichem Maße von beiden Geschlechtern geleistet wird kann man darüber diskutieren.

Vorher nicht.

Gruß,
Paran

Ich erinnere mal ganz böse an die Zeiten, in denen berufstätige Frauen ihre reguläre Altersrente 5 Jahre vor Rentenberechtigung der Männer (mit 60 statt mit 65) hatten.
Das war eine Nachkriegsfolge und Anerkennung der Leistung von Frauen in schwierigen Zeiten bei durchaus nicht ausgeprägter Gleichberechtigung. In Deutschland ist aber nicht mehr 'nach Krieg"". Den Frauenvorteil gibt es nicht mehr. Wenn bei einer Versicherung auf der Basis von eingezahlten Beiträgen ab einem bestimmten Termin eine Rente gezahlt wird, kann diese sich gerechtigkeitshalber nur auf die Beiträge beziehen, und nicht auf die im Einzelfall ja sehr unsichere Lebensdauer nach Eintritt des Rentenbezugs. Das ist dann halt persönliches Risiko .Egal ob Du Mann oder Frau bist.
LG
Amokoma1

Es sind gerade mal 6 % und es ist nicht bewiesen, dass die Frauen genauso viel in dem jeweiligen Job tun wie Männer (unbezahlte Überstunden, Reisetätigkeiten, Performance, uvm.).
Uber zahlt z.b. nach Fahrten und in der Statistik verdienen Männer mehr als Frauen. Die haben untersucht warum es so ist - Ergebnis war, dass Männer schneller fahren als Frauen was mehr Kohle reinbringt.
Ich denke der Markt ist hier effizient und zahlt das Richtige, sonst würden Firmen nur Frauen einstellen weil es für die billiger wäre bei gleicher Leistung.

Das führt doch dazu, dass mehr Leute schwarz arbeiten und nicht ins Rentensystem einzahlen würden. Außerdem wird Leistung gar nicht honoriert.

Natürlich rechnen die Rentenversicherer damit.

Für die Berechnung der Lebenserwartung gibt es eine neue Rechenbasis. Entwickelt wurde die neue Formel wie gewohnt vom Beratungsunternehmen Heubeck. In der Richttafel RT 2018 werden zum ersten Mal sozioökonomische Faktoren berücksichtigt.

Heubeck gab an, dass die neue Richttafeln RT 2018 so beschaffen sind, dass damit die Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach steuerlichen, handelsrechtlichen und internationalen Grundsätzen erfolgen kann. In der Richttafel wird erstmals berücksichtigt, dass Arbeitnehmer mit einem höheren Alterseinkommen auch eine höhere Lebenserwartung haben – so aktuelle Forschungsergebnisse. Die Berücksichtigung erfolgt durch einen pauschalen Abschlag auf die beobachteten Sterblichkeiten. Das Unternehmen geht davon aus, so Dr. Richard Herrmann, Vorstand der Heubeck AG, dass das Bundesfinanzministerium die neuen biometrischen Rechengrundlagen für die steuerliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen anerkennt. Mit einem entsprechenden BMF-Schreiben wird vor der nächsten Bilanzsaison gerechnet.

Gruß
F.

Da geht es um die Sterbetafeln, die Grundlage insbesondere der Berechnung der Pensionsrückstellungen von Unternehmen sind, die Pensions-/Versorgungszusagen erteilt haben. Mit der Kalkulation von individuellen Versicherungsbeiträgen hat das erst einmal nichts zu tun.

In dem Link schon, aber um den Link an sich gehts ja nicht.

Du hast geschrieben, dass sich private Rentenversicherer nicht auf solche Daten stützen würden. Und das ist eben falsch, da einerseits die Richttafeln solche Daten einfließen lassen (siehe mein Link), anderseitsvon privaten Versicherern z.B. für die Leibrentenfaktoren/Barwertermittlungen solche Richttafeln herangezogen werden (selbst erlesbar).

Ganz konkretes Beispiel zum Abschluss:
Mein Vater hat sich per Einmalzahlung eine Leibrente gesichert.
Da wurde eine Lebenserwartung ermittelt, und zwar geschlechtsspezifisch die für Männer.
Daran war dann die Höhe der monatlichen Rente geknüpft.
Wäre ohne Berücksichtigung des Geschlechts die allgemeine Lebenserwartung verwendet worden, wäre die monatliche Rente für ihn niedriger ausgefallen.

Mein Vater ist ca. ein Jahr vor dem Ablauf seiner statistischen Lebenswertung verstorben, weshalb ich den Differenzbetrag zwischen den ausgezahlten Renten und seiner damaligen Einmalzahlung „geerbt“ habe.

Und wenn es so etwas, das es bei privaten Rentenversicherung längst gibt, in der Gesetzlichen Rentenversicherung auch gäbe, dann wäre verhindert, dass die Gesetzliche Rentenversicherung diesen Mechanismus der Umverteilung von unten nach oben beinhalten würde, wie ihn der im UP verlinkte Artikel anschaulich aufzeigt.

Gruß
F.

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Die Sterbetafeln dienen der Berechnung der Pensionsrückstellungen, sind also vor allem von buchhalterischer Bedeutung. Bei privaten Rentenversicherungen gehen die auch in die Beitragsgestaltung mit ein, aber individuell zählen nur Alter und Geschlecht. Da wird nicht nach Ausbildung, Wohnort o.ä. gefragt.

Bei der gesetzlichen Rente gibt es die Hinterbliebenenrente und zwar ganz unabhängig davon, ob jemand zu früh oder zu spät gestorben ist und ganz unabhängig vom sozialen Status. Da diese für Kinder nur bis zum 18. bzw. 27. Lebensjahr ausgezahlt wird, profitieren davon natürlich auch vor allem Menschen, die bzw. deren Eltern zu früh gestorben sind - also wieder die unteren sozialen Schichten. Genauso kommt man in den Genuß der sog. Mütterrente auch nur dann, wenn man nicht schon den Höchstsatz bekommt.

Am Ende läuft es darauf hinaus, daß das Leben einfach ungerecht ist - vor allem, wenn man stirbt. Oder anders: Gerechtigkeit liegt im Auge des Betrachters.

Gruß
C.

Eben!
Sag ich doch.

Aber eben immerhin schon das Geschlecht, das ja das Thema des UP ist.

Die neue Version der Heubeck-Tafeln hat seit letztem Jahr auch weitere sozioökonomische Daten aufgenommen. Für welche Zwecke die künftig benutzt werden, wird sich noch zeigen.

Bei privaten Rentenversicherern ist es halt so, dass diejenige Klientel, die private Rentenversicherungen abschließt, tendentiell eher zu den „Spätablebern“ gehört, so dass da der Markt an beitragsgünstigen Frühableber-Renten überschaubar bleiben dürfte.

Bei der Gesetzlichen Pflichtversicherung ist das aber anders. Da erhalten die einkommensschwachen statistischen Frühableber keine niedrigeren Beiträge oder höheren Renten - sondern werden zu Gunsten der einkommensstarken Spätableber beschissen. Ums mal stark zuzuspitzen.

So ähnlich habe ich es in meiner Antwort an den UP ja auch formuliert.
Dennoch ist „Gerechtigkeit“ v.a. das, was man politisch durchsetzen will oder kann.
Diesem Thema mag sich halt keine Partei annehmen.

Gruß
F.

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Ich hab da was:

Das klingt pauschal wie „alle Hartz-IV-ler sind faul und arbeitsunwillig“.
Weshalb sollte sich über Jahrzehnte an Lebensarbeitszeit signifikant mehr - wenn nicht gar durchweg - Schwarzarbeit einstellen?

  1. Die Höhe des Honorars einer „Leistung“ ist in fast allen Berufen und Berufsgruppen grundsätzlich umstritten, und löst nur sinnlose Gerechtigsdebatten aus, auch bei der Altersversorgung. Ist daher zu vermeiden bzw. auszuklammern.
  2. Die Möglichkeit, bei besserem Einkommen zusätzliche Vorsorge zu treffen = Anreiz hatte ich doch genannt.

awM

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Ich schreibe nicht, dass „alle“ Leute schwarz arbeiten würden.
Und dass „mehr“ Harz4er faul und arbeitsunwillig als Arbeiter sind, würde ich unterschreiben.

Nö. Es ist ein Umlagesystem. Mehr als die Hälfte der Einzahler bekommt doch gar nichts raus.