Diebstahlversuch Teilkasko verweigert Leistung

Hi,

Herr X besitzt einen Z4, der über den Vater als 2.-Wagen versichert ist. Im September wird die Versicherung übernommen, da ein neues Auto gekauft wird.  Nun sei es im Juni zu einem Vorfall gekommen. Während dem Joggen (abgelegener Schwimmbadparkplatz) habe jemand an der Beifahrerseite in das Verdeck geschnitten. Ca. 3cm.  Der Fall wird als Diebstahlversuch der Versicherung gemeldet. Da nichts entwendet sei, sage man dem Versicherungsnehmer eine Anzeige sei nicht notwendig.  Nachdem der Schaden begutachtet wurde, sagt die Versicherung, dass ein Diebstahlversuch nicht plausibel sei und der Schaden nur als Vollkasko-Schaden reguliert werden könnte. 
Spräche der Schaden aber sehr wohl für einen (wahrscheinlich abgebrochenen) Einbruchsversuch. Vandalismus ist doch hier eher nicht plausibel, denn wer macht aus Zerstörungswut einen so kleinen Zugangsweg??? 
Naja, die Versicherung scheint am längeren Hebel zu sitzen und will Herrn X nach Umschreibung der Versicherung nun nächstes Jahr hochstufen. 
Meine Fragen nun:

  1. Brächte es etwas hier rechtlich vorzugehen?
  2. Sollte Herr X damit noch bis zur Hochstufung warten, da er in der derzeitigen Situation nicht möchte, dass die Versicherung kündigt.

Für sachdienliche Hinweise, wie immer dankbar…
Lg Alex:smile:

Hallo Max Power,

Während dem Joggen (abgelegener Schwimmbadparkplatz) habe jemand an der Beifahrerseite in das Verdeck geschnitten. Ca. 3cm

Bei nur 3 cm erscheint es weniger wie ein „Schnitt“, sondern eher wie ein „Stich“

Nachdem der Schaden begutachtet wurde, sagt die Versicherung, dass ein Diebstahlversuch nicht plausibel sei

Das erscheint mir nachvollziehbar. Für einen Diebstalversuch hätte der Täter wahrscheinlich tatsächlich nicht nur in das Dach gestochen, sondern auch noch schneiden müssen.

Spräche der Schaden aber sehr wohl für einen (wahrscheinlich abgebrochenen) Einbruchsversuch

Bei der Unterscheidung zwischen „Einbruchversuch“ und „Vandalismus“ liegt es in der Natur der Sache dass man nur von Vermutungen ausgehen kann. Ansonsten müsste man ja in den Kopf des Täters sehen können um festzustellen was dieser beabsichtigt hat.

Es ist bei einem nur 3 cm langen Schnitt nachvollziehbar dass die Versicherung eher Vandalismus vermutet. Für einen Einbruchversuch ist es wenig plausibel dass der Schnitt nur 3 cm beträgt. Die 3 cm sind ungefähr die Breite einer üblichen Messerklinge. Also sieht es objektiv betrachtet zumindest so aus als ob tatsächlich nur ein Stich in das Verdeck gemacht wurde.

Vandalismus ist doch hier eher nicht plausibel, denn wer macht aus Zerstörungswut einen so kleinen Zugangsweg?

Das sehe ich etwas anders. Gerade für einem (auch abgebrochenen) Einbruchversuch ist der Schnitt zu klein. Wer wirklich einbrechen möchte und Zeit hat in das Verdeck zu stechen, der hat auch noch die paar Sekunden länger Zeit um den Zugangsweg zu vergrößern.

Für einen Vandalismusschaden reicht dagegen ein kurzer schneller Stich mit dem Messer aus, da ist der Schaden dann auch ohne größeren Schnitt verursacht.

Wie gesagt, in so einem Fall ist man natürlich auf Vermutungen (und Erfahrungswerte) angewiesen. Aber ich glaube kaum dass es viele Richter (oder Gutachter) gibt die bei einem Rechtsstreit unter diesen Bedingungen einen Einbruchversuch vermuten würden.

Brächte es etwas hier rechtlich vorzugehen?

Meiner Meinung nach wären die Chancen einen Rechtsstreit gegen die Versicherung zu gewinnen für Herrn X minimal. Die Chancen dass die Versicherung so einen Rechtsstreit gewinnen würde, sehe ich unter diesen Umständen als sehr groß.

Gruß
N.N

Hallo,

der geschriebene Text passt nicht zusammen!

Hi,

Herr X besitz ich einen Z4, der über den Vater als 2.-Wagen
versichert ist. Im September wird die Versicherung übernommen,
da ein neues Auto gekauft wird.  Nun sei es im Juni zu einem
Vorfall gekommen. Während dem Joggen (abgelegener
Schwimmbadparkplatz) habe jemand an der Beifahrerseite in das
Verdeck geschnitten. Ca. 3cm.  Der Fall wird als
Diebstahlversuch der Versicherung gemeldet. Da nichts
entwendet sei, sage man dem Versicherungsnehmer eine Anzeige
sei nicht notwendig.  Nachdem der Schaden begutachtet wurde,
sagt die Versicherung, dass ein Diebstahlversuch nicht
plausibel sei und der Schaden nur als Vollkasko-Schaden
reguliert werden könnte. 

Ein Diebstahlversuch ist über die Teilkasko nicht versichert,
also kann der Schaden lediglich als Vollkasko mit Hochstufung eingereicht werden.
Ausnahme wäre es, wenn in dem Vertrag ein Rabattretter vorhanden ist.

Spräche der Schaden aber sehr wohl für einen (wahrscheinlich
abgebrochenen) Einbruchsversuch. Vandalismus ist doch hier
eher nicht plausibel, denn wer macht aus Zerstörungswut einen
so kleinen Zugangsweg??? 

Dies ist völlig egal - man sollte einfach mal die Versicherungsbedingungen lesen.

Naja, die Versicherung scheint am längeren Hebel zu sitzen und
will Herrn X nach Umschreibung der Versicherung nun nächstes
Jahr hochstufen. 

Eine Hochstufung kann nur erfolgen, wenn ein Vollkasko-Schaden abgerechnet wurde.

Allerdings könnte dein Text auch bedeuten, dass die bestehende Schadensfreiheitsrabatt-Stufe nicht vollständig übernommen werden kann, da Du noch nicht die entsprechenden
Jahre deinen Führenschein hast.

Gruß Merger

Hi,

eher wie ein „Stich“

Nachdem der Schaden begutachtet wurde, sagt die Versicherung, dass ein Diebstahlversuch nicht plausibel sei

Das erscheint mir nachvollziehbar. Für einen Diebstalversuch
hätte der Täter wahrscheinlich tatsächlich nicht nur in das
Dach gestochen, sondern auch noch schneiden müssen.

Spräche der Schaden aber sehr wohl für einen (wahrscheinlich abgebrochenen) Einbruchsversuch

Bei der Unterscheidung zwischen „Einbruchversuch“ und
„Vandalismus“ liegt es in der Natur der Sache dass man nur von
Vermutungen ausgehen kann. Ansonsten müsste man ja in den Kopf
des Täters sehen können um festzustellen was dieser
beabsichtigt hat.

Eben, und genau das halte ich doch für etwas willkürlich.

Es ist bei einem nur 3 cm langen Schnitt nachvollziehbar dass
die Versicherung eher Vandalismus vermutet. Für einen
Einbruchversuch ist es wenig plausibel dass der Schnitt nur 3
cm beträgt. Die 3 cm sind ungefähr die Breite einer üblichen
Messerklinge. Also sieht es objektiv betrachtet zumindest so
aus als ob tatsächlich nur ein Stich in das Verdeck gemacht
wurde.

Aber aus welchen Grund???

Das sehe ich etwas anders. Gerade für einem (auch
abgebrochenen) Einbruchversuch ist der Schnitt zu klein. Wer
wirklich einbrechen möchte und Zeit hat in das Verdeck zu
stechen, der hat auch noch die paar Sekunden länger Zeit um
den Zugangsweg zu vergrößern.

Aber muss der denn Größer sein???
Also ich habe einmal Vandalismus erlebt, als man mein Rad demoliert hat. Da war keine Schraube mehr an ihrem Platz. DAS ist Vandalismus.
Im umgekehrten Fall, um der Argumentation der Versicherung zu folgen, dürfte ich mein Fenster immer etwa 3 cm offen lassen. Bei einem Diebstahl dürfte sie mir dann sicherlich keine Fahrlässigkeit unterstellen, denn ein solcher Zugangsweg scheint ja für einen Diebstahl nicht auszureichen…

Für einen Vandalismusschaden reicht dagegen ein kurzer
schneller Stich mit dem Messer aus, da ist der Schaden dann
auch ohne größeren Schnitt verursacht.

Das stimmt natürlich. Nur sind sämtliche Vandalismusschäden, die je gesehen haben doch mit etwas mehr Zerstörung verbunden gewesen.

Naja, es sind halt Versicherungen. Mehr muss man da nicht sagen…

Lg Alex

Hallo,

Naja, es sind halt Versicherungen. Mehr muss man da nicht
sagen…

Unsinn - man sollte zuerst einmal seine Versicherungsbedingungen lesen und dann würde man sofort erkennen, dass ein versuchter Einbruch-Diebstahl nicht über die Teilkasko mitversichert ist.

Lg Alex

Gruß Merger

Naja, Unsinn nicht. Es wäre bei der Versicherung abgedeckt. Nur eben weigert sie sich, den Schaden als versuchten Diebstahl zu werten.

Wer lesen kann ist immer im Vorteil
Lies einfach mal deine Versicherungsbedingungen.

Naja, Unsinn nicht. Es wäre bei der Versicherung abgedeckt.
Nur eben weigert sie sich, den Schaden als versuchten
Diebstahl zu werten.

Wenn Du eine Information findest, dass versuchter Einbruch-Diebstahl in der Teilkasko mitversichert ist, schreibe bitte den Text hier auf!

Hallo,
ich würde Dir raten diese Frage von einem Anwalt beantworten zu lassen. Eine kostenlose Frage per E-Mail an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht kannst Du unter stellen. LG, Boris

Hallo,

Hallo,
ich würde Dir raten diese Frage von einem Anwalt beantworten
zu lassen. Eine kostenlose Frage per E-Mail an einen
Fachanwalt für Versicherungsrecht kannst Du unter stellen.

Und was soll das bringen?

Die Antwort lautet " in der Teilkasko ist kein Diebstahlversuch enthalten"

LG, Boris

Gruß Merger