Guten Morgen!
Denn Sie scheinen mich über :die wahren Gründe nicht :aufklären zu können.
Noch einmal der in D geltende Stand: Software unterliegt dem Urheberrecht und ist nicht patentierbar. Es gibt also beim Deutschen Patentamt keine Softwarepatente. Es gibt aber patentierbare technische Einrichtungen, bei denen Software zum Einsatz kommt. Das Spektrum reicht vom Eierkocher über Motorsteuergeräte bis zum Lackierautomaten. Zahllose Produkte enthalten einen oder mehrere Microcontroller, die nun mal nur mit implementierter Software funktionieren und zusammen mit der umgebenden Hardware ein Ding ergeben, das irgendetwas mehr oder weniger Sinnvolles ausführt. Dieses Ding ist patentierbar, sofern die formalen Anforderungen an die Patentfähigkeit erfüllt sind. Aber niemals die Software an sich!
Man stelle sich eine gewöhnliche Waschmaschine vor, ein einfaches Teil mit mechanisch gesteuertem Programmablauf. Für die Patentfähigkeit der Waschmaschine macht es keinen Unterschied, ob der Programmablauf mechanisch oder elektronisch mit Zeitgebern und Boolscher Logik aufgebaut oder per Mikrocontroller mit implementierter Software gesteuert wird. Brächte diese Waschmaschine irgendeine neue Funktion zustande, z. B. Wolle läuft nicht mehr ein, wäre das eine patentfähige Innovation, ganz unabhängig davon, ob das Waschprogramm mechanisch oder per implementierter Software gesteuert würde. Damit wird aber nicht die Software als solche patentiert! Es gibt keine Möglichkeit, auf Befehlsfolgen, sei es als Datenstring, als Maschinencode oder in einer Hochsprache, ein Patent zu erlangen.
Das alles war schon immer und ist bis heute Stand beim Deutschen Patentamt. Andernorts und zuweilen auch beim Europäischen Patentamt war die Vorgehensweise keineswegs immer so klar. Die EU-Richtlinie zu computerimplementierter Software soll für die EU Klarheit schaffen, indem die in D übliche Vorgehensweise übernommen wird. Die Bezeichnung für die Richtlinie halte ich für unglücklich gewählt. Wenn dann noch Leute hergehen und der Einfachheit halber statt von computerimplementierter Software von Software und sodann von Softwarepatenten reden, gerät die Sache auf das falsche Gleis.
Schiere Unkenntnis von Zusammenhängen und Sachverhalten ist entschuldbar. Ich habe aber den Eindruck, daß es sich vielerorts um Unbelehrbarkeit und Erkenntnisresistenz handelt, wo Fakten keine Rolle spielen und eher das ganze System gewerblicher Schutzrechte bekämpft werden soll. Die dabei regelmäßig festzustellende völlig Unkenntnis des Patentrechts ficht die Szene offenkundig nicht an.
Gruß
Wolfgang