Diebstahl?

Hallo Wissensgemeinde!
Kleinanna war mal wieder auf dem Friedhof zum Grab pflegen.Dabei fielen Kleinanna viele Pflanzen in den Mülleimern auf.Wie ist das nun wenn Kleinanna einige der Pflanzen mitnimmt?Ist das schon Diebstahl?
Wohlgemerkt:es handelt sich um Pflanzen die bereits von Gräbern entfernt und weggeworfen wurden.
Pflanzen von Gräbern zu nehmen hält Kleinanna nicht nur für Diebstahl sondern auch für eine moralische Sauerei.
Gruß
Andrea

Ich denke nicht …
Hallo,

STGB sagt: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das stellt sich mir spontan die Frage: Wer ist hier der „andere“ ?

Ich denke, mit dem Wurf der Sachen in den Müll hat der ehemalige Eingentümer bekundet, kein Interesse mehr an Besitz und Eigentum zu haben. Somit wäre die Aneignung auch nicht mehr rechtswidrig.

Aber es ist ein interessanter Sachverhalt.

Bin auf weitere Antworten gespannt.

Gruß

Matthias

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Hallo,

Kleinanna war mal wieder auf dem Friedhof zum Grab
pflegen.Dabei fielen Kleinanna viele Pflanzen in den
Mülleimern auf.Wie ist das nun wenn Kleinanna einige der
Pflanzen mitnimmt?Ist das schon Diebstahl?

nein, in Mülleimern versenkte Dinge sind in der Regel herrenlos.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__959.html

Gruß,
Christian

Ferner muß bei einem Diebstahl dem Geschädigten ein Vermögensschaden entstanden sein, also hier kein Diebstahl.

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Ferner muß bei einem Diebstahl dem Geschädigten ein
Vermögensschaden entstanden sein

Falsch. Vermögensschaden ist beim Betrug relevant, nicht beim Diebstahl.

Levay

1 Like

Hallo,

das sehe ich auch so: Wenn jemand die Sache wegwirft, wird sie m.E. herrenlos; damit ist sie aber nicht mehr „fremd“.

Levay

Hi,

habe mal von eine Urteil gelesen,
bei dem Person A etwas weggeworfen hat
und Person B dies wieder aus dem Müll gefischt hat.

Person A klagte und gewann.
So weit ich das noch zusammenbekomme, war die Begründung,
dass, wenn Person A etwas der Müllentsorgung zukommen lassen möchte,
er ein Recht darauf hat, dass der Gegenstand auch der Entsorgung zugeführt wird.

Ob dies hier übertragbar ist, weiss ich nicht.

In Köln soll das durchsuchen von Mülleimern gar gegen Geldbuße (5 EUR) verboten sein (Straßenordnung).

Schönen Gruß

Chris

ja, in der Regel werden die Sachen herrenlos, wenn der Wegwerfende sich darüber im Klaren ist, dass er die Sache loswerden will.

Allerdings gibt es auch noch ein anderes Konstrukt. In manchen Städten gelten Satzungen, in denen geregelt wird, dass z.B. Sperrmüll, der an die Straße gestellt wird (zur Abholung) Eigentum der Stadt wird. Es gibt Städte, in denen Geldbußen verteilt werden, wenn man sich was aus dem Sperrmüll eines anderen wegnimmt.
Evtl. könnte die Friedhofsordnung ja sowas auch regeln (weil z.B. die stadteigene Gärtnerei die weggeworfenen Blumen haben will um zu kompostieren…)

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Abfallrecht ?
Hallo Levay,

das sehe ich auch so: Wenn jemand die Sache wegwirft,

dann ist sie im Sinne des KrW/AbfG Abfall, richtig ?

wird sie m.E. herrenlos; damit ist sie aber nicht mehr „fremd“.

Nun ist die Frage, wer ist für die schadlose Entsorgung des Abfalls zuständig.

Zur Ausgangsfrage:
Ich denke der neue Eigentümer (hier Friedhofsverwaltung) hat nix dagegen, wnn die Entsorgungskosten sich verringern, durch deine Wegnahme. Ich gehe hier von einem stillschweigenden (konkludenten) Einverständnis des Eigentümers aus. Sobald dich aber jmnd. vom Friedhof anspricht und Dir das untersagt, musst Du es (offiziell) unterlasssen.

Bedenke dabei, dass Dir nicht alle seuchenhyg. Zusammenhänge bekannt und die darauf aufbauenden Gesetzlichkeiten sind. Im Bereich von Lebensmitteln darf z.B. nix, was vom Teller runter in den Müll kommt, unbehandelt wieder an Tiere verfüttert werden.

Ciao maxet.

Hallo maxet,

der Friedhofseigentümer wird Eigentümer an dem Abfall…?

fragend:
Levay

Hallo!
Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Die dortige Friedhofsordnung regelt zwar viel-aber eben nicht alles.
Dann wird die kleine Anna weiterhin ab und zu 1-2 Pflanzen mitnehmen und sich daran erfreuen.
Schönen Sonntag noch
Andrea

Hallo,
ich schlage gerade mal meinen Tröndle/Fischer (Strafrechtskommentar) auf. Also:
Unter Randnummer 5 steht:
Fremd ist eine Sache, die nach bürgerlichem Recht im Eigentum einer anderen Person steht. -> hier nicht mehr der Fall, da die Person das Eigentum aufgeben hat und dieses nun nach § 959 BGB herrenlos ist.

Randnummer 7:
Besitzaufgabe mit Eigentumsversichtsabsicht (im vorliegenden Fall wohl zu bejahen) macht eine Sache herrenlos. Eine solche Dereliktion ist zB idR zu Bejahen […]bei Hausmüll, der zur Abfuhr bereitgestellt ist. Entschieden hat das das Reichsgericht (Quelle RG 48, 121).

Also Diebstahl hat Kleinanna nicht begangen.

Ich Frage mich jetzt nur: In unseren Zeiten mit Dualem System, Gelben Punkt, Recycling, Mülltrennung (was auch immer) wo Firmen dick Knete mit dem Verwerten von Müll verdienen, kann man da nicht auch damit argumentieren, dass durch das Wegwerfen von Müll das EIgentum automatisch an die örtliche Müllabfuhr übergeht und damit doch ein Diebstahl in Betracht kommt? Ich weiß, das ist weit hergeholt, aber wäre es nicht mögliche?

grüße
Raoul

Hallo Levay,

der Friedhofseigentümer wird Eigentümer an dem Abfall…?

so würtde ich es aus meiner Sicht sehen.

Spiel den fall doch mal mit Tanbkstelle, Altöl, Kunde und Altölkontainer durch. Durch das hohe Schadenspotential wird auf jeden Fall deutlich, dass es kein gesellschaftliches Interesse an herrenlosem Abfall (=Dinge, deren man sich entledigen will [subjektive Abfallbegriff] und die nicht mehr dem ursprünglichen Zweck dienen [objektiver Abfallbegriff], so iirc) besteht. Ansonsten könnte ja jeder seinen Müll sonstwo hinschmeissen und niemand juckts. Oder greift hier das Ordnungsrecht via Störerhaftung (neg. Beeinträchtigung des Bodens)?

Ciao maxet.