Hallo zusammen,
ich habe diesen Artikel gelesen, wo es darum geht, dass ärmere Menschen früher sterben und somit weniger von der Rente bekommen als reichere Menschen, deswegen sollten die höhere Rente bekommen als sie einbezahlt haben.
Jetzt ist es so, dass Männer 5 Jahre früher sterben als Frauen. Wäre also auch hier nicht gerecht, dass die Männer auch höhere Rente bekommen oder 5 Jahre früher in die Rente gehen? Das würde man natürlich mathemanisch genau ausrechnen und entsprechend Renteneintritt Zeitpunkt regelmäßig anpassen.
Und wie ungerecht ist es erst wenn man kurz nach renteneintritt stirbt und allein lebt (also nicht mal Hinterbliebenenrente anfälllt) !
Das kann man so nicht ausgleichen. Überlege mal, müsste man dann nicht auch Geld zurückfordern wenn ein statistisch „Frühsterber“ sich bester Gesundheit erfreut und lange lebt ?
Es ist und bleibt eine Versicherung. Höhe der Leistung hängt von Beitragshöhe und Dauer ab.
MfG
duck313
Und wie ungerecht ist es erst wenn man kurz nach Renteneintritt stirbt und allein lebt (also nicht mal Hinterbliebenenrente anfälllt) !
Das kann man so nicht ausgleichen. Überlege mal, müsste man dann nicht auch Geld zurückfordern wenn ein statistisch „Frühsterber“ sich bester Gesundheit erfreut und lange lebt ?
Es ist und bleibt eine Versicherung. Höhe der Leistung hängt von Beitragshöhe und Dauer ab.
MfG
duck313
Ich gebe dir Recht, nur es darf dann keine Debatte geführt werden, welche ich in dem Link angegeben habe, da ist nämlich das Gleiche.
Eine Gerechtigkeitsdiskussion auf dieser Ebene ist nicht sinnvoll.
Beatrix
Mei, „gerecht“ … die Rente in einem Land wie Deutschland ist zu einem guten Teil ein Ding, das nach politischen Gesichtspunkten zusammengebastelt wird. Da ist „Gerechtigkeit“ immer nur das Lieblingsargument, aber kann nie ein sinnvoller Gesichtspunkt sein, weil die einen das für „gerecht“ halten und die anderen „dies“.
Natürlich hat der Artikel recht, dass man da eine wenig diskutierte Umverteilung unten->oben sehen kann, aber man kann sie nicht isoliert diskutieren von den ganzen anderen Umverteilungen unten->oben, aber auch auch oben->unten.
Gleiches gilt für deinen Punkt der Umverteilung Mann->Frau.
Die wird natürlich noch weniger diskutiert.
Auch die ganzen anderen „Ungerechtigkeiten“ im Rentensystem:
Die -je nach Perspektive- zu geringe oder zu üppige Honorierung von Erziehungszeiten etwa, oder die -je nach Perspektive- gerechterweise oder ungerechterweise fehlende Bedürftigkeitsprüfung bei der aktuell diskutierten Grundrente der SPD.
Oder auch der un-/gerechte Versorgungsausgleich bei Scheidungen.
Usw.
Die Rente ist ein unerschöpfliches Meer an „Un-/Gerechtigkeiten“.
Anderer Aspekt: wenn man den Vorhersagen der Demographen glauben darf, dann wird sich dieser Lebenswerwartungs-Unterschied der Geschlechter schon in den nächsten beiden Generationen ziemlich verringern. Die typisch „männlichen“ Risikoberufe werden weniger bedeutsam und sicherer, Männer lernen mehr, auf ihre Gesundheit zu achten usw. Bei den Jüngeren rauchen inzwischen fast genauso viele Mädchen wie Jungen, beim Alk holen die Frauen hoffentlich auch auf.
Es ist ja, und das erscheint mir ein wesentliche Punkt bei deiner Threadfrage, es ist ja kein (oder bestenfalls nur ein kleiner) biologischer Unterschied anzunehmen, der die Frauen älter werden lässt als die Männer, sondern ganz deutlich ein soziokultureller, also einer, der auf so etwas wie „freien Entscheidungen“ beruht (Rauchen, Alkohol, fettes Essen, Risikoverhalten, Präventionsverhalten), zumindest auf der gesellschaftliche akzeptierten Fiktion der „freien Entscheidung“ (da natürlich -zumindest im Brett Sozialwissenschaften- klar ist, dass diese „freien Entscheidungen“ in Wahrheit mit „frei“ wenig zu tun haben, sondern ganz deutlich milieu- und schichtspezifisch sind).
Gruß
F.
Deswegen sollte man schon aus purer Nickligkeit spätestens ein Jahr vor geplantem Renteneintritt heiraten. Wenn man in der einheimischen Bevölkerung nicht schnell genug fündig wird, läßt sich im Osten/Südosten bestimmt etwas arrangieren, auch wenn da natürlich einige ausländerrechtliche Untiefen zu umschiffen sind. Aber wo ein Wille ist, den Sozialstaat um ein paar Euro zu erleichtern, findet sich bekanntlich auch ein Weg und sei er noch so steinig und illegal.
Das Problem ist, daß man solche Rechnungen nur über eine hinreichend große Grundgesamtheit sinnvoll durchführen kann und nicht für Einzelpersonen. Wenn dem nicht so wäre, könnte man Fahrradhelme, Sicherheitsgurte, Waffengesetze, Aufzugsbremssysteme, Sicherheitsglas, Geschwindigkeitsbeschränkungen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, Beipackzettel für Medikamente - ja im Prinzip sogar die gesamte Medizin - tutti kompletti abschaffen, weil ja jeder (erst bzw. genau) nach Erreichen der statistisch ermittelten Haltbarkeit in die Grube führe.
Aufteilung in Männer und Frauen ist doch große Grundgesamtheit. jeweils über 41 Mio
Aber die Rente wird individuell ausgezahlt und nicht an eine Grundgesamtheit von allen Männern oder allen Frauen. Was machst Du denn, wenn ein Mann vor dem Erreichen des Rentenalters stirbt? Die Rente für alle anderen Männer erhöhen? Was ist, wenn eine Frau vor ihrem Ehemann stirbt? Bekommen dann alle Männer weniger Rente oder nur der Witwer? Oder bekommen alle Männer weniger, aber der Witwer mehr?
Das Konzept taugt für nicht mehr als eine Büttenrede und selbst da muß man ja inzwischen vorsichtig sein, was man von sich gibt.
Aber das ist doch gar kein Problem.
Man könnte z.B. absolut problemlos anhand der beiden Großkriterien „Schichtzugehörigkeit und Geschlecht“ die statistisch erwartbare Rest-Lebenserwartung eines Menschen erfassen und als Faktor entweder in die Beitragszahlungen, in den Rentenanspruch oder auch ins Renteneintrittsalter einfließen lassen, wenn der politische Wille dafür gegeben wäre.
Gruß
F.
Und wenn man drüber ist, kommt der Chappy, der Vollstrecker.
Und weil das Konzept so hervorragend funktioniert hat, haben wir nun die Unisex-Tarife in den gesetzlichen Krankenversicherungen. Außerdem stellt sich die brisante Frage, nach wie vielen Geschlechtern getrennt willst Du die Berechnungen überhaupt durchführen willst? Nach nur zwei? Undenkbar. Nach dreien? Kommt mir auch noch ein bißchen wenig vor. Und was ist, wenn einer das Geschlecht wechselt? Nach allem, was man so hört, ist das ja heute der Normalzustand. Muß der dann - je nachdem - nachzahlen oder mit dem Rauchen anfangen?
Der Sache wird man in diesem Jahrtausend nicht mehr Herr.
Ne, es wird nicht auf Einzelperson runtergerechnet, sondern auf Gesamtheit. Wie z.b. Rente nach 45 Berufsjahren, Mütterrente oder vorgeschlagene höhere Rente für Wenigverdienende (weil sie statistisch kürzer leben, genau so wie die Männer)
Das zeigt, sorry, dass du das Thema entweder tatsächlich nicht verstehst oder, warum auch immer, nicht diskutieren willst.
Ach was!
Sämtliche Festsetzungen in den Bereichen Steuern und Sozialversicherungen sind „willkürliche Festsetzungen“, die natürlich allesamt in Dauerschleife hinterfragt werden können, aber auch als willkürliche Festsetzungen wunderbar funktionieren.
Z.B. aktuell die diskutierte Grundrente der SPD:
- Warum 10% über dem regionalen Grundsicherungsbedarf und nicht 8,9, 11 oder 12?
- warum sollen die Regionen so voneinander abgegrenzt werden und nicht anders?
- Warum 35 Jahre und nicht 33, 34, 36 oder 37?
Usw.
Es wird, wie immer, eine politische Einigung gesucht und dann wird, mit all diesen Willkürlichkeiten, ein Gesetz erlassen, das nicht stante pede vom BVG kassiert wird.
Das wäre bei einem „schicht- und geschlechtsspezifischen Korrekturfaktor“ kein bisschen anders wie bei jedem anderen Gesetz in diesem Bereich.
Für die SPD wäre das m.E. übrigens ein echtes Winner-Thema.
Gruß
F.
Diskussion vor dem Wahltermin
zum naechsten Wahltermin
jedenfalls erst nach dem uebernaechsten Wahltermin
Die Politik braucht solche Profis, die Zeitenabstimmung ist nicht einfach.
Ich nehme den Vorschlag nicht ernst und verhalte mich entsprechend. Und das aus ganz vielen Gründen. Der erste Grund ist, daß Schichtzugehörigkeit überhaupt nicht zu definieren ist - jedenfalls nicht so, daß für Schichten auch nur ansatzweise trennscharf Lebenserwartungen ermitteln könnte. Die Der zweite Grund ist, daß man sich spätestens beim Geschlechtsthema spätestens seit etwa einem Jahr auf ganz dünnem Eis bewegen würde. Drittens hat der EuGH vor knapp zehn Jahren entschieden, daß das Geschlecht bei Versicherungstarifen keine Rolle spielen darf. Viertens würde jeder nicht rauchende, vegan lebende, Sport treibende und gegen die Nummer klagende Mann Recht bekommen.
Nur mal so für den Anfang.
Bevor man an Symptomen rumfummelt, sollte man mal über die Krankheit nachdenken.
Schon mal überlegt, wie viele in D ÜBERHAUPT NICHTS in die Rentenversicherung oder sonstigen Sozialversicherungen einzahlen? (Nein, sie bekommen auch nichts aus diesen Versichrungen. Aber das haben sie ja auch nicht nötig - die Vermögenssteuer wurde abgeschafft, die Quellensteuer auf ein Minimum gesenkt, Auslandskapital und Steuerhinterziehung nicht verfolgt.) Anders als in anderen Ländern? Die dann seltsamerweise bei gleicher Einzahlungshöhe eine doppelt so hohe Rente auszahlen?
Und das ist in keiner Weise versteckt…
Ich hab das UP nicht als konkreten politischen Vorschlag verstanden.
Diese Daten werden doch längst erhoben und z.B. dafür verwendet:
http://www.gbe-bund.de/gbe10/abrechnung.prc_abr_test_logon?p_uid=gast&p_aid=0&p_knoten=FID&p_sprache=D&p_suchstring=16560
Daraus einen allgemeinen „Rentenfaktor“ zu bilden und die erworbenen Rentenansprüche damit zu verrechnen, ist an sich kein großes Problem, wenn man es politisch denn machen will.
Die rechtlichen Bedenken deiner anderen Punkte sind natürlich berechtigt, aber m.E. keine zwingenden Dinge, da man ja auch diese Sichtweise vorbringen kann, dass -wie der verlinkte Artikel es zeigt- insbesondere Männer mit niedrigem SÖS heute faktisch stark diskriminiert werden, so dass hierbei Handlungsbedarf bestünde. Der „Rentenfaktor“ könnte eine Maßnahme gegen diese Diskriminierung sein.
Natürlich wäre das ganze ein Bohren dicker Bretter - und gerade deshalb ein super Dauerthema für die SPD, um ihr Profil wieder zu schärfen.
Gruß
F.
Es gibt schon diverse gute Gründe, warum sich die privaten Rentenversicherer nicht auf diese oder andere Daten stützen, wenn es darum geht, die Beiträge zu ermitteln. Spätestens, wenn ein sich an diversen Faktoren orientierendes Rentensystem staatlich betrieben würde, müßten die Berechnungsverfahren offengelegt werden. Das hätte zur Folge, daß hart an der Optimierung gearbeitet würde, d.h. die veränderbaren Faktoren würden so gestaltet, daß ein möglichst geringer Beitrag dabei herauskommt.
So könnten Frauen - nicht zuletzt angesichts der jüngsten Diskussionen über die Grundrente - auf den Gedanken kommen, daß es sich doch lohnen könnte, eine möglichst niedrig bezahlte Tätigkeit aufzunehmen, um einerseits von der Grundrente zu profitieren, andererseits aber möglichst geringe Beiträge zu bezahlen. Vielleicht entscheiden sich dann auch noch ein paar Genies dazu, ihre Ausbildung/ihr Studium nicht abzuschließen, um höhere Beiträge zu vermeiden. Oder aber, man zieht in einen Stadtteil, der für hohe Kriminalität/Mortalität bekannt ist, und baut sich da ein Hochsicherheitsdomizil.
Die Verwertbarkeit von Sterbetafeln hängt schon sehr daran, daß die Faktoren eben nicht manipuliert werden können (wenn man mal von Geschlechtsumwandlungen und Selbstmorden absieht).
Ich will es dabei aber nun auch belassen, weil es immer mehr in die Tiefe geht und damit Ergebnis und Zeitaufwand nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Gruß
C.
Hallo,
anstelle des jahrzehntelangen Herumdokterns an einem falsch konzipierten Rentensystem bleibt so oder so nur eine einfache Vorgehensweise, für alle:
-
Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung, Steuern und Sozialabgaben in Höhe von
(Kosten Miete/Unterkunft x Zuschlag Wohngegend) + Mindestlohn Bruttobetrag / 3. -
Die Beiträge zahlen - just in time - alle Erwerbstätigen, d.h. Selbständige/Unternehmer, Beamte, öffentlich Angestellte, Arbeitnehmer sowie leistungslose Einkommensbezieher (anstelle einer Vermögenssteuer). Der Beitragssatz ist gleich für alle und ungedeckelt für alle Arten von Einkommen und kann anhand der Summe der Altersbezugbezieher hinreichend gut ermittelt werden. Ich meine, er wird deutlich unter dem derzeitigen Satz liegen.
Der „Gerechtigkeitsfaktor“ wäre extrem hoch, weil jeder sich ein angemessenes Leben im Alter leisten könnte. Also auch der Niedriglöhner, der grundsätzlich keine Chance hat, private Zusatzvorsorge zu leisten. Oder der generell Arbeitsunfähige. Und der Gutverdienende, der aufgrund seines Einkommens jederzeit zusätzlich in Altersvorsorge investieren kann, er bekommt zusätzlich „Rente“ ausbezahlt und kann seinen persönlichen Status annähernd halten.
awM