Hallo!
In den Bedingungen vieler Fahrradverleihe steht, dass der Entleiher verantwortlich für das Fahrrad ist und bei Diebstahl Schadenersatz leisten muss.
Selbst wenn man das gemietete Fahrrad anschließt, kann es ja vorkommen, dass es gestohlen wird. Das ist doch irgendwie unfair, oder?
Könnte sowas über eine Hausratversicherung abgedeckt sein? Oder irgendeine andere Versicherung?
Viele Grüße,
Nic