Hallo zusammen ich habe eine Frage.Als erstes mal was zu mir: bin SaZ 8 Eingestellt als Stuffz.bin jetzt im dritten dienstjahr und voll ausgebildet für meine Verwendung als Waffenffz mk 20 mm .habe keine Zaw gemacht sondern eine Ausbildung als metallbauer vor der Bundeswehr absolviert.jetzt meine Frage: ich verlege in knapp 5 Wochen nach Afghanistan für 6 Monate.wenn ich wieder komme würde ich gerne meine Dienstzeit bei der Bundeswehr verkürzen bzw so früh wie möglich aussteigen…will zur Berufsfeuerwehr wechseln.habe schon in anderen Foren gelesen das ich mit einer festen stellenzusage der Berufsfeuerwehr eine Dienstzeit verkürzung stellen kann und die auch garantiert genehmigt würde zudem würde i h keine Abfindung noch Bfd Maßnahmen bekommen dafur aber mein Gehalt was i h momentan bekomme weiter bekomme anstatt das Anwärter Gehalt der bf.hoffe ihr könnt mir einige antworten dazu geben beste grüße bis dahin
Dazu kann ich zum derzeitigen Zeitpunkt leider nichts sagen, da dieses ein anderer Bereich ist als derjenige in dem ich tätig gewesen bin - ich wünsche Dir jedoch, dass es eine Möglichkeit geben wird, damit Du Deine berufliche Zukunft findest.
Gruß
Günter
Hi,
sorry , da kann ich leider nicht mehr mitreden da ich seit über 20 Jahren ausgeschieden bin.
aber trotz alledem danke fürs vertrauen
grüsse werkler
Hallo, erst einmal alles gute für den Einsatz und heile wieder kommen.
Zur Frage. Leider kann ich da keine Antwort geben weil ich damit überhaupt keine Erfahrungen habe bzw. noch keinen vergleichbaren Fall hatte.
Vielleicht mal beim PersAmtBw oder der StDBw anfragen. Ansonsten bleibt noch der Gang zum KpFw oder KpChef die dir Auskunft geben könnten. Mehr fällt mir leider nicht ein.
MkG
SU Scholze
Stimmt alles soweit. Antrag geht auch durch. Mit den Übergangsgebührnissen bitte einen Termin mit dem Sozialberater machen, der sagt es Dir ganz genau.
Gruß Chris
Hallo Snakeshit,
Ich habe leider keine Antwort auf deine Frage, würde dir aber den Tipp geben, zu einem Karrierecenter der Bw zu gehen und dich dort beraten zu lassen.
Gruß
Wurm
Um dir helfen zu können gibt es meines Erachtens nur einen Weg. Stelle einen Antrag bzw. frage deinen S1 offizier, der müßte dir Deine fragen beantworten können.
Hallo Snakeshit88,
grundsätzlich ist es möglich, als Soldat auf Zeit seine Dienstzeit auf den Monat genau zu verkürzen, Grundlage hierfür ist der § 40 Abs. 7 des Soldatengesetzes. Geht man aber hier unter die üblichen Verpflichtungsstufen (z.B. SaZ 08 oder 12), dann kommen automatisch auch Einbußen im BFD-Anspruch und in den Übergangsgebührnissen sowie -beihilfe zum Tragen.
ACHTUNG - Vor einem halben Jahr ist im Rahmen der Reform der Bw das Strukturanpassungsgesetz in Kraft getreten, dieses lässt zu, dass du auf der Grundlage des § 40 (7) Soldatengesetzt deine Dienstzeit verkürzen kannst, aber in diesem Fall die BFD-Ansprüche (z.B. eines SaZ 08) vor/und nach der Bw-Zeit „nicht“ verlierst bzw. gekürzt werden.
Eigentlich ist es nicht zwingend vorgeschrieben, dass du bei der Antragsstellung den Grund für deine Verkürzung angibst, ich würde es aber tun. Denke aber daran, du darfst noch keinen Vertrag mit der Feuerwehr abschließen, es könnte ja sein, die Bw lässt dich nicht gehen. Ich würde versuchen, bei von der Feuerwehr eine „Bestätigung“ zu erhalten, dass sie dich bei einer eventuellen Freigabe durch die Bw einstellen.
Über dieses Vorgehensweise etc. weiss aber im Normalfall sehr gut dein S1-Offz oder S1-Fw deines Bataillons bescheid, bitte wende dich an diesen.
WICHTIG: Bei einem Verkürzungsantrag ist es aber entscheidend, dass weder dein Kompaniechef noch dein Kommandeur keine dienstlichen Gründen vorbringen, die einer vorzeitigen Entlassung entgegen stehen (z.B. deine Verwendung ATB/ATN gibts nur 1x in der Kp, dann können die ohne dich nicht weiterarbeiten, weil der Fachmann (nämlich du) fehlen würde.
Wenn du in einer Einheit bist, die in den nächsten beiden Jahren eventuell auflöst, dann dürfte dies *nach* dem Auslandseinsatz eigentlich kein großen Problem sein.
Also, viel Erfolg.
MFG Leonhard Bauer
P.S: Wenn du mit mir persönlich sprechen möchtest, kannst du ja in über die Personensuche im dienstlichen Intranet meine Telefonnummer herausfinden und mich dann anrufen oder mir dienstlich ein LoNo auf meine namensbezogene eMail-Adresse schreiben.
**************************************************