Wo befindet sich dieser Nebensatz mit „dass“?
Nein, sie ist - sorry - völlig verkorkst!
Aus deinem anderen „Verpflichtung“-Thread geht ja hervor, worum es auch hier inhaltlich geht … Ein zweiter Arbeitgeber will sie abwerben, aber sie fühlt sich verpflichtet. D.h. der Ausdruck „die Verpflichtete“ ist hier unpassend. aber das ist nicht das Problem in deinem Text:
Die Konjunktion „beziehungsweise“ ist nebenordnend! D.h. die grammatische Struktur muß bei den beiden Teilsätzen bzw. Satzteilen bzw. Ausdrücken, die nebengeordnet sind, identisch sein. Das ist aber nicht der Fall.
Das Adverbial „beim entgegengesetzten Handeln“ deutet (stilistisch grenzwertig ausgedrückt. Wem entgegengesetzt!?) an, daß nach dem „bzw.“ etwas kommen soll bzw. müsste, das inhaltlich dem Relativsatz „die sie nicht mehr rückgöngig machen kann“ parallel bzw. alternativ gesetzt ist:
„… Verpflichtungen …, die sie … bzw. die sie … und die sie …“
oder
„… Verpflichtungen …, die sie … bzw. durch die sie … und durch die sie …“
Das heißt, es müßten weitere Aussagen über „Verpflichtungen“ kommen. Stattdessen stehen da Aussagen über „sie´“, also die Person: „ … wirkte“, „ … rückte“.
Es scheint aber gemeint zu sein, daß da vielmehr Begründungen stehen sollen, warum sie die Verpflichtungen nicht mehr rückgöngig machen kann!
Also ist die Konjunktion „beziehungsweise“ völlig fehl am Platz. Es gehört dort vielmehr ein Kausalsatz hin - und zwar im Irrealis (Konj. II):
„… und war Verpflichtungen eingegangen, die sie jetzt nicht mehr rückgängig machen kann, weil sie dann (nämlich wenn sie es täte), unfair diesem (dem anderen Arbeitgeber) gegenüber wirken würde und sich als unzuverlässig in ein schlechtes Licht rücken würde.“
Gruß
Metapher