Hallo. Es geht um einen Diebstahl im Wert von 1 euro 20 Cent. Laden hat Anwalt eingeschaltet, und gleichzeitig ist ein Brief von Polizeirevier gekommen. Polizei gibt die Gelegenheit zu der Beschuldigung Stellung zu nehmen. Sie verlangen die Einkommensnachweise und fragen, ob man die Straftat zugibt oder nicht.
Der Anwalt verlangt 139 Euro Strafe, und noch wahrscheinlich von der Polizei oder Staatsanwalt kommt noch was…?.Muss er jetzt die beide Strafen zahlen? oder abwarten, was jetzt vom Staatsanwalt kommt?
Wenn er dem Anwalt nicht zahlt, dann kann der Anwalt Zivilklage beim Amtsgericht erheben. Darf er das machen, wenn die ganze Sache schon an die Polizei weiter geleitet ist?
Das war auch keine richtige Diebstahl, er hat versucht die Ware um zu tauschen,wollte anstatt teure Ware billigere bezahlen. Detektive hat ihn erwischt. Und das heißt, dass Unterschied in 1,20 Euro wurde geklaut.
Der Täter bezieht Arbeitslosengeld 2.
Lieber Fragensteller,
wir müssen hier zwei Dinge unterscheiden, die miteinander nichts zu tun haben:
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Strafrechtliche Konsequenzen
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft führen Ermittlungen um den Täter zu bestrafen. Im günstigsten Fall wird das Verfahren auch eingestellt, zum Beispiel wenn die Schuld gering ist und dies deine erste Straftat war. -
Zivilrechtliche Konsequenzen
Der Anwalt der Gegenseite möchte Geld von dir. Dies ist aber keine Strafe, denn bestrafen darf nur der Staat.
Der Anwalt kann aber Kosten geltend machen die tatsächlich entstanden sind durch deinen Diebstahl. Zum Beispiel eine Fangprämie für den Ladendetektiv und die Bearbeitungskosten die durch den Diebstahl entstanden sind.
Diese Kosten betragen in der Regel 50 Euro, in begründeten Ausnahmefällen können Sie auch höher sein.
Du solltest also die Forderungen des Anwaltes bezahlen unabhängig davon was bei den strafrechtlichen Verfahren rauskommt.
Grüße
Elitebook
Wenn du mit meiner Antwort zufrieden bist, freue ich mich über eine gute Bewertung.
Vielen Dank fuer Ihre Hilfe. Ich mochte Sie aber noch fragen, ob man in dieser Situation dem Anwalt schreiben kann, dass man mit solche grosse Strafe nicht einverstanden ist, und dass er nur 50 Euro von uns bekommen kann und nicht 139 wie er verlangt? Darf man dass, wenn man selbst keinen Anwalt hat? Ich weiss dass der Detektive keine Praemie bekommt, er bekommt monatliche Lohn. Oder kann man hier nichts mehr tun, muss man wirklich 139 euro bezahlen, welche der Anwalt verlangt?
Sollen wir vielleicht noch polizeirevier anrufen, und sagen, dass es um erste Straftat war, damit keine Missverstandnisse passieren?
Ich bedanke mich im Voraus. LG
ANWALT
Ja, selbstverständlich können Sie sich selbst an den Anwalt wenden. Das würde ich Ihnen auch empfehlen! Schreiben Sie, dass Sie die Forderung für überzogen halten und bitten Sie ihn, detailliert zu begründen, wieso er eine solche Summe für gerechtfertigt hält. Wenn Sie wissen, dass der Detektiv keine Prämie bekommt, haben Sie ein zusätzliches Argument in der Hand!
Wenn Sie die Zahlung verweigern, müsste der Anwalt Klage erheben und dem Gericht auch begründen wieso er die Summe für angemessen hält und sich Ihren Argumenten stellen.
Bitte beachten Sie, dass 50 Euro hier ein Richtwert ist. Im Einzelfall kann es durchaus auch begründet sein eine höhere Summe zu verlangen. Dies würde ich aber prüfen.
Polizei
Wenn Sie möchten, können Sie die Polizei darauf hinweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind. Das ist aber nicht nötig, da der Staatsanwalt das später auch prüfen wird.
Liebe Grüße
Elitebook
Vielen dank. Können Sie mir bitte noch sagen, wie hoch kann noch die Strafe vom Staatsanwalt sein, wenn es um 1 Euro 20 Cent geht und erste Straftat? ich habe gehört, dass das so ungefähr 200 Euro sein kann? Und Im Laden wurde auch gesagt (der Detektive), dass Polizei wird davon nicht erfahren, wenn die Strafe vom Anwalt bezahlt wird. Und trotzdem ist passiert. Der Täter bezieht Sozialleistungen, hat keinen Einkommen, muss trotzdem das alles bezahlen? LG
Wenn ALG 2 bezogen wird, dann ist die Pfändungsfreigrenze zu beachten. Die Anwaltgebühren sind zu begleichen.Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen.
Leider kann ich Ihnen über das Strafmaß nichts sagen. 200 Euro könnten hinkommen. Man würde diesen Betrag dann geeignet stückeln, so dass Sie als ALG II Empfänger ihn leisten könnten.
Der Ladenbetreiber kann von einer Strafanzeige absehen, er ist aber an seine Zusage nicht gebunden. Hat er schon Anzeige erstattet, kann er seinen Strafantag nach § 248a StGB zurückziehen.
Vielleicht macht er das ja, wenn Sie die Anwaltsgebühren bezahlen.
Die Chancen dass der Staatsanwalt das Verfahren ohne Strafe einstellt, stehen aber auch sehr gut.
Grüße
Hallo,
das was der Anwalt fordert, sind zivilrechtliche Ansprüche (auch Aufwandsentschädigung genannt). Das steht dem Laden zu (über die Höhe kann man streiten).
Die andere Seite der Sache ist das Strafverfahren (also das, was bei Polizei und Staatsanwalt stattfindet). Du kannst (musst aber nicht) eine Stellungnahme abgeben. Die Reaktion vom Staatsanwalt wirst Du dann bald erfahren. Solltest Du der absolute Ersttäter sein, wird das Verfahren gegen Dich mit höchster Wahrscheinlichkeit ohne Folgen eingestellt. Hast Du bereits Sachen auf dem Kerbholz, kann es richtig teuer werden. Ob Du Hartz 4 empfängst oder nicht - spielt keine Rolle. Kannst Du eventuell als Strafe verhängte Tagessätze nicht zahlen, musst Du eben die Tage im Gefängnis abbrummen. Schau mal was so passiert…
Dachsgruß
Hallo wenig Informationen für eine Beurteilung aber ich versuche es
Der Laden ist grundsätzlich dazu berechtigt eine sogenannte Fangprämie zu erheben. Die beträgt meistens zwischen 50.-€ und 100.-€. Davon bezahlen die den Ladendetektiv. Wenn man die Fangprämie nicht bezahlt dann können die Ladenbesitzer einen Rechtsanwalt einschalten und eine gerichtliche Mahnung herbeiführen. Ich glaube aber nicht dass es rechtens ist, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten der alles nochmals verteuert. denn der RA will auch Geld. Also am besten die Fangprämie bezahlen dann ist von der Seite Ruhe. Das hat aber mit der Polizei gar nichts zu tun.
Wenn der Laden den Diebstahl der Polizei meldet, dann muss diese den Vorgang der Staatsanwaltschaft weiterleiten. Dazu gehört auch eine vorherige schriftliche Äußerung des Beschuldigten. Grundsätzlich darf der Beschuldigte dann von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Das wäre aber schön dumm. Das wäre ja zunächst mal die einzige Möglichkeit dem Staatsanwalt etwas mitzuteilen. Natürlich braucht ein Beschuldigter keine Einkommensnachweise vorlegen. Er muss gar nix. Wenn es dem Bechuldigten tatsächlich seine allererste Verfehlung ist, dann wird das Verfahren sowieso eingestellt. Wenn nicht dann bekommt er wahrscheinlich einen Strafbefehl über 100.-€, Ersatzweise drei Tage Haft.
Das erste ist reines Zivilrecht.
Das zweite Strafrecht. Beides läuft parallel und unabhängig voneinander.
Noch Fragen?
Gruß KL
Diebstahl ist Diebstahl auch wenn nur ein geringfügiger Schaden entstanden ist.
Die Polizei verfolgt die Straftat und der Anwalt verfolgt die Zivilrechtliche Schiene des Ladens.
Man muss dies schon voneinander Trennen.
Nein man muss nicht zahlen. Ich würd mir einen Anwalt nehmen und den die Klärung überlassen.
Hat man keine Rechtschutzversicherung, dann sollte man sich überlegen ob man nicht zahlt, den dann können die Kosten noch weiter steigen.
Hallo,
ist mir suspekt warum der Laden einen Anwalt eingeschaltet hat, wird die Tat bestritten?
Das mit der Polizei ist normal, die wollen immer wissen wie hoch der Verdienst eines Beschuldigten ist, damit die Staatsanwaltschaft bei einer Strafe, so das Maß festlegen kann.Bei der Polizei muss man keine Angaben machen, wenn aber alles klar ist und die Tat eingeräumt wird sollte man in diesem Fall Angaben machen ist sehr vernünftig weil es dann zu keinem Gerichtstermin kommen muss.
In der Regel wird das Verfahren eingestellt ohne weitere Konsequenzen, bzw. Strafen, Ersttäter.
Warum hat der Laden einen Anwalt eingeschaltet? Wofür?
Es ist zudem immer schwer etwas zu beurteilen, oder zu Helfenm wenn man es so ungenau geschildert bekommt wie hier.
Achtung: Nichts durcheinander bringen!
Der Anwalt verlangt Bearbeitungsgebühr, Vertragsstrafe, Kosten und ähnliches. Das kostet wohl 139 Euro. Das darf er. Das ist ZIVILRECHT. Der Kaufladen hatte Unkosten wegen des Diebstahls oder Betrugs und die muss der Verursacher der Kosten zahlen, also der Täter. Wenn er nicht bezahlt, klagt der Laden (oder der Detektiv) notfalls beim ZIVIL-Gericht. Dann kommen diese Kosten auch noch hinzu. Gibt das ZIVIL-Gericht dem Laden Recht, kann er 30 Jahre lang versuchen, an das Geld zu kommen und sogar eine Lohnpfändung oder ähnliches erwirken.
ABER:
Das alles hat mit der Strafe, die der Täter von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht vielleicht bekommt GAR NICHTS ZU TUN! Es ist also völlig egal, ob die Anzeige bei der Polizei ist. Auch wenn der Detektiv keine Anzeige gemacht hätte, könnte er die Kosten verlangen.
Hier geht es um STRAFRECHT (nicht Zivilrecht). Wenn der Täter hier eine Geld-Strafe bekommt, wandert das Geld in die Staatskasse und nicht an den Kaufladen.
Also: der Täter muss BEIDES bezahlen!
Polizei gibt die Gelegenheit zu der Beschuldigung Stellung zu nehmen.
Das ist das Recht des Täters. Er darf etwas zu seiner Verteidigung sagen, muss es aber nicht. Zum Beispiel kann er sagen „Ich gebe die Straftat zu“. Jeder, der eine Anzeige bekommt, egal ob Falschparken oder Mord, darf etwas zur Sache sagen, wenn er will.
Sie verlangen die Einkommensnachweise
Im Strafrecht richtet sich die Geld-Strafe nach dem Einkommen des Täters. Wenn jemand 30 Tagessätze bezahlen muss, ist das ein Monatsgehalt. Bei einem Chefarzt ist das natürlich mehr als bei einem Hausmeister.
Zum Einkommen muss man aber nichts sagen, dann wird das aber geschätzt.
Also, sowohl der Detektiv als auch die Polizei haben hier völlig korrekt gehandelt und verlangen völlig zurecht die Daten und das Geld.