Diebstahl aus DHL-Paket

Liebe Experten!

Angenommen, man verschickt ein Päckchen versichert über DHL.
Das Päckchen ist offensichtlich als Geschenk zu erkennen.

Das Päckchen kommt beim Empfänger an, welcher feststellen muss, dass der Inhalt - ein teures Parfum - durch ein paar Steine ersetzt wurde.

Der Empfänger macht nun eine Schadensanzeige bei DHL und erhält wenig später die Nachricht, dass „keine Beschädigung zu erkennen sei“. Die Schadensanzeige lautete aber auf „Diebstahl des Inhalts“ und nicht auf Beschädigung des Päckchens.

Das Päckchen wird an den Absender zurückgeschickt.

Gibt es eine Möglichkeit, hier noch seinen Schaden ersetzt zu bekommen?

Danke für Hinweise
Diva

meint wohl, es kann nicht geöffnet, Inhalt entnommen und gegen Gewicht ausgetauscht worden sein .
Das würde ja aus Sicht von DHL bedeuten, Empfänger versucht zu betrügen oder es hat bereits der Absender kein Parfüm eingepackt.

Oder man hat es falsch angekreuzt oder formuliert. Dann sollte man das nachbessern, Diebstahl des Inhaltes und müsste wohl auch Strafanzeige bei Polizei stellen.

Und ist es nun Päckchen (= unversichert) oder ein kleines Paket (versichert ?

MfG
duck313

Also, es gibt einen Beleg dafür, dass es versichert ist.

Da man die Wahl hat anzugeben ob etwas beschädigt ist oder etwas fehlt, dürfte wohl klar sein, dass etwas fehlt. Die Schadensanzeige unterscheidet diese Punkte deutlich und die Empfängerin ist geistig noch soweit beisammen, dass sie das fehlerfrei ausgefüllt hat.

Noch etwas: Der Empfängerin wurde gesagt, sie soll mit der Schadensanzeige alles zum Paket gehörende abgeben, es werde dann untersucht.

Nun erkläre mir bitte mal jemand folgendes: Der Dieb, öffnet das Paket vorsichtig, tauscht das Parfum aus und verschließt das Paket wieder (das war im beschriebenen - natürlich rein theoretischen Fall - genau so), die Empfängerin geht nicht so vorsichtig damit um, es ist ja ihr Geburtstagsgeschenk und sie geht nicht davon aus, dass sie die Verpackung noch einmal benötigt.

Wie soll denn da im Nachhinein irgendwas bewiesen werden?

Die Empfängerin hat allerdings Zeugen, dass das Päckchen nur Steine enthält, die Versenderin hat Zeugen dafür, dass sie ein Parfum eingepackt hat.

Was soll dann der Quatsch mit der Versicherung, wenn man dann doch nichts ersetzt bekommt???

Freue mich über weitere HInweise!

Gruß

Das habe ich mich auch gefragt.

das ist doch gut und kann helfen. Oder ist verdächtig weil niemand Zeugen so zufällig dabei hat . Na gut, möglich ist es.

Äh, hast Du schon mal Versicherungen erlebt, die auf Anzeige hin gleich und einfach so zahlen ? Und nichts überprüfen ?

Vor allem muss doch der Absender aktiv werden, er (nur er) ist Vertragspartner von DHL. Er kriegt im Haftungsfall Ersatz.

MfG
duck313

Nein, das ist leider anders.
Der Absender war ja bei der Post, um den Schaden anzuzeigen und wurde informiert, dass das die Aufgabe des Empfängers ist, der das ganze Paket beibringen muss.

Naja, Internetforen sind voll mit solchen Fällen in denen die Post letztlich nichts an Schaden ausgeglichen hat.

Gruß

Sicher, man will ja Paket und Verpackungsmaterial prüfen.

Nur meines Erachtens nach bekommt der Absender die Entschädigung, wenn so entschieden wird. Der ist DHL-Vertragspartner.

Nochmal zum Fall.
Wenn man mit der Entscheidung von DHL nach der Prüfung der Verpackungsreste nicht einverstanden ist, muss man erst einmal Widerspruch einlegen.
Notfalls wohl auch klagen.

MfG
duck313