Hallo,
ich habe eine Frage,
vor gut 2 Jahren wurde in der Wohnung meiner Mutter eine fast ebenerdige Dusche eingebaut. Die Kosten übernahm die Pflegekasse.
Meine Mutter duschte in der Dusche höchstens noch 3 x bevor sie verstarb.
Nun ist die Wohnung seit kurzem neu vermietet. Im September meldete die Mieterin, dass die Dusche undicht wäre. Da die Wohnung umgebaut wurde, stand die Wohnung lange leer, die Dusche wurde nicht benutzt. Ich habe auf Anraten eines Handwerkers eine Duschtür einbauen lassen,- leider hilft die nicht das Problem zu lösen.
Nun muss wahrscheinlich, die Ganze Installation überarbeitet werden, da wohl bei dem Einbau, der neuen Dusche, ein Fehler gemacht wurde.
Normalerweise liefe das wohl auf „Gewährleistung“.
Meine Frage ist jetzt,- habe ich einen Anspruch darauf, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen? wenn ja, wende ich mich direkt an die Firma, die die Dusche gebaut hat oder an die Pflegekasse, oder aber greift die Gewährleistung hier überhaupt nicht?
vielen Dank für Eure Hilfe
Bürger 79