Hallo,
mir und meinem Kameraden wurde das Gepäck geklaut. Um uns auf eine Übung vorzubereiten haben wir unser Gepäck am Sonntag auf einen „Gepäckanhänger“ verladen, der bereits seit Freitag dort steht. Als dieser dann am Montag am Bestimmungsort ankam merkten wir das unser Gepäck nicht mehr auf dem Anhänger war. Neben der ganzen Ausrüstung war unteranderem auch zivile Bekleidung in meiner Verlegetasche. Diesbezüglich auch meine Frage: Wer ersetzt mir den Wert meiner zivilen Sachen?
Hallo Capo715!
Wenn du das so schreibst, muss der Chef erst einmal einige Vernehmungen führen.
Hat der Anhänger eine Nacht gestanden - oder wurde sofort losgefahren? Eine Schadensersatzpflicht gegenüber der Bundeswehr besteht nicht. Du müsstest eine Anzeige bei der Polizei stellen. Wenn der Anhänger über nacht unbeaufsichtigt stand wird die Anzeige gegen Unbekannt warscheinlich ins Leere laufen (Erfahrungswert). Sollten die Kraftfahrer sofort losgefahren sein, stehen diese erst einmal in Verdacht.
Tut mir leid, dass ich dir nichs positiveres schreiben kann…Viel Erfolg…
Sollten noch Fragen sein, scheue nicht zu schreiben.
Viele Grüße
SgtFc
Hallo Capo,
ich würde mit der Formulierung ‚Diebstahl‘ aufpassen. Es wird aufgrund des Fehlens der Ausrüstung eine Untersuchung geben (Anhörung usw.), daraufhin wird sich alles weitere klären. Ob die privaten Dinge ersetzt werden, kann ich nicht sagen. Befürchte aber, dass das euren Chef eher weniger interessiert.
Nur mal ganz nebenbei gefragt:
Habt nur ihr eure Klamotten auf den Anhänger verladen bzw. sind NUR eure Gepäckstücke abhanden gekommen?
Mit bestem Gruß
Steven
Moin,
am besten erstmal ne meldung schreiben, damit es dann auch offiziell ist und dann von der bw schadenersatz fordern. der vorgesetzte, der befohlen hat, das gepäck bereits am freitag zu verladen hat fahrlässig gehandelt und er hätte das eigentum schützen müssen. am ende wir er sicherlich von der bw in haftung genommen. sollte wegen der dienstbekleidung bei der ssm auf haftung entschieden werden, solltest du eine beschwerde schreiben.
gruß, groddy
Hallo,
da würde ich dir gerne weiter helfen doch leider kann ich dazu nur mein persönliches Vorgehen beschreiben, da dies nicht mein Fachgebiet ist. Das kann dir nur ein Anwalt beantworten.
Ich kann dir nur vorschlagen, dass du die zivilen Sachen versuchst bei deiner privaten Haftpflichtversicherung gelten zu machen. Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert. Falls du so was nicht hast würde ich mir den Befehl über „das Verladen am Sonntag“ schriftlich geben lassen. Des Weiteren würde ich mir die Personen notieren die für den Transport, die Verladung und die Bewachung abgestellt waren.
Sollte ich das alles haben würde ich den Sachverhalt und deine Forderungen zu Papier bringen und damit zum KpChef gehen und dort meine Forderungen gelten machen.
Aber ich glaube nicht, dass die BW dir deine Sachen bezahlt, besonders dann nicht wenn dir dein Dienstherr alles für eine Übung bzw. Dienst zur Verfügung stellt.
Des Weiteren würde mich interessieren um was es sich dabei handelt und ob die Polizei oder die Feldjäger hinzugezogen wurden? Was meines Erachtens hätte passieren müssen, besonders dann wenn mehre Personen zu Schaden gekommen sind.
Tut mir leid, dass ich dir dabei nicht weiter helfen konnte. Ich kann dir nur sagen, dass du auf jeden Fall für dein Recht bzw. die Erstattung deines Schadens kämpfen solltest.
Gruß
Andre
Guten morgen.
Dazu kann ich dir keine Angaben machen.
Tut mir wirklich sehr leid.
Gruß
Roland
Wenn ich das richtig verstehe, hat ein Vorgesetzter (Einheitsführer, Kompaniefeldwebel et.) das Verladen angeordnet. Normalerweise gibt es dafür sogar einen schriftlichen Befehl. Aber selbst wenn es nur mündlich befohlen war, hat der Vorgesetzte die Bewachung sicherzustellen.
Die militärische Ausrüstung ist kein Problem, wenn gleich viele Soldaten betroffen sind wird bei einer Verlustmeldung die erfolglose Täterermittlung festgestellt und die Sachen ersetzt.
Dazu ist der Disziplinarvorgesetzte verpflichtet, den Sachverhalt aufzuklären.
Wenn kein Täter festgestellt werden kann, der für den Schaden haftbar gemacht werden kann, würde ich einen Antrag auf Erstattung des Verlusts schreiben. Sollte dieser abgelehnt werden, hilft ggf. eine Beschwerde oder eine Eingabe an den Wehrbeauftragten.
Allerdings bin ich nicht sicher, ob der Bund für solche Schäden tatsächlich haftbar gemacht werden kann.
Es wäre zwar logisch, aber beim Bund ist nicht immer alles logisch.
Es könnte bei diesem Sachverhalt aber auch sein, dass eine Hausratversicherung den Schaden übernimmt, kommt ganz auf den Vertag an.
Moin Moin,
selbst, kenne ich das jetzt schon seit fast 30 Jahren,
verladendes Gepäck ( dienstlich u. privat ) auf einen 2 to. oder 5 to. wenn geladen, Kfz. rückwärts gegen eine Wand, so dass keiner mehr auf die Ladefläche gelangt. Plane zu und mit Schloß verschlossen.
Schlüssel des Kfz. mit dazugehörigen Kfz.Papiere, beim U.v.D deporniert.
Ist mir noch nicht´s abhandengekommen.
War, schon 3 x im Kosovo und 5 x in Kabul, mir ist noch nichts abhanden gekommen, obwohl wir unsere Ausrüstung Tage vorher abgeben mussten.
Fakt ist, Deine dienstlichen Dinge, werden dir von Amtswegen ersetzt, Deine privaten Dinge, so Leid es mir tut, sind weg.
Eine Möglichkeit, ist es über eine vorhandene private Hausratsversicherung, den privaten Schaden ersetzt zu bekommen.
Mit kameradschaftlichem Gruss
StFw. Kudell
hallo
es tut mir leid aber dort kann ich ihnen leider auch nicht weiterhelfen am besten sie fragen mal bei bundeswehrforum.de nach
Hallo Capo,
die Antwort auf die Frage ist nicht ganz so einfach. Es müsste erst mal geklärt werden, warum ihr das Gepäck auf dem Anhänger hattet. Wurde das von einem Vorgesetzten befohlen, oder habt ihr das einfach selbst entschieden? Das bringt mich zum nächsten Punkt. Habt ihr das diesem Vorgesetzten schon gemeldet? Hört sich nicht danach an, also melden. Danach solltet ihr mal euren TE Fhr darüber in Kenntnis setzen, falls noch nicht geschehen. Die dienstliche Ausrüstung könnt ihr euch über eine „Dienstliche Erklärung“ ersetzen lassen (dazu den MatBewFw SK oder vergleichbar befragen). Mit der privaten Ausrüstung wird es nicht ganz so einfach, das müsst ihr über die Verwaltung (BwDLZ) abwickeln, aber dazu würde ich mir den Rat, z.B. eures TEFhr einholen. Da es mehrere Soldaten betrifft sollten die Anträge zusammengefasst werden. Wie das im Einzelnen funktionert sollte am Besten z.B. der TEFhr / KpFw / MatBewFw SK oder sogar der KpChef für euch mit dem zuständigen Sachbearbeiter in der Verwaltung abklären, damit jeder seine Sachen im selben Umfang ersetzt bekommt. Ich hoffe, dass dir das weiter hilft. Da ich selber den genauen Sachverhalt nicht kenne, ist eine „Ferndiagnose“ nicht wirklich zielführend. Es ist bei solchen Sachen immer das Beste, wenn ein Vorgesetzter ein persönliches Gespräch bei der zuständigen Stelle zur Klärung der Sache führt…
Viel Glück,
Ramon K.