Die Wortstellung nach "bzw." in einem Nebensatz mit "dass"

Hallo!

ich habe eine Frage, was die Wortstellung nach „bzw.“ in einem Nebensatz mit „dass“ auf sich hat. Könnt ihr mir bitte diesen Satz korrigieren oder verbessern. Ist die Satzstellung nach „bzw.“ korrekt?

Danke sehr

Vor Ihrem heutigen Treffen hatte sie schon mit einem anderen Arbeitgeber Vereinbarungen ab Oktober 2023 getroffen und war Verpflichtungen eingegangen, die sie jetzt nicht mehr rückgängig machen kann bzw. beim entgegengesetzten Handeln, unfair gegenüber diesem wirkte und als die Verpflichtete als unzuverlässig ins schlechte Licht rückte.

bei entgegengesetzten Handeln, unfair gegenüber diesem wirkt und [kein „als“] die Verpflichtete als unzuverlässig ins schlechte Licht rücken könnte.

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Die Wortstellung nach „bzw.“ ist dann korrekt. Das freut mich sehr. Danke

Ich persönlich würde es eher so formulieren:

„… bei entgegengesetzten Handeln, unfair gegenüber diesem wirkt und die Verpflichtete unzuverlässig erscheinen könnte.“

Das hat aber nichts mit der Grammatik zu tun.

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Wo befindet sich dieser Nebensatz mit „dass“? :stuck_out_tongue_winking_eye:

Nein, sie ist - sorry - völlig verkorkst! :wink:

Aus deinem anderen „Verpflichtung“-Thread geht ja hervor, worum es auch hier inhaltlich geht … Ein zweiter Arbeitgeber will sie abwerben, aber sie fühlt sich verpflichtet. D.h. der Ausdruck „die Verpflichtete“ ist hier unpassend. aber das ist nicht das Problem in deinem Text:

Die Konjunktion „beziehungsweise“ ist nebenordnend! D.h. die grammatische Struktur muß bei den beiden Teilsätzen bzw. Satzteilen bzw. Ausdrücken, die nebengeordnet sind, identisch sein. Das ist aber nicht der Fall.

Das Adverbial „beim entgegengesetzten Handeln“ deutet (stilistisch grenzwertig ausgedrückt. Wem entgegengesetzt!?) an, daß nach dem „bzw.“ etwas kommen soll bzw. müsste, das inhaltlich dem Relativsatz „die sie nicht mehr rückgöngig machen kann“ parallel bzw. alternativ gesetzt ist:

„… Verpflichtungen …, die sie … bzw. die sie … und die sie …“
oder
„… Verpflichtungen …, die sie … bzw. durch die sie … und durch die sie …“

Das heißt, es müßten weitere Aussagen über „Verpflichtungen“ kommen. Stattdessen stehen da Aussagen über „sie´“, also die Person: „ … wirkte“, „ … rückte“.

Es scheint aber gemeint zu sein, daß da vielmehr Begründungen stehen sollen, warum sie die Verpflichtungen nicht mehr rückgöngig machen kann!

Also ist die Konjunktion „beziehungsweise“ völlig fehl am Platz. Es gehört dort vielmehr ein Kausalsatz hin - und zwar im Irrealis (Konj. II):

„… und war Verpflichtungen eingegangen, die sie jetzt nicht mehr rückgängig machen kann, weil sie dann (nämlich wenn sie es täte), unfair diesem (dem anderen Arbeitgeber) gegenüber wirken würde und sich als unzuverlässig in ein schlechtes Licht rücken würde.“

Gruß
Metapher

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