Diebstahl eines gemieteten Fahrrads

Hallo!

In den Bedingungen vieler Fahrradverleihe steht, dass der Entleiher verantwortlich für das Fahrrad ist und bei Diebstahl Schadenersatz leisten muss.

Selbst wenn man das gemietete Fahrrad anschließt, kann es ja vorkommen, dass es gestohlen wird. Das ist doch irgendwie unfair, oder?

Könnte sowas über eine Hausratversicherung abgedeckt sein? Oder irgendeine andere Versicherung?

Viele Grüße,
Nic

Hallo,

Hallo!

In den Bedingungen vieler Fahrradverleihe steht, dass der
Entleiher verantwortlich für das Fahrrad ist und bei Diebstahl
Schadenersatz leisten muss.

***Damit ist gemeint, dass das gemietete Fahrrad nicht ohne Absicherung (Schloß, Kette etc.) abgestellt werden darf.

Selbst wenn man das gemietete Fahrrad anschließt, kann es ja
vorkommen, dass es gestohlen wird. Das ist doch irgendwie
unfair, oder?

***Dann wäre dies m.E. im Risiko des Verleihers.

Könnte sowas über eine Hausratversicherung abgedeckt sein?

***Eher nein, denn ein gemietetes Fahrrad gehört nicht zum Hausrat.

Oder irgendeine andere Versicherung?

***M.E. ist und bleibt es Risiko des Verleihers und dürfte nicht auf den Mieter abgewälzt werden.

lG

Viele Grüße,
Nic

vorkommen, dass es gestohlen wird. Das ist doch irgendwie unfair, oder?

Warum soll das unfair sein ? Was glaubst Du wieviele Leute das Fahrrad nicht zurückbringen würden, wenn sie im Falle eines Diebstahles nicht dafür aufkommen müßten.

Könnte sowas über eine Hausratversicherung abgedeckt sein?

Wenn Fahrraddiebstahl mitversichert ist, könnte das gedeckt sein.

Guten Tag,

es gibt durchaus Privathaftpflichtversicherungen, die den Verlust und die Beschädigung von zu privaten Zwecken geliehenen und gemieteten Sachen mitversichern (meist mit Ausschluss Kfz, Luft- und Wasserfahrzeugen.
VG
U. Wolff

Hallo Nordlicht,

Der Baustein mitversicherte Fahrräder, bezieht sich in der Hausratversicherung meistens auf eigene Fahrräder, also die zum Hausrat gehören.

Allerdings gibt es auch noch bei einer Privathaftpflichtversicherung die Möglichkeit des Versicherungsschutzes auf abhandenkommen von fremden beweglichen Sachen.

Gruß Merger

Hallo,

Hallo!

In den Bedingungen vieler Fahrradverleihe steht, dass der
Entleiher verantwortlich für das Fahrrad ist und bei Diebstahl
Schadenersatz leisten muss.

richtig.

Selbst wenn man das gemietete Fahrrad anschließt, kann es ja
vorkommen, dass es gestohlen wird. Das ist doch irgendwie
unfair, oder?

warum sollte dies unfair sein ?

Könnte sowas über eine Hausratversicherung abgedeckt sein?
Oder irgendeine andere Versicherung?

Ja - die Möglichkeit wäre über die Privathaftpflichtversicherung.
Bei einigen Verträgen, sind abhandenkommen von fremden beweglichen Sachen mitversichert.

Also einmal die Vertragsbedingungen der PHV durchlesen.

Viele Grüße,
Nic

Gruß Merger

Danke
Hallo und danke an alle Antworter.

Die verschiedenen Antworten zeigen mir, wie schwierig diese Frage ist. Ich werde nachher mal bei meiner Haftpflicht anrufen und nachfragen - das Fachchinesisch im Vertrag versteh ich leider nicht.

Und unfair finde ich es einfach, weil ich ja nichts dafür kann, wenn ein böser Mensch das Radl klaut. Das gilt genauso für’s eigene, aber da hat meine damalige Haftpflicht (?) mir ein bisschen was gezahlt.

Viele Grüße,
Nic

Hallo,

Hallo und danke an alle Antworter.

Die verschiedenen Antworten zeigen mir, wie schwierig diese
Frage ist. Ich werde nachher mal bei meiner Haftpflicht
anrufen und nachfragen - das Fachchinesisch im Vertrag versteh
ich leider nicht.

Und unfair finde ich es einfach, weil ich ja nichts dafür
kann, wenn ein böser Mensch das Radl klaut. Das gilt genauso
für’s eigene, aber da hat meine damalige Haftpflicht (?) mir
ein bisschen was gezahlt.

Das glaube ich jetzt nicht, denn die Haftpflicht tritt nur für Fremschäden und nicht für eigene Schäden ein.

Viele Grüße,
Nic

Gruß Merger

Und unfair finde ich es einfach, weil ich ja nichts dafür kann, wenn ein böser Mensch das Radl klaut.

Aber der Verleiher kann etwas dafür ? Wenn er für das gestohlene Fahrrad aufkommen muß ist das fair ? Merkwürdige Maßstäbe, die Du da anlegst.