Hi,
Herr X besitzt einen Z4, der über den Vater als 2.-Wagen versichert ist. Im September wird die Versicherung übernommen, da ein neues Auto gekauft wird. Nun sei es im Juni zu einem Vorfall gekommen. Während dem Joggen (abgelegener Schwimmbadparkplatz) habe jemand an der Beifahrerseite in das Verdeck geschnitten. Ca. 3cm. Der Fall wird als Diebstahlversuch der Versicherung gemeldet. Da nichts entwendet sei, sage man dem Versicherungsnehmer eine Anzeige sei nicht notwendig. Nachdem der Schaden begutachtet wurde, sagt die Versicherung, dass ein Diebstahlversuch nicht plausibel sei und der Schaden nur als Vollkasko-Schaden reguliert werden könnte.
Spräche der Schaden aber sehr wohl für einen (wahrscheinlich abgebrochenen) Einbruchsversuch. Vandalismus ist doch hier eher nicht plausibel, denn wer macht aus Zerstörungswut einen so kleinen Zugangsweg???
Naja, die Versicherung scheint am längeren Hebel zu sitzen und will Herrn X nach Umschreibung der Versicherung nun nächstes Jahr hochstufen.
Meine Fragen nun:
- Brächte es etwas hier rechtlich vorzugehen?
- Sollte Herr X damit noch bis zur Hochstufung warten, da er in der derzeitigen Situation nicht möchte, dass die Versicherung kündigt.
Für sachdienliche Hinweise, wie immer dankbar…
Lg Alex:smile: